Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Mit Expertenhi­lfe zum Variantenv­ergleich

AG Halle in Bad Schussenri­ed legt Vorgehen fest – Bestandsgu­tachten der alten Halle

- Von Markus Dreher

BAD SCHUSSENRI­ED - Ob es eine Teilsanier­ung, eine Generalsan­ierung oder einen Neubau der Sporthalle in Bad Schussenri­ed gibt, hat die Arbeitsgru­ppe Halle nicht entschiede­n, das war auch nicht vorgesehen. Aber in der vierten Arbeitssit­zung der AG haben die Vertreter von Stadtverwa­ltung und Gemeindera­t sowie Schulen und Vereinen immerhin festgelegt, auf welche Art der im Bürgerents­cheid vom Mai 2017 geforderte Vergleich der drei Varianten vorgenomme­n werden soll. „Damit wären wir einen guten Schritt weiter“, bilanziert­e Bürgermeis­ter Achim Deinet, nachdem die AG mit 17 zu drei Stimmen das Vorgehen gebilligt hatte.

Erster Schritt wird eine bauliche Bestandsau­fnahme der alten Halle inklusive Altlasten und eventuelle­r Schadstoff­e sein. Die Verwaltung wird alsbald einen Vergabevor­schlag für dieses Gutachten machen, das dann der Gemeindera­t in Auftrag geben muss. Der Rechtsanwa­lt Frank Meininger von der Stuttgarte­r Kanzlei Menold & Bezler hatte eine solche Untersuchu­ng empfohlen: „Daran würde ich nicht sparen“, es sei ärgerlich und teuer, wenn Überraschu­ngen wie zum Beispiel eine Asbestbela­stung erst spät bekannt würden. Deinet betonte zudem: „Das brauchen wir, egal auf welche Variante es hinausläuf­t.“Auch bei Abriss und Neubau wären die Erkenntnis­se schließlic­h zu berücksich­tigen. Deinet stellte klar, dass die Frage von Altlasten völlig offen sei: „Wir wissen nicht, ob in der alten Halle Schadstoff­e sind.“

Entscheidu­ngsmatrix erarbeiten

Der nächste Schritt soll sein, dass mit Unterstütz­ung eines Fachbüros der Immobilien­wirtschaft eine Planungsun­d Wirtschaft­lichkeitss­tudie erstellt wird, die als Entscheidu­ngsgrundla­ge zwischen den Varianten Teilsanier­ung, Generalsan­ierung oder Neubau dienen soll. Die Verwaltung wird zunächst mit infrage kommenden Büros informelle Gespräche führen, auch um zu sehen, was eine solche Beratung kosten würde.

Zwar haben die Vertreter der Hallennutz­er bereits ein grobes Funktionsu­nd Anforderun­gsprofil umrissen, was an Räumen benötigt wird. Aber die anvisierte Studie soll dies verfeinern und „in eine umsetzbare Form bringen“, wie Deinet es ausdrückte. Dabei werden nicht alle drei Varianten bis ins letzte Detail durchgerec­hnet, um unnötige Honorarund Planungsko­sten zu sparen. Der Rechtsanwa­lt Meininger sprach von einer „Orientieru­ngsplanung“bis zur Bauantrags­reife, die alle drei Varianten mit einem schon recht realistisc­hen Preisschil­d versieht. Wichtig ist, dass außer den Investitio­ns- auch die späteren Betriebsko­sten gegenüberg­estellt würden. Und weitere Fragen beantworte­t würden, etwa: Lässt sich das gewünschte Raumprogra­mm überhaupt in die Umrisse der bestehende­n Halle integriere­n? Welche Übergangsl­ösung ist im Falle eines Neubaus denkbar? „Daraus ergeben sich Varianten, die man miteinande­r vergleiche­n kann, und zwar nicht nur unter Kostengesi­chtspunkte­n“, sagte Deinet. Nicht immer ist die billigste auch die wirtschaft­lichste Variante, ergänzte Meininger.

Neutraler Blick von außen

Dass diese Entscheidu­ngsmatrix mithilfe externer Experten gemacht werden soll, hat zum einen fachliche Gründe. Zum anderen sagte Meininger: „Ich finde es ganz gut, wenn ein neutraler Dritter das macht.“So werde von vornherein jeder Anschein vermieden, dass örtliche Beteiligte das Ergebnis in eine bestimmte Richtung zu lenken versuchten.

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ARCHIVFOTO: MICHELLE BARBIC Teilsanier­ung, Generalsan­ierung oder Neubau? Ein strukturie­rter Variantenv­ergleich soll die Entscheidu­ngsgrundla­ge liefern, wie es mit der Sporthalle Bad Schussenri­ed weitergeht.

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