Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Mit Expertenhilfe zum Variantenvergleich
AG Halle in Bad Schussenried legt Vorgehen fest – Bestandsgutachten der alten Halle
BAD SCHUSSENRIED - Ob es eine Teilsanierung, eine Generalsanierung oder einen Neubau der Sporthalle in Bad Schussenried gibt, hat die Arbeitsgruppe Halle nicht entschieden, das war auch nicht vorgesehen. Aber in der vierten Arbeitssitzung der AG haben die Vertreter von Stadtverwaltung und Gemeinderat sowie Schulen und Vereinen immerhin festgelegt, auf welche Art der im Bürgerentscheid vom Mai 2017 geforderte Vergleich der drei Varianten vorgenommen werden soll. „Damit wären wir einen guten Schritt weiter“, bilanzierte Bürgermeister Achim Deinet, nachdem die AG mit 17 zu drei Stimmen das Vorgehen gebilligt hatte.
Erster Schritt wird eine bauliche Bestandsaufnahme der alten Halle inklusive Altlasten und eventueller Schadstoffe sein. Die Verwaltung wird alsbald einen Vergabevorschlag für dieses Gutachten machen, das dann der Gemeinderat in Auftrag geben muss. Der Rechtsanwalt Frank Meininger von der Stuttgarter Kanzlei Menold & Bezler hatte eine solche Untersuchung empfohlen: „Daran würde ich nicht sparen“, es sei ärgerlich und teuer, wenn Überraschungen wie zum Beispiel eine Asbestbelastung erst spät bekannt würden. Deinet betonte zudem: „Das brauchen wir, egal auf welche Variante es hinausläuft.“Auch bei Abriss und Neubau wären die Erkenntnisse schließlich zu berücksichtigen. Deinet stellte klar, dass die Frage von Altlasten völlig offen sei: „Wir wissen nicht, ob in der alten Halle Schadstoffe sind.“
Entscheidungsmatrix erarbeiten
Der nächste Schritt soll sein, dass mit Unterstützung eines Fachbüros der Immobilienwirtschaft eine Planungsund Wirtschaftlichkeitsstudie erstellt wird, die als Entscheidungsgrundlage zwischen den Varianten Teilsanierung, Generalsanierung oder Neubau dienen soll. Die Verwaltung wird zunächst mit infrage kommenden Büros informelle Gespräche führen, auch um zu sehen, was eine solche Beratung kosten würde.
Zwar haben die Vertreter der Hallennutzer bereits ein grobes Funktionsund Anforderungsprofil umrissen, was an Räumen benötigt wird. Aber die anvisierte Studie soll dies verfeinern und „in eine umsetzbare Form bringen“, wie Deinet es ausdrückte. Dabei werden nicht alle drei Varianten bis ins letzte Detail durchgerechnet, um unnötige Honorarund Planungskosten zu sparen. Der Rechtsanwalt Meininger sprach von einer „Orientierungsplanung“bis zur Bauantragsreife, die alle drei Varianten mit einem schon recht realistischen Preisschild versieht. Wichtig ist, dass außer den Investitions- auch die späteren Betriebskosten gegenübergestellt würden. Und weitere Fragen beantwortet würden, etwa: Lässt sich das gewünschte Raumprogramm überhaupt in die Umrisse der bestehenden Halle integrieren? Welche Übergangslösung ist im Falle eines Neubaus denkbar? „Daraus ergeben sich Varianten, die man miteinander vergleichen kann, und zwar nicht nur unter Kostengesichtspunkten“, sagte Deinet. Nicht immer ist die billigste auch die wirtschaftlichste Variante, ergänzte Meininger.
Neutraler Blick von außen
Dass diese Entscheidungsmatrix mithilfe externer Experten gemacht werden soll, hat zum einen fachliche Gründe. Zum anderen sagte Meininger: „Ich finde es ganz gut, wenn ein neutraler Dritter das macht.“So werde von vornherein jeder Anschein vermieden, dass örtliche Beteiligte das Ergebnis in eine bestimmte Richtung zu lenken versuchten.