Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Die verflixte Kündigungs­frist

Kunden sollten alte Handyvertr­äge rechtzeiti­g beenden, um sich günstigere Tarife zu sichern

- Von Eva Boller

DÜSSELDORF (dpa) - Gerade hatte man noch dran gedacht, aber dann ist die Kündigungs­frist schon verstriche­n. Das Resultat: noch ein Jahr länger im teuren Handy- oder Festnetzta­rif. Bei Laufzeitve­rträgen gilt: „In der Regel beträgt die Kündigungs­frist bei Mobilfunk- oder Festnetzve­rträgen drei Monate zum Vertragsen­de“, erklärt Thomas Grund von der Stiftung Warentest.

Dabei sollten Kunden nicht vergessen, auch weitere Verträge oder Abonnement­s zu kündigen, die sie vielleicht zeitgleich über den Mobilfunkp­rovider abgeschlos­sen haben, etwa Abos für Musikstrea­mingdienst­e oder Hörbücher. „Auf jeden Fall müssen solche Verträge separat gekündigt werden, da die Verträge sonst weiterlauf­en, obwohl der Handyvertr­ag bereits gekündigt ist.“

In der Vergangenh­eit war es mitunter recht mühsam, das genaue Ende der Mindestver­tragslaufz­eit und die damit verbundene Kündigungs­frist herauszufi­nden. Seit Mitte 2017 müssen die Anbieter aber auf den Rechnungen oder auch im OnlineKund­enbereich den genauen Tag angeben, an dem die Kündigung spätestens beim Anbieter eingegange­n sein muss.

Julia Rehberg von der Verbrauche­rzentrale Hamburg empfiehlt grundsätzl­ich, gleich nach Abschluss einen Telekommun­ikationsve­rtrag wieder zu kündigen. Denn interessan­te Angebote gibt es oft nur für Neukunden oder eben für ziehende Kunden, die gehalten werden sollen. Und zurücknehm­en lässt sich eine Kündigung im Zweifel immer noch.

Seit Ende 2016 ist es zwar bei den meisten Verträgen auch möglich, in Textform, also etwa per E-Mail, zu kündigen. Ausnahmen sind etwa Miet-, Arbeits- oder notariell beurkundet­e Verträge. „Auf Briefen mit Unterschri­ft dürfen die Anbieter nicht mehr bestehen“, führt der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv) aus. Allerdings sollte man dafür sorgen, dass einen der Anbieter eindeutig identifizi­eren kann, und deshalb nicht nur seinen Namen, sondern auch seine Anschrift, Kundenund Vertragsnu­mmern nennen. In jedem Fall gilt es, sich den Erhalt der Kündigung wiederum per E-Mail bestätigen zu lassen. Das ist meist auch kein Problem – wenn man früh genug dran ist.

Wer aber sehr kurzfristi­g kündigen möchte oder muss, sollte dies weiter am besten per Post mit Einschreib­en tun – für den Fall, dass Kunden im Zweifelsfa­ll beweisen müssen, dass eine Kündigung fristgerec­ht eingegange­n ist, was via EMail schwierig bis unmöglich ist. Wenn es knapp ist, reicht aus denselben Nachweisgr­ünden selbst ein einfacher Brief oft nicht.

Sicherheit per Einschreib­en

„Wenn man etwa bis zum 30. April kündigen muss, und dann schickt man den Brief erst am 29. April los, dann ist das sehr risikoreic­h“, erklärt Rehberg. „Man kann es mit der normalen Post nicht nachweisen, dass es rechtzeiti­g eingegange­n ist – deswegen: Einschreib­en!“Sonst könne der Anbieter im Zweifel behaupten, dass die Kündigung zwei Tage zu spät da war – und man hängt ein Jahr länger im Vertrag fest. Warenteste­r Grund gibt zu bedenken, dass Kunden bei der Kündigung immer alle wichtigen Vertragsda­ten aufführen sollten. Bei Festnetzta­rifen müssten etwa auch alle Rufnummern angegeben werden. Eine weitere Besonderhe­it beim Festnetz: Wechselt man hier den Anbieter, sollte die Kündigung durch den neuen Anbieter erfolgen – ganz im Gegensatz zu Handyvertr­ägen. „Wichtig beim Kündigungs­schreiben ist, dass man immer unbedingt eine Bestätigun­g der Kündigung einfordert“, sagt Grund. „Dann ist man auf der sicheren Seite.“

Längst gibt es aber auch zahllose Handytarif­e, die sich monatlich kündigen lassen. Julia Rehberg zeigt die Vorteile auf: „Eine kurze Kündigungs­frist ist natürlich vorteilhaf­t, wenn es Probleme gibt und man zum Beispiel mit der Leistung nicht einverstan­den ist, da man schlechten Empfang hat oder Ähnliches.“Außerdem können Verbrauche­r so schneller reagieren, wenn sie günstigere Tarife finden und wechseln möchten.

Onlinedien­ste, die Verträge sammeln, an fällige Kündigunge­n erinnern und bei der Abwicklung unterstütz­en können, sind eine Möglichkei­t, seine Konten und Verträge im Blick zu behalten. Rehberg erklärt jedoch, dass dies eine Dienstleis­tung sei, die auch in irgendeine­r Form bezahlt werden müsse – und sei es mit Daten. Im Zweifel lohne es sich immer, sparsam mit seinen Daten umzugehen und sich Kündigungs­fristen selbst im Kalender zu vermerken – sei es im guten alten Terminplan­er oder im Smartphone.

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FOTO: DPA Handynutze­r mit einem Smartphone: Wer seinen Vertrag frühzeitig kündigt, kann oft von den günstigen Tarifen für Neukunden profitiere­n.

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