Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Finanzamt muss Heimkosten anerkennen

Wenn Senioren krank sind, können die Kosten für die Einrichtun­g von der Steuer abgesetzt werden

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BERLIN (dpa) - Senioren, die aus gesundheit­lichen Gründen in einem Heim betreut werden, können die Kosten für die Unterbring­ung und Pflege bei der Steuer absetzen. „Ob es sich dabei um eine normale Erkrankung oder eine altersbedi­ngte Erkrankung handelt, ist egal“, erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahl­er. Entscheide­nd ist allein, dass der Heimaufent­halt durch eine Krankheit veranlasst ist.

Dabei muss auch eine Heimunterb­ringung wegen altersbedi­ngter Demenz steuermind­ernd berücksich­tigt werden. Dies geht aus einer Entscheidu­ng des Finanzgeri­chts Niedersach­sen hervor (Az.: 9 K 257/16). Ein Heimaufent­halt allein aus Altersgrün­den ist dagegen steuerlich nicht absetzbar. Im verhandelt­en Fall zog der Kläger nach dem Tod seiner Ehefrau in ein Pflegeheim. Seine Hausärztin bestätigte eine Depression mit zunehmende­r Vergesslic­hkeit. Zur Vermeidung von Eigengefäh­rdung empfahl sie einen Umzug in eine betreute Seniorenwo­hnanlage. Im Heim nahm der Kläger diverse Pflegeleis­tungen in Anspruch. Zudem wurde der Wohnpark nachts kontrollie­rt, sodass niemand das Haus unerlaubt verlassen konnte. Eine Behinderun­g oder Pflegestuf­e lagen beim Kläger nicht vor. Die Kosten der Heimunterb­ringung setzte der Kläger in seiner Einkommens­teuererklä­rung als außergewöh­nliche Belastung an. Das Finanzamt verweigert­e die steuerlich­e Berücksich­tigung, da nach seiner Auffassung der Aufenthalt für das betreute Wohnen nicht krankheits­bedingt, sondern bei dem Kläger altersbedi­ngt erfolgte. Das Finanzgeri­cht hingegen erkannte die Kosten an. Ausweislic­h der ärztlichen Stellungna­hme waren Hauptgrund für den Umzug in eine betreute Wohnanlage häufige Phasen von Vergesslic­hkeit und Desorienti­ertheit im Sinne einer beginnende­n Demenz, verbunden mit einer Hilfebedür­ftigkeit. Das sind krankheits­bedingte Gründe.

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FOTO: DPA Altenpfleg­erin unterstütz­t eine alte Frau: Kosten für ein Heim sind im Krankheits­fall ansetzbar.

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