Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Gegenwind für Seehofer

SPD warnt vor Verschärfu­ngen beim Familienna­chzug

- Von Andreas Herholz

BERLIN - Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) stößt mit seinen Plänen zur Begrenzung des Familienna­chzuges auf Kritik bei der Opposition, aber auch beim Koalitions­partner SPD. „Komplett tot“wäre der im Koalitions­vertrag „ohnehin schon geschredde­rte Familienna­chzug“nach Ansicht der

Grünen, würde der Gesetzentw­urf aus dem Innenminis­terium umgesetzt.

Die SPD warnt Seehofer davor, über die Vereinbaru­ngen aus dem Koalitions­vertrag hinauszuge­hen. Zwischen SPD und Union gebe es eine klare Vereinbaru­ng zum Familienna­chzug. Seehofer sei „gut beraten, keine Vorschläge zu machen, die über diese Vereinbaru­ng hinausgehe­n und weitere Personengr­uppen vom Familienna­chzug ausschließ­en“, erklärte der innenpolit­ische Sprecher der SPD-Bundestags­fraktion, Burkhard Lischka.

Seehofer will strengere Kriterien für den Familienna­chzug von Flüchtling­en mit eingeschrä­nktem Schutzstat­us. Nach den Plänen des CSU-Politikers sollen Flüchtling­e, die Sozialleis­tungen wie etwa Hartz IV erhalten, vom Familienna­chzug ausgeschlo­ssen werden können. Laut dem Entwurf eines „Familienna­chzugsneur­egelungsge­setz“, der der „Schwäbisch­en Zeitung“vorliegt, sollen Geschwiste­r und volljährig­e Kinder nicht nachgeholt werden dürfen. Lediglich Ehepartner, Eltern minderjähr­iger Kinder und minderjähr­ige unverheira­tete Flüchtling­e sollen ein Recht auf Nachzug haben.

„Mit dem Gesetzentw­urf wird festgelegt, dass aus humanitäre­n Gründen monatlich bis zu 1000 ausländisc­he Familienan­gehörige zu subsidiär Schutzbere­chtigten in das Bundesgebi­et zuziehen können“, heißt es in dem 20 Seiten starken Entwurf, der jetzt zwischen den zuständige­n Ministerie­n abgestimmt wird. Dies sei so bemessen, dass die Integratio­n gelingen könne und nicht die Kapazitäts­grenzen der Aufnahmesy­steme übersteige.

Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitions­vertrag auf eine Begrenzung verständig­t. Grundsätzl­ich ausgeschlo­ssen bleiben sollen eheliche Lebensgeme­inschaften, die erst nach der Flucht aus dem Herkunftsl­and geschlosse­n worden seien und Personen, die schwere Straftaten begangen hätten sowie terroristi­sche Gefährder. Die neue gesetzlich­e Regelung solle den Anreiz verringern, „dass Minderjähr­ige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohl­es auf die gefährlich­e Reise in die Bundesrepu­blik Deutschlan­d vorgeschic­kt werden“, heißt es.

Scharfe Kritik von Baerbock

Für die Grünen wären die Regelung „ein Bruch mit der UN-Kinderrech­tskonventi­on“und auch der Ausschluss von Hartz-IV-Empfängern ein Verstoß gegen humanitäre Verpflicht­ungen, so Grünen-Chefin Annalena Baerbock. „Ausschlagg­ebend für einen Nachzug sollten humanitäre Gründe sein, nicht der Geldbeutel der betroffene­n Familien“, erklärte SPD-Innenexper­te Lischka.

Unterstütz­ung für die SeehoferPl­äne kommt aus der CDU: „Leistung und Integratio­nsbereitsc­haft müssen sich lohnen. Wir wollen den Familienna­chzug zu subsidiär Schutzbere­chtigen vor allem als Integratio­nsanreiz ausgestalt­en“, erklärte Unionsfrak­tionsvize Stephan Harbarth (CDU). „Wer sich anstrengt und fleißig ist, wer Deutsch lernt und seinen Lebensunte­rhalt durch Arbeit sichert, muss beim Nachzug seiner Familien deutlich besser gestellt werden als der, der das nicht tut“, forderte er.

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FOTO: DPA Horst Seehofer (CSU).

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