Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Neue Panne im Fall Staufen
Lehrerin warnte Jugendamt vor möglichem Missbrauch
FREIBURG (tja) - Im Fall des missbrauchten Neunjährigen aus Staufen ist am Donnerstag eine weitere mögliche Behördenpanne bekannt geworden. Die Lehrerin des Opfers wandte sich offensichtlich bereits im Juni 2017 an das Jugendamt. Ein Mitschüler des Jungen hatte berichtet, dass ihm der Neunjährige von sexuellen Übergriffen in der Familie erzählt habe. Das teilte die Lehrerin dem Jugendamt mit. Der Junge wurde trotz der Hinweise der Lehrerin erst rund drei Monate später vom Jugendamt endgültig in Obhut genommen.
Der Vorgang geht aus Akten von Polizei und Staatsanwaltschaft hervor, die das Justizministerium jetzt ausgewertet hat. Am Donnerstag unterrichtete das Haus weitere Ministerien, die E-Mail liegt der „Schwäbischen Zeitung“vor. Das Kind wurde nach heutigem Kenntnisstand von Mutter und Stiefvater an Männer vermietet. Einer der Freier steht seit Donnerstag vor Gericht.
FREIBURG - Fotografen und Kameraleute warten am Donnerstagmorgen bereits im Saal des Freiburger Landgerichts auf Markus K.. Der 41-Jährige ist der erste Angeklagte im Fall des jahrelangen sexuellen Missbrauchs eines Buben in der nahen Kleinstadt Staufen. K. ist einer von mehreren Pädophilen, denen der Junge von der eigenen Mutter und deren Lebensgefährten zum Missbrauch angeboten wurde.
Wie üblich dürfen Pressefotografen zum Sitzungsbeginn Bilder machen. Justizbeamte führen den Angeklagten in den nüchternen Saal. Blitzlichtgewitter. Markus K. versucht, sein Gesicht mit einem braunen Briefkuvert zu verbergen. Nur kurz sieht man das Blitzen seiner Augen. Es ist ein genervtes Blitzen, das zudem arrogant erscheint.
Nach dem Ende des Bilderrummels ist kurz Zeit, den Mann komplett zu mustern: groß und grobschlächtig die Statur, unter dem blauen Pulli zeichnet sich deutlich ein schwabbeliger Bauchansatz ab. Das Gesicht ist talgig weiß, der Vollbart grau, der Haarbestand auf dem Kopf gering. Schon vom Äußeren her wirkt Markus K. nicht gerade wie ein Sympathieträger. Der Rentnerin Elisabeth Moser, eine Nachbarin auf den Zuschauerbänken, kommt ein Vergleich mit dem Opfer in den Sinn: „So ein Klotz, und dann ein kleiner Bub.“Gemeint ist Nico, bei den Taten von Markus K. acht Jahre alt. Von Menschen, die ihn kennen, als zierlich gebaut beschrieben – wie Kinder eben in diesem Alter so sind.
Nicos Leidensweg beginnt 2015, wie Polizeiermittlungen ergeben haben. Sein Vater ist gestorben. Mit der Mutter Berrin T. wohnt der Junge in einer Einzimmerwohnung. Das Jugendamt hat die beiden bereits im Blick. Die als labil geltende Mutter scheint mit dem Leben überfordert zu sein. Es gibt Klagen über eine Verwahrlosung des Zimmers und mangelnde Fürsorge für das Kind. Gleichzeitig aber gilt die Frau beim Jugendamt gegenüber ihrem Sohn als liebevoll.
Noch liegt offenbar nichts wirklich im Argen – bis Berrin T. einen neuen Freund kennenlernt: Christian L., einen einschlägig verurteilten Kinderschänder, der aber nach vier Jahren Haft seit 2014 wieder gegen Auflagen auf freiem Fuß ist. Eine davon besagt, dass er sich von Kindern und Jugendlichen fernhalten muss.
Nun geschieht etwas Rätselhaftes: Nicht nur die Mutter weiß, mit wem sie liiert ist. Auch die Behörden bekommen das Verhältnis mit und registrieren, dass Christian L. in die besagte Einzimmerwohnung einzieht. Dies wird ihm zwar erst einmal untersagt. Er macht es trotzdem. Kein Amt greift ein. Pläne, das Kind anderweitig unterzubringen, verlaufen im Sande.
Indes vergreift sich der Schwerkriminelle unter den Augen der Mutter an dem Jungen. Die Ermittlungen ergeben, dass sie beim Missbrauch sogar mitgemacht hat. Dann bietet das Pärchen Nico in versteckten Internetforen Pädophilen gegen Geld zum Vergewaltigen an. Daraus wird nach Angaben des baden-württembergischen Landeskriminalamtes „der schwerwiegendste Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern“, den die Polizei im Südwesten bisher bearbeitet hat.
Im Knast kennengelernt
Unter den Kinderschändern ist auch ein Stabsfeldwebel der Bundeswehr. Dadurch zieht der Fall schließlich sogar Kreise bis nach Berlin. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) verkündet, gegen etwaige pädophile Umtriebe in der Truppe „mit aller Kraft“vorgehen zu wollen.
Sechs „Kunden“aus dem In- und Ausland machen die Ermittler schließlich ausfindig. Einer davon ist Markus K., gegen den nun verhandelt wird. Bei ihm handelt es sich um einen früheren Knastkumpel des Haupttäters Christian L.. Wie dieser war er wegen Kinderschändung hinter Gittern gewesen, wie sich herausstellt. Die Prozesse gegen die anderen Beschuldigten beginnen später im Jahr. Die Mutter und ihr vorbestrafter Freund stehen zusammen ab Juni vor Gericht. Aber schon die Anklageverlesung im Fall des Markus K. gibt der Öffentlichkeit genauere Einblicke in die kaum fassbaren Ereignisse.
Staatsanwältin Nikola Nowak trägt die Anklageschrift mit professioneller Nüchternheit vor. Dabei wären Emotionen bei den Vorwürfen verständlich. „Am 17. 7. 2017 hat der Beschuldigte über Internetforen Kontakt zu Christian L. aufgenommen“, sagt die streng wirkende Juristin. Er habe angefragt, „ob etwas im Angebot ist“. Die beiden hätten dann ein erstes Treffen vereinbart. Auf einem verschlüsselten Internetkanal seien dann weitere Termine ins Auge gefasst worden.
Ein erstes Treffen gab es demnach im Freien auf einem Feldweg bei Freiburg. Christian L. bringt das Kind mit. Offenbar hat er ihm erzählt, gleich werde ein Kommissar kommen. Würde Nico nicht alles tun, was dieser wolle, werde er ins Heim geschickt. Dann tauchte der beschuldigte Markus K. auf und verging sich an dem Jungen.
Nowak beschreibt Einzelheiten. Als Prozessbeobachter will man sie eigentlich gar nicht wissen. Als Markus K. den Jungen zum zweiten Mal missbraucht, ist die Mutter im Nebenraum und bekommt die Vergewaltigungen mit, an denen sich dann auch Christian L. beteiligt. Das wehrlose Opfer muss ein unfassbares Martyrium ertragen und sich dabei auch noch filmen lassen.
Öffentlichkeit ausgeschlossen
Drei Videos gibt es davon. Sie sind am Donnerstag vor Gericht gezeigt worden – aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie muss ebenso bei der Vernehmung von Markus K. vor der Tür bleiben. „Aus Persönlichkeitsschutz für den Angeklagten“, entscheidet der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin auf Antrag der Verteidigung. Der tiefere Grund: Das Sexualleben des Angeklagten soll ausgeforscht werden.
Wobei bereits zuvor bekannt ist, dass Markus K. laut eines Gutachtens grundlegend pädophil veranlagt ist und sich an Jungen wie Mädchen vergreift. Sein Kumpel Christian L. missbraucht ebenfalls Mädchen, wie bereits das Urteil zu seiner ersten Haftstrafe 2010 zeigt. Weitere Ermittlungen haben jüngst zu einer weiteren Missbrauchstat geführt. So wird Christian L. und Nicos Mutter zusätzlich noch das Vergewaltigen eines dreijährigen Mädchens in den Jahren 2015 und 2016 zur Last gelegt.
Dass die unbegreiflichen Übergriffe überhaupt ans Licht kamen, ist eher Zufall. Lange Zeit will schließlich niemand etwas vom Missbrauch mitbekommen haben. Den Behörden ist nur das Verhältnis Christian L. und Berrin T. bekannt. Die Vermieterin der Einzimmerwohnung beharrt darauf, nichts Verdächtiges entdeckt zu haben. In der Schule fällt Nico zunächst offenbar nicht auf. Und selbst, als sich eine Lehrerin im Juni 2017 an das Jugendamt wendet, geschieht nichts. Das heißt, das Ungeheuerliche geschieht einfach unentdeckt nebenan. „Am helllichten Tag“, schreibt eine Reporterin der Illustrierten „Stern“.
Erst am 10. September des vergangenen Jahres ändert sich etwas. Eine nicht weiter genannte Polizeiquelle meldet sich beim Bundeskriminalamt. Sie gibt den Hinweis, im Darknet, einem technisch speziell abgeschirmten Teil des Internets, würden Fotos und Filme zum Missbrauch eines Jungen kursieren. Die Fahnder sind alarmiert. Sie sehen das Opfer in höchster Not.
Rasche Ermittlungen führen auf eine Spur im Breisgau, die Region rund um Freiburg. Auf dem Parkplatz eines Supermarkts wird Christian L. festgenommen. Gleich danach holen die Ermittler Nicos Mutter in deren Wohnung ab. Der Junge ist seitdem in staatlicher Obhut an einem nicht genannten Ort. Zumindest im aktuellen Prozess wird ihm laut des Vorsitzenden Richters eine Aussage wohl erspart bleiben. Der Grund: Der beschuldigte Markus K. hat ein Geständnis abgelegt.
Das Urteil gegen ihn soll nach drei Verhandlungstagen Ende nächster Woche gefällt werden. Die Staatsanwaltschaft hat eine ganze Anklageliste. Für die Höhe der Strafe sind in Bezug auf Nico schwere Vergewaltigung und schwerer sexueller Missbrauch von Kindern am wichtigsten. Ein weiterer Anklagepunkt ist der Besitz von Kinderpornografie. Zudem gilt Markus K. als Wiederholungstäter, weil er schon einmal wegen schweren Kindesmissbrauchs verurteilt worden war.
Justizkenner gehen davon aus, dass das Strafmaß bei zehn Jahren Gefängnis liegen könnte. Dies ist aber noch nicht alles. Im Schlusssatz von Staatsanwältin Nowak heißt es nämlich: Im Hinblick auf die Person von Markus K. seien „die Grundlagen für Sicherungsverwahrung erfüllt“. Das bedeutet, dass K. auch nach dem Ende der Haftstrafe nicht mehr freikäme.