Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Gefälschte Unterschrift führt vor Gericht
Und nicht auf Pump zum Ziel der Träume, wie die Angeklagten mutmaßlich hofften
BIBERACH - Das Geld schien leicht zu beschaffen: Per Antrag im Internet wurden 18 000 Euro geordert. Da die Hartz-IV-Empfängerin als nicht kreditwürdig galt, wurde kurzerhand der Name des ehemaligen Lebenspartners in den Antrag geschrieben. Als das Geld ausgegeben war, ging die Hauptangeklagte zur Polizei und erstattete Selbstanzeige. Nicht sie, sondern zwei ihrer Freundinnen hätten den Betrug ersonnen und auch die Unterschrift gefälscht. So fanden sich drei ehemalige Freundinnen auf der Anklagebank des Amtsgerichts Biberach. Der Vorwurf lautete auf gemeinsamen Betrug.
Die Geschichte nahm ihren Anfang vor einem Jahr an der südlichen Grenze des Landkreises Biberach. Die Hauptangeklagte, alleinerziehende Mutter und schon lange ohne dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis, plante eine Umschuldung ihrer zahlreichen Verpflichtungen. Dafür suchte sie die Unterstützung ihres ehemaligen Lebensgefährten, zwischenzeitlich in einem anderen Bundesland wohnhaft und in geregelten Verhältnissen lebend. Der wollte sich die Bitte durch den Kopf gehen lassen, hätte sich auch einen Betrag von 3000 Euro vorstellen können, sagte aber nicht verbindlich zu. Trotzdem ließ er seiner ehemaligen Freundin sowohl die Kopie seines Ausweises als auch ein Post-Ident für seine Person zustellen.
Die Version der Hauptverdächtigen
Nach Schilderung der Angeklagten wurde in dieser Situation von den beiden Mitangeklagten vorgeschlagen, sie solle doch einfach eine höhere Summe beantragen. So geschah es, der Antrag wurde per Internet gestellt und die Verträge wurden später durch die ältere Freundin unterschrieben. Das Geld kam prompt und wurde umgehend ausgegeben. Neben der eigentlichen Schuldentilgung wurden die Freundinnen, aber auch Mitglieder der Clique großzügig beschenkt. Man ging zum Essen, in die Disco und es wurden neue Möbel beschafft. Richterin Julia Wichmann musste nachfragen, was die Hauptangeklagte sich denn vorgestellt hatte, wie dieser große Betrag zurückgezahlt werden sollte. Die Antwort darauf war vage: Die Freundinnen hätten etwas zurückzahlen oder sie den Kredit auf Raten abstottern sollen.
Mitangeklagte widersprechen
Die zweite Angeklagte widersprach dieser Schilderung wortreich. Weder habe sie eine Unterschrift gefälscht, noch habe sie irgendwelche Geschenke oder Zuwendungen von der Hauptangeklagten gefordert. Sie seien noch nicht einmal befreundet gewesen. Die Hauptangeklagte hätte sich in die Clique gedrängt, um Bekanntschaften zu machen. Diese stehe gerne im Mittelpunkt und habe sich gefallen in der Rolle der großzügigen Geldgeberin.
Zur Prüfung des zeitlichen Ablaufs wurde ein Mitarbeiter des Kreditgebers vorgeladen. Der Vertreter des Internetportals einer Genossenschaftsbank konnte aber aufgrund wiederholter Vertragsänderungen keine Klarheit über den Termin des Vertragsabschlusses schaffen. So blieb offen, ob zu diesem Zeitpunkt das angegebene Treffen stattgefunden haben konnte.
Der Prozess schien sich dem Ende zu nähern, als unerwartet der anwesende Stiefvater der Hauptangeklagten eine Aussage machen wollte. Der Mann, der die ganze Zeit die Aussagen der Beklagten und Zeugen verfolgt hatte, erklärte nun, dass er beweisen könne, dass die Mitangeklagten beim Betrug des Kreditunternehmens aktiv beteiligt waren. Eine der Angeklagten habe dies gegenüber seiner Frau sogar zugegeben.
Fortsetzung folgt
Eine verärgerte Richterin Wichmann erklärte, dass diese Aussage zu einem viel zu späten Zeitpunkt komme. An diesem Prozesstag könne sie nicht mehr berücksichtigt werden. Deshalb musste ein weiterer Verhandlungstag angesetzt werden.