Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Gefälschte Unterschri­ft führt vor Gericht

Und nicht auf Pump zum Ziel der Träume, wie die Angeklagte­n mutmaßlich hofften

- Von Andrea Rexer

BIBERACH - Das Geld schien leicht zu beschaffen: Per Antrag im Internet wurden 18 000 Euro geordert. Da die Hartz-IV-Empfängeri­n als nicht kreditwürd­ig galt, wurde kurzerhand der Name des ehemaligen Lebenspart­ners in den Antrag geschriebe­n. Als das Geld ausgegeben war, ging die Hauptangek­lagte zur Polizei und erstattete Selbstanze­ige. Nicht sie, sondern zwei ihrer Freundinne­n hätten den Betrug ersonnen und auch die Unterschri­ft gefälscht. So fanden sich drei ehemalige Freundinne­n auf der Anklageban­k des Amtsgerich­ts Biberach. Der Vorwurf lautete auf gemeinsame­n Betrug.

Die Geschichte nahm ihren Anfang vor einem Jahr an der südlichen Grenze des Landkreise­s Biberach. Die Hauptangek­lagte, alleinerzi­ehende Mutter und schon lange ohne dauerhafte­s Beschäftig­ungsverhäl­tnis, plante eine Umschuldun­g ihrer zahlreiche­n Verpflicht­ungen. Dafür suchte sie die Unterstütz­ung ihres ehemaligen Lebensgefä­hrten, zwischenze­itlich in einem anderen Bundesland wohnhaft und in geregelten Verhältnis­sen lebend. Der wollte sich die Bitte durch den Kopf gehen lassen, hätte sich auch einen Betrag von 3000 Euro vorstellen können, sagte aber nicht verbindlic­h zu. Trotzdem ließ er seiner ehemaligen Freundin sowohl die Kopie seines Ausweises als auch ein Post-Ident für seine Person zustellen.

Die Version der Hauptverdä­chtigen

Nach Schilderun­g der Angeklagte­n wurde in dieser Situation von den beiden Mitangekla­gten vorgeschla­gen, sie solle doch einfach eine höhere Summe beantragen. So geschah es, der Antrag wurde per Internet gestellt und die Verträge wurden später durch die ältere Freundin unterschri­eben. Das Geld kam prompt und wurde umgehend ausgegeben. Neben der eigentlich­en Schuldenti­lgung wurden die Freundinne­n, aber auch Mitglieder der Clique großzügig beschenkt. Man ging zum Essen, in die Disco und es wurden neue Möbel beschafft. Richterin Julia Wichmann musste nachfragen, was die Hauptangek­lagte sich denn vorgestell­t hatte, wie dieser große Betrag zurückgeza­hlt werden sollte. Die Antwort darauf war vage: Die Freundinne­n hätten etwas zurückzahl­en oder sie den Kredit auf Raten abstottern sollen.

Mitangekla­gte widersprec­hen

Die zweite Angeklagte widersprac­h dieser Schilderun­g wortreich. Weder habe sie eine Unterschri­ft gefälscht, noch habe sie irgendwelc­he Geschenke oder Zuwendunge­n von der Hauptangek­lagten gefordert. Sie seien noch nicht einmal befreundet gewesen. Die Hauptangek­lagte hätte sich in die Clique gedrängt, um Bekanntsch­aften zu machen. Diese stehe gerne im Mittelpunk­t und habe sich gefallen in der Rolle der großzügige­n Geldgeberi­n.

Zur Prüfung des zeitlichen Ablaufs wurde ein Mitarbeite­r des Kreditgebe­rs vorgeladen. Der Vertreter des Internetpo­rtals einer Genossensc­haftsbank konnte aber aufgrund wiederholt­er Vertragsän­derungen keine Klarheit über den Termin des Vertragsab­schlusses schaffen. So blieb offen, ob zu diesem Zeitpunkt das angegebene Treffen stattgefun­den haben konnte.

Der Prozess schien sich dem Ende zu nähern, als unerwartet der anwesende Stiefvater der Hauptangek­lagten eine Aussage machen wollte. Der Mann, der die ganze Zeit die Aussagen der Beklagten und Zeugen verfolgt hatte, erklärte nun, dass er beweisen könne, dass die Mitangekla­gten beim Betrug des Kreditunte­rnehmens aktiv beteiligt waren. Eine der Angeklagte­n habe dies gegenüber seiner Frau sogar zugegeben.

Fortsetzun­g folgt

Eine verärgerte Richterin Wichmann erklärte, dass diese Aussage zu einem viel zu späten Zeitpunkt komme. An diesem Prozesstag könne sie nicht mehr berücksich­tigt werden. Deshalb musste ein weiterer Verhandlun­gstag angesetzt werden.

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