Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Verlegung der Stromtrasse rechtskräftig
Grundstückseigner verzichten wegen der Kosten auf den Klageweg.
RIEDLINGEN - Die Verlegung der Stromleitungen von der Bestandstrasse durch die Grüninger Siedlung auf den Grüngürtel zwischen Grüningen und Grüninger Siedlung ist rechtskräftig. Gegen die planfestgestellte Maßnahme ist keine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht eingegangen, wie auch Jörg Weber von der Betreiberfirma Amprion bestätigt. Derzeit ist das Unternehmen dabei Probebohrungen an den künftigen Strommaststandorten Probebohrungen vorzunehmen, auch in der Region Riedlingen.
Im Dezember hat das Regierungspräsidium entschieden: Im Zuge der Ertüchtigung der Stromtrasse zwischen Reutlingen und Herbertingen soll die Hochspannungsleitung aus der Grüninger Siedlung heraus verlegt werden. Dagegen hätten die betroffenen Grundstückeigner im Grünstreifen zwischen Riedlingen und Grüningen klagen können. Diese Überlegung gab es auch, wie Robert Halbherr bestätigt. Die Bürgerinitiative Grundstückseigentümer hat dies rechtlich prüfen lassen, kam aber dann aus finanziellen Gründen zum Entschluss, keine Klage einzureichen. Denn die Kosten, so Halbherr, hätten bei mindesten 10 000 bis 20 000 Euro gelegen. „Das übersteigt sogar den Wert von manchem Grundstück“, so Halbherr. Und jeder hätte einzeln klagen müssen, eine Sammelklage ist in Deutschland nicht zulässig.
Bodenbeschaffenheit erkundet
Damit ist rechtlich gesehen der Weg für die Ertüchtigung der Trasse frei. Derzeit finden auf der kompletten Strecke zwischen Reutlingen und Herbertingen Probebohrungen statt. An den Stellen, wo künftig ein Mast stehen soll, wird die Bodenbeschaffenheit überprüft. Dann soll festgelegt werden, welches Fundament an der jeweiligen Stelle notwendig ist, um die Last des Masts zu tragen.
Bislang waren auf der gesamten Strecke 221 Masten notwendig. Diese werden alle abgebaut und durch neue Masten ersetzt. Für die neue Hochspannungstrasse werden dann 181 Masten errichtet – und zwar wiederum Stahlgittermasten. Dies wurde im Planfeststellungsverfahren so hinterlegt. Im Vorfeld hatte sich ein Lobbyverband für sogenannte Kompaktmasten stark gemacht. Doch die Entscheidung fiel gegen diese Variante. Man wolle mit diesen Vollwandmasten erst Erfahrungen sammeln, bevor man diese einsetze, so Weber. Gerade auf der Alb, wo die Maste bei widrigen Schnee- und Eisverhältnissen funktionieren sollen. „Das Regierungspräsidium ist unserer Argumentation gefolgt“, so Weber.
Noch in diesem Jahr soll mit dem Bau der neuen Hochspannungsleitung begonnen werden, wie Weber sagt. Für die neue Trasse im Grünstreifen braucht das Unternehmen allerdings noch die Zustimmung der Grundstückseigner. Doch die allermeisten Grundstückseigner haben bislang noch keine Vereinbarung unterschrieben.