Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Vermögen liegt bei 15 Millionen Euro
Werte wurden für das neue kommunale Haushalts- und Kassenrecht festgesetzt
ZWIEFALTEN - Der Umstieg auf das neue kommunale Haushalts- und Kassenrecht (NKHR) erfolgt in der Gemeinde Zwiefalten zum 1. Januar 2019. Mit der Bewertung des immobilen Vermögens wurde das Institut Innovatives Bauen in Schwetzingen (IiB) beauftragt. Das mobile Vermögen und das Finanzvermögen werden von der Verwaltung bewertet. Zwiefalten hat Vermögenswerte mit einem Buchwert von 15 Millionen Euro.
Als Dienstleister für das Rechenzentrum stellte Gerhard Vogel die Ergebnisse im Endbericht in der jüngsten Gemeinderatsitzung vor. Grundlage für die Bewertung der Vermögensrechnung ist ein Bewertungsleitfaden auf Landesebene. Um den Bewertungsaufwand in Grenzen zu halten, wurden Vereinfachungsregeln ausgegeben.
Bewertet wurden unbebaute Grundstücke im Außenbereich, bebaute Grundstücke im Innenbereich und die gesamte Infrastruktur. Bei Grundstücken wurden örtliche Durchschnittswerte angesetzt (1,45 Euro je Quadratmeter), im Innenbereich gelten die Bodenrichtwerte. Bei Waldflächen wurde der Aufwuchs mit einem Mittelwert von 0,88 Euro je Quadratmeter und beim Boden 0,26 Euro je Quadratmeter angesetzt. Für Gebäude wird der Gebäudeversicherungswert angewandt oder ab 2013 der Zeitwert.
Im Endbericht ergibt sich ein Buchwert im Gesamtvermögen von rund 15 Millionen Euro. Dieser Buchwert teilt sich auf in 8,76 Millionen Euro für unbebaute Grundstücke, 3,13 Millionen Euro für bebaute Grundstücke und 3,275 Euro für Infrastruktur.
Vogel bescheinigte dem Gemeinderat für die Bilanzierung ein unkompliziertes und gutes Arbeiten – und ein gutes Ergebnis. „Insbesondere der Vermögenswert liegt im Vergleich zu anderen Gemeinden in Zwiefalten bedeutend höher“, sagte Vogel.
Gemeinderat Klaus Käppeler fragte nach den Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt. Vogel gab dazu an, dass dafür bisher noch keine Planungen vorlägen. Als großen Vorteil sieht er mit der Vermögensbewertung eine bessere Transparenz. Für anstehende Vergleiche empfahl er eine langjährige Betrachtung. Die Auswirkungen der Vermögensbewertung auf die Haushaltsplanung sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
In einem Beschluss stimmte der Gemeinderat jeweils einstimmig zu, dass er von den Bewertungsgrundsätzen und den Vereinfachungsregeln zur Vermögensbewertung Kenntnis genommen habe und auf die Bilanzierung geleisteter Investitionszuschüsse verzichte. Die Bewertung des immobilen Vermögens wurde angenommen.