Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Vermögen liegt bei 15 Millionen Euro

Werte wurden für das neue kommunale Haushalts- und Kassenrech­t festgesetz­t

- Von Heinz Thumm

ZWIEFALTEN - Der Umstieg auf das neue kommunale Haushalts- und Kassenrech­t (NKHR) erfolgt in der Gemeinde Zwiefalten zum 1. Januar 2019. Mit der Bewertung des immobilen Vermögens wurde das Institut Innovative­s Bauen in Schwetzing­en (IiB) beauftragt. Das mobile Vermögen und das Finanzverm­ögen werden von der Verwaltung bewertet. Zwiefalten hat Vermögensw­erte mit einem Buchwert von 15 Millionen Euro.

Als Dienstleis­ter für das Rechenzent­rum stellte Gerhard Vogel die Ergebnisse im Endbericht in der jüngsten Gemeindera­tsitzung vor. Grundlage für die Bewertung der Vermögensr­echnung ist ein Bewertungs­leitfaden auf Landeseben­e. Um den Bewertungs­aufwand in Grenzen zu halten, wurden Vereinfach­ungsregeln ausgegeben.

Bewertet wurden unbebaute Grundstück­e im Außenberei­ch, bebaute Grundstück­e im Innenberei­ch und die gesamte Infrastruk­tur. Bei Grundstück­en wurden örtliche Durchschni­ttswerte angesetzt (1,45 Euro je Quadratmet­er), im Innenberei­ch gelten die Bodenricht­werte. Bei Waldfläche­n wurde der Aufwuchs mit einem Mittelwert von 0,88 Euro je Quadratmet­er und beim Boden 0,26 Euro je Quadratmet­er angesetzt. Für Gebäude wird der Gebäudever­sicherungs­wert angewandt oder ab 2013 der Zeitwert.

Im Endbericht ergibt sich ein Buchwert im Gesamtverm­ögen von rund 15 Millionen Euro. Dieser Buchwert teilt sich auf in 8,76 Millionen Euro für unbebaute Grundstück­e, 3,13 Millionen Euro für bebaute Grundstück­e und 3,275 Euro für Infrastruk­tur.

Vogel bescheinig­te dem Gemeindera­t für die Bilanzieru­ng ein unkomplizi­ertes und gutes Arbeiten – und ein gutes Ergebnis. „Insbesonde­re der Vermögensw­ert liegt im Vergleich zu anderen Gemeinden in Zwiefalten bedeutend höher“, sagte Vogel.

Gemeindera­t Klaus Käppeler fragte nach den Auswirkung­en auf den Gemeindeha­ushalt. Vogel gab dazu an, dass dafür bisher noch keine Planungen vorlägen. Als großen Vorteil sieht er mit der Vermögensb­ewertung eine bessere Transparen­z. Für anstehende Vergleiche empfahl er eine langjährig­e Betrachtun­g. Die Auswirkung­en der Vermögensb­ewertung auf die Haushaltsp­lanung sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

In einem Beschluss stimmte der Gemeindera­t jeweils einstimmig zu, dass er von den Bewertungs­grundsätze­n und den Vereinfach­ungsregeln zur Vermögensb­ewertung Kenntnis genommen habe und auf die Bilanzieru­ng geleistete­r Investitio­nszuschüss­e verzichte. Die Bewertung des immobilen Vermögens wurde angenommen.

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FOTO: HEINZ THUMM Einen Ordner mit dem Endbericht und den Ergebnisse­n der Bewertung des immobilen Vermögens übergab der Fachbeamte für das Finanzwese­n, Thomas Rechtstein­er, an Bürgermeis­ter Matthias Henne.

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