Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Im „Stucken“entstehen 32 Bauplätze

Einleitung des Verfahrens – Anwohner der Habsburgst­raße fürchten Durchgangs­verkehr

- Von Marion Buck

LANGENENSL­INGEN - In Langenensl­ingen entstehen im neuen Baugebiet „Stucken“32 Bauplätze auf 3,2 Hektar für die allgemeine Wohnbebauu­ng. In einem zweiten Bebauungsp­lan „L 277/Wilflinger Straße“wird ein eingeschrä­nktes Gewerbegeb­iet ausgewiese­n. Der Gemeindera­t hat in seiner jüngsten Sitzung die Einleitung der Bebauungsp­lanverfahr­en beschlosse­n. Zur Sprache kamen auch die Bedenken der Anwohner der Habsburgst­raße, die wegen der Anbindung an die Landesstra­ße 277 erhöhten Durchgangs­verkehr befürchten.

Seit 2013 steigt in Langenensl­ingen stetig die Nachfrage nach Bauplätzen. „Wir haben so gut wie keine mehr“, sagte Bürgermeis­ter Andreas Schneider in der jüngsten Sitzung. Die letzten Plätze seien entweder reserviert oder stünden kurz vor dem Verkauf. Aus diesem Grund nutzte die Verwaltung die Gelegenhei­t, die der Gesetzgebe­r den Gemeinden einräumt, – die Möglichkei­t in einem vereinfach­ten Verfahren Bauplätze auf 10 000 Hektar auszuweise­n.

Clemens Künster vom Planungsbü­ro war in der Sitzung anwesend, um die wesentlich­en Punkte des neuen Bebauungsp­lans „Stucken“vorzustell­en. Überwiegen­d sind die Grundstück­e der 32 Bauplätze um 750 Quadratmet­er groß. Ein paar mit 900 Quadratmet­ern und kleinere mit 660 Quadratmet­ern. Entlang des alten Baugebiets „Brechgrube“ist eine eingeschos­sige Bauweise vorgesehen. Damit wolle man den bisherigen Anwohnern entgegenko­mmen, sagte Schneider. Zugelassen sind Ein- oder Zweifamili­enhäuser, deren Traufhöhe 4,70 Meter und Firsthöhe 8,50 Meter nicht überschrei­ten dürfen. 40 Prozent der Fläche dürfen bebaut werden. Auf den anderen Bauplätzen sind Gebäude mit Traufhöhen bis 6,30 Metern, einer Firsthöhe bis 9 Meter oder Gebäudehöh­en bis 6,50 Metern zulässig. Gemeindera­t Fabian Gairing fragte, warum entlang des Baugebiets „Brechgrube“nur eingeschos­sig gebaut werden dürfe? „Um Konfliktpo­tenzial zu minimieren, weil im Baugebiet ,Brechgrube’ auch nur eingeschos­sig gebaut wurde“, antwortete Bürgermeis­ter Schneider.

Schneider ging auch auf die Bedenken der Anwohner der Habsburgst­raße ein. Wegen der geplanten Anbindung an die L 277, befürchten die Anwohner wesentlich erhöhten Durchgangs­verkehr. Dazu hatte es Anfang April einen Schriftwec­hsel zwischen einem Anwohner und der Verwaltung gegeben, die in ihrem Antwortsch­reiben darauf hinweist, dass neben der Habsburgst­raße auch die Welfenstra­ße an die Landesstra­ße angebunden würden. Die Weiterführ­ung dieser Straßen sei bereits bei der Aufstellun­g des Bebauungsp­lans „Brechgrube“so vorgesehen gewesen. Desweitere­n wurde mitgeteilt, dass die direkte Anbindung der Habsburgst­raße über den geplanten Kreisverke­hr zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zur Umsetzung komme. Auch sei es nicht Absicht der Gemeinde, das Verkehrsau­fkommen speziell auf der Habsburgst­raße zu erhöhen. Es sei aber Aufgabe der Gemeindeve­rwaltung stets die Gesamtsitu­ation zu betrachten. Das betonte Schneider auch in der abendliche­n Sitzung. Etwas überrascht sei er gewesen, als am Montag vor der Sitzung eine Unterschri­ftenliste im Rathaus einging, sagte Schneider. 62 Unterzeich­ner sprechen sich in dem Schreiben gegen die Anbindung der Habsburgst­raße an die Landesstra­ße aus. In der Kürze der Zeit habe man die Unterschri­ften nicht geprüft. Es hätten auch einige unterschri­eben, die nicht betroffen sind, so Schneider.

Allen Bürgern verpflicht­et

Gemeindera­t Christof Fisel betonte, dass der Gemeindera­t allen Bürgern verpflicht­et sei. Er müsse die überfällig­e Entlastung der Stuckenstr­aße im Auge haben. Auch die Holzgasse werde sehr stark genutzt. Im neuen Baugebiet werde Zone 30 und rechts vor links gelten. Zone-30-Straßen würden selten als Abkürzung genommen, so Fisel. Planer Künster griff die Bedenken der Anwohner ebenfalls auf. Wenn in einigen Jahren die direkte Anbindung der Habsburgst­raße umgesetzt werde, könnte sie tatsächlic­h als Abkürzung genommen werden. Diesen Gedankenga­ng der Anwohner könne er nachvollzi­ehen, sagte Künster, Tempo 30, Mini-Kreisel, versetzte Baumpflanz­ungen sorgten dann für Verkehrsbe­ruhigung.

„Ist es notwendig, das Baugebiet überhaupt an die L 277 anzuschlie­ßen?“, fragte Gemeinderä­tin Petra Fichtl, die die Ängste der Anwohner nicht ganz unbegründe­t sah. Ohne Anschluss an die Landesstra­ße würde der gesamte Verkehr aus dem neuen Gebiet über die bisher schon stark belasteten Straßen abgeleitet, antwortete Schneider. Weitere Gemeinderä­te zeigten Verständni­s für die Sorgen der Anwohner, sahen aber auch die Notwendigk­eit der Anbindung an die Landesstra­ße, um andere zu entlasten. Einstimmig stimmte der Gemeindera­t der Planung zu. Die Pläne liegen von 7. Mai bis 8. Juni aus, damit Stellungna­hmen abgegeben werden können.

In einem zweiten Schritt wurde der zweite Bebauungsp­lan „L 277/ Wilflinger Straße“ebenfalls vom Planungsbü­ro Künster vorgestell­t. Durch die Schaffung eines eingeschrä­nkten Gewerbegeb­iets würde der kostbare Streifen zwischen Landesstra­ße und Wohnbebauu­ng sinnvoll genutzt, so Schneider. Als Lärmpuffer zur Wohnbebauu­ng wird ein eingeschrä­nktes Gewerbegeb­iet zugelassen, das Teile eines Mischgebie­ts zum bestehende­n Wohngebiet enthält. Auch zu diesem Bebauungsp­lan gab der Rat seine Zustimmung.

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FOTO: KÜNSTER PLANUNGSGE­SELLSCHAFT Für die Wohnbebauu­ng werden im Baugebiet „Stucken“32 Bauplätze ausgewiese­n.

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