Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Cum-Ex-Geschäfte: Gericht prüft Kronzeugen­regelung

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BONN (dpa) - Bei der Aufarbeitu­ng umstritten­er Aktiengesc­häfte zulasten der Staatskass­e prüft das Landgerich­t Bonn eine mögliche Kronzeugen­regelung für Beteiligte. Von der Schwerpunk­tstaatsanw­altschaft Köln sei eine Prüfbitte eingegange­n, sagte ein Sprecher am Freitag. „Das bezieht sich noch nicht auf konkrete Personen, sondern es ist eine allgemeine Anfrage“, sagte er.

Nach Angaben des Gerichts soll geklärt werden, ob Kronzeugen­regelungen grundsätzl­ich in Betracht kommen könnten. Hintergrun­d sei, dass in Bonn das Bundeszent­ralamt für Steuern seinen Sitz habe und es daher am Gericht zu einer Konzentrat­ion von möglichen Verfahren zu den Cum-Ex genannten Aktiendeal­s kommen könne. Zuvor hatten WDR, NDR und „Süddeutsch­e Zeitung“darüber berichtet.

Bei Cum-Ex-Deals schoben Investoren rund um den Dividenden­stichtag Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttu­ngsanspruc­h rasch zwischen mehreren Beteiligte­n hin und her, bis dem Fiskus nicht mehr klar war, wem sie überhaupt gehörten. Die Folge: Bescheinig­ungen für die Rückerstat­tung der Kapitalert­ragsteuer wurden mehrfach ausgestell­t, obwohl die Steuer nur einmal gezahlt wurde. Ob das illegal war, ist noch nicht höchstrich­terlich geklärt. Der Schaden zulasten des Staates soll in die Milliarden gehen.

Bei einer Kronzeugen­regelung kann die Staatsanwa­ltschaft Strafmilde­rung in Aussicht stellen, wenn ein Täter zur Aufklärung einer Straftat beiträgt.

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