Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Heiligkreuztal erhält neues Baugebiet
Am Brühlweg sollen 14 Plätze als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden
ALTHEIM - Der Vorrat an Bauplätzen in Altheim ist auch in seinen Ortsteilen begrenzt. Daher soll in Heiligkreuztal der Bebauungsplan „Erlenstock III“auf den Weg gebracht werden. 14 Bauplätze in der Größenordnung von 630 bis 795 Quadratmeter werden als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Bereits im September 2017 wurde im Gemeinderat Altheim der Aufstellungsbeschluss für die weitere bauliche Entwicklung in Heiligkreuztal gefasst. Der Entwurf für einen Bebauungsplan für das künftige Wohngebiet „Erlenstock III“wurde inzwischen vom Ingenieurbüro Schwörer Altheim ausgearbeitet. Umweltprüfung und Umweltbericht sind nicht erforderlich. Im Bereich des Artenschutzes kommt das Büro Grom, Altheim, zu dem Ergebnis, dass gegen artenschutzrechtliche Verbote nicht verstoßen wird und vertiefende Untersuchungen nicht erforderlich sind.
Der Entwurf sieht vor, den Brühlweg in Heiligkreuztal in südlicher Richtung, dem Wald zugewandt, um etwa 30 Meter zu verlängern. Die weitere Erschließungsstraße würde dann bis zum Jungholzweg fortgeführt. Ein Geh- und Radfahrweg verbindet den Brühlweg mit dem Alten Dollhofweg. Entlang der Erschließungsstraße und des Jungholzwegs sollen Gehwege angelegt werden. Zwei Grünbereiche unterbrechen die geradlinige Straßenführung des Brühlwegs zur Reduzierung der Verkehrsgeschwindigkeit. Der bestehende Grüngürtel entlang des Jungholzwegs wird durch eine privates Pflanzgebot ergänzt. Das Plangebiet wird zum zukünftigen Mischgebiet in südlicher Richtung ebenfalls durch ein privates Pflanzgebot getrennt. Pro Bauplatz ist ein großkroniger Laubbaum vorgesehen.
Das Gebiet „Erlenstock III“soll als allgemeines Wohngebiet ( WA ) ausgewiesen werden. Gartenbaubetrtiebe und Tankstellen sind daher nicht zugelassen. Das Plangebiet umfasst eine Größe von über 12 000 Quadratmeter. Die 14 vorgesehenen Bauplätze variieren im Umfang zwischen 630 und 795 Quadratmeter. Sie entsprechen damit den derzeit in der Gemeinde nachgefragten Grundstücksgrößen. Zugelassen sind Einzelund Doppelhäuser. Die Zahl der zulässigen Wohnungen wird auf maximal drei Wohneinheiten pro Einzelhaus und beim Doppelhaus auf maximal zwei Wohneinheiten je Doppelhälfte je Baugrundstück festgelegt.
Als Dachformen können Bauherren zwischen Sattel- oder Walmdach, zwischen Pult-, Zeltoder Flachdach wählen. Diese Dachformen gelten außer dem Zeltdach auch für Garagen, Nebengebäuden und Anbauten. Die Dachneigung ist zwischen 0 und 40 Grad wählbar, ebenso die Firstrichtung des Hauses. Die Dacheindeckung bei geneigten Dächern hat mit Dachziegeln oder Betondachziegeln in roter, rotbrauner, grauer oder anthrazitfarbener Ausführung zu erfolgen. Der Bebauungsplan sieht offene Bauweise als Bebauung mit seitlichem Grenzabstand vor, für Garagen, Nebengebäuden und Anbauten gelten separate Beschränkungen. Die Entsorgung von Abwasser und die allgemeine Wasserversorgung sind über den Brühlweg gesichert. Der Gemeinderat billigte den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans „Erlenstock III“in Heiligkreuztal. Die Verwaltung wurde beauftragt, die öffentliche Auslegung vorzunehmen und die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen. Auch die fünf vorgelegten Baugesuche für Neubauten von Wohnhäusern sowie Umund Veränderungsplanungen bestehender Gebäude in Altheim zeugen von einer lebendigen Gemeinde. In allen Fällen konnte das erforderliche Einvernehmen seitens des Gemeinderats hergestellt werden.