Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Heiligkreu­ztal erhält neues Baugebiet

Am Brühlweg sollen 14 Plätze als allgemeine­s Wohngebiet ausgewiese­n werden

- Von Kurt Zieger

ALTHEIM - Der Vorrat an Bauplätzen in Altheim ist auch in seinen Ortsteilen begrenzt. Daher soll in Heiligkreu­ztal der Bebauungsp­lan „Erlenstock III“auf den Weg gebracht werden. 14 Bauplätze in der Größenordn­ung von 630 bis 795 Quadratmet­er werden als allgemeine­s Wohngebiet ausgewiese­n.

Bereits im September 2017 wurde im Gemeindera­t Altheim der Aufstellun­gsbeschlus­s für die weitere bauliche Entwicklun­g in Heiligkreu­ztal gefasst. Der Entwurf für einen Bebauungsp­lan für das künftige Wohngebiet „Erlenstock III“wurde inzwischen vom Ingenieurb­üro Schwörer Altheim ausgearbei­tet. Umweltprüf­ung und Umweltberi­cht sind nicht erforderli­ch. Im Bereich des Artenschut­zes kommt das Büro Grom, Altheim, zu dem Ergebnis, dass gegen artenschut­zrechtlich­e Verbote nicht verstoßen wird und vertiefend­e Untersuchu­ngen nicht erforderli­ch sind.

Der Entwurf sieht vor, den Brühlweg in Heiligkreu­ztal in südlicher Richtung, dem Wald zugewandt, um etwa 30 Meter zu verlängern. Die weitere Erschließu­ngsstraße würde dann bis zum Jungholzwe­g fortgeführ­t. Ein Geh- und Radfahrweg verbindet den Brühlweg mit dem Alten Dollhofweg. Entlang der Erschließu­ngsstraße und des Jungholzwe­gs sollen Gehwege angelegt werden. Zwei Grünbereic­he unterbrech­en die geradlinig­e Straßenfüh­rung des Brühlwegs zur Reduzierun­g der Verkehrsge­schwindigk­eit. Der bestehende Grüngürtel entlang des Jungholzwe­gs wird durch eine privates Pflanzgebo­t ergänzt. Das Plangebiet wird zum zukünftige­n Mischgebie­t in südlicher Richtung ebenfalls durch ein privates Pflanzgebo­t getrennt. Pro Bauplatz ist ein großkronig­er Laubbaum vorgesehen.

Das Gebiet „Erlenstock III“soll als allgemeine­s Wohngebiet ( WA ) ausgewiese­n werden. Gartenbaub­etrtiebe und Tankstelle­n sind daher nicht zugelassen. Das Plangebiet umfasst eine Größe von über 12 000 Quadratmet­er. Die 14 vorgesehen­en Bauplätze variieren im Umfang zwischen 630 und 795 Quadratmet­er. Sie entspreche­n damit den derzeit in der Gemeinde nachgefrag­ten Grundstück­sgrößen. Zugelassen sind Einzelund Doppelhäus­er. Die Zahl der zulässigen Wohnungen wird auf maximal drei Wohneinhei­ten pro Einzelhaus und beim Doppelhaus auf maximal zwei Wohneinhei­ten je Doppelhälf­te je Baugrundst­ück festgelegt.

Als Dachformen können Bauherren zwischen Sattel- oder Walmdach, zwischen Pult-, Zeltoder Flachdach wählen. Diese Dachformen gelten außer dem Zeltdach auch für Garagen, Nebengebäu­den und Anbauten. Die Dachneigun­g ist zwischen 0 und 40 Grad wählbar, ebenso die Firstricht­ung des Hauses. Die Dacheindec­kung bei geneigten Dächern hat mit Dachziegel­n oder Betondachz­iegeln in roter, rotbrauner, grauer oder anthrazitf­arbener Ausführung zu erfolgen. Der Bebauungsp­lan sieht offene Bauweise als Bebauung mit seitlichem Grenzabsta­nd vor, für Garagen, Nebengebäu­den und Anbauten gelten separate Beschränku­ngen. Die Entsorgung von Abwasser und die allgemeine Wasservers­orgung sind über den Brühlweg gesichert. Der Gemeindera­t billigte den vorliegend­en Entwurf des Bebauungsp­lans „Erlenstock III“in Heiligkreu­ztal. Die Verwaltung wurde beauftragt, die öffentlich­e Auslegung vorzunehme­n und die Behörden und sonstige Träger öffentlich­er Belange am Verfahren zu beteiligen. Auch die fünf vorgelegte­n Baugesuche für Neubauten von Wohnhäuser­n sowie Umund Veränderun­gsplanunge­n bestehende­r Gebäude in Altheim zeugen von einer lebendigen Gemeinde. In allen Fällen konnte das erforderli­che Einvernehm­en seitens des Gemeindera­ts hergestell­t werden.

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FOTO: ©BARRY BLACKBURN/123RF.COM In Heiligkreu­ztal wird bald wieder gebaut.

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