Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Grün-Schwarz nach zwei Jahren unter Druck
Es kriselt in der Stuttgarter Koalition – Wegen Dieselfahrverboten droht der Bruch
STUTTGART (kab) - Heute vor zwei Jahren hat die deutschlandweit erste grün-schwarze Regierung in BadenWürttemberg die Arbeit aufgenommen. Die ungleichen Partner haben anfänglich recht geräuschlos regiert, weil die Koalitionäre möglichst wenig in die Zuständigkeit des Partners hineinreden wollten. Zum anderen machte die gute wirtschaftliche Lage mit hohen Steuereinnahmen das Regieren leicht.
Abschiebungen nach Afghanistan und deutlich mehr Befugnisse der Behörden durch ein neues Polizeigesetz taten den Grünen weh, sie trugen dennoch alles mit. Nun scheint ihr Widerstand gegen die CDU, aber auch gegen die Machtworte ihres Zugpferds, des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne), zu wachsen. Das Nein der CDU-Fraktion zur Reform des Landtagswahlrechts ist für viele grüne Abgeordnete ein klarer Koalitionsbruch. In der CDU gibt es indes Gräben zwischen der Landtagsfraktion und Vizeregierungschef Thomas Strobl.
Zum offenen Bruch könnte es schon bald kommen, wenn das Land über Dieselfahrverbote ab 2019 entscheidet. Die Grünen sehen keine Alternative nach einem höchstrichterlichen Urteil, die CDU wehrt sich.
Für die Opposition aus AfD, SPD und FDP ist die Koalition gescheitert. Hinter den Kulissen gibt es Gespräche zwischen FDP, SPD und Teilen der CDU-Fraktion über eine sogenannte Deutschland-Koalition. Mittlerweile wird darüber sogar laut nachgedacht.
MANNHEIM (dpa) - Der Fall eines Asylsuchenden aus Togo, der unter großem Widerstand aus einer Unterkunft in Ellwangen abgeholt wurde, liegt beim Bundesverfassungsgericht.
Der Anwalt des Mannes reichte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein, wie ein Sprecher des Gerichts am Freitag sagte.
Mit der Beschwerde solle die Abschiebung des Togoers verhindert und seine Freilassung aus der Abschiebehaft erreicht werden, wurde Anwalt Engin Sanli zitiert. Sein Mandant sei in seinen Grundrechten verletzt. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts rechnet der Anwalt laut eigener Aussage am Montag. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte am vergangenen Dienstag einen Eilantrag abgelehnt und damit den Weg für dessen Abschiebung freigemacht. Rechtsmittel dagegen sind nach Angaben des Verwaltungsgerichts nicht möglich. Trotzdem war der Anwalt in Beschwerde gegangen. Die Beschwerde beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wurde zurückgezogen, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Der Grund sei der Justiz nicht bekannt.
Der Flüchtling sitzt im Abschiebegefängnis in Pforzheim. Einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart zufolge darf er nach Italien abgeschoben worden. Nachdem ein Abholungsversuch des Togoers am Widerstand anderer Migranten scheiterte, war die Polizei einige Tage später mit mehr als 100 Einsatzkräften nach Ellwangen zurückgekehrt.