Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Togolese wird nach Italien abgeschoben
Verfassungsrichter weisen Eilantrag des in Ellwangen verhafteten Afrikaners ab
KARLSRUHE (KNA) - Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag eines Asylbewerbers aus Togo gegen seine Abschiebung nach Italien abgelehnt. Der Antrag des Mannes, der im Mittelpunkt der Unruhen in der LEA Ellwangen stand, auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei „mangels ausreichender Begründung unzulässig“, heißt es in dem am Montag veröffentlichten unanfechtbaren Beschluss. Der 23-Jährige war erstmals in Italien als Flüchtling registriert worden und wird dorthin abgeschoben
KARLSRUHE (AFP) - Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des bei einem Großeinsatz der Polizei Anfang Mai in Ellwangen (Ostalbkreis) gefassten Asylbewerbers aus Togo gegen seine Abschiebung nach Italien abgewiesen.
„Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt“, teilte das Gericht am Montag in Karlsruhe mit. Die Verfassungsbeschwerde sei „bisher mangels ausreichender Begründung unzulässig“. Die Entscheidung ist nach Gerichtsangaben unanfechtbar.
Der 23-jährige Mann aus Togo sitzt in Abschiebehaft und soll nach Italien überstellt werden. Dort wurde er erstmals als Flüchtling registriert und reiste später weiter nach Deutschland. Der Anwalt des Manns wollte die Ausreisepflicht mit dem Argument kippen, das zuständige Verwaltungsgericht habe eine eigentlich schon abgelaufene Frist mit der Begründung verlängert, dass sich der Togoer der Abschiebung entzogen habe. Es sei aber juristisch unklar, ob sich der Mann der Abschiebung entzogen habe. Das Verfassungsgericht erklärte nun, der Klage habe „eine hinreichende Begründung“gefehlt.
Wenn abgelehnte Asylbewerber, die ihren Antrag in einem anderen EU-Land stellten als jenem, in dem sie einreisten, nicht binnen sechs Monaten abgeschoben werden, ist gemäß den EU-Regeln fortan das Land für den Asylantrag zuständig, das die fristgerechte Abschiebung versäumte. Im Fall des Togoers ist dies Italien.
In Ellwangen hatten sich in einer Flüchtlingsunterkunft nach Polizeiangaben bis zu 200 Bewohner zusammengeschlossen, um die Abschiebung des Togoers zu vereiteln. Ein erster kleinerer Polizeieinsatz musste abgebrochen werden. Wenige Tage später rückte die Polizei mit einem Großaufgebot aus Hunderten Beamten in die Unterkunft ein, um die Abschiebung durchzusetzen und Kontrollen vorzunehmen.