Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Rat ernennt neue Hauptamtsl­eiterin zur Ratsschrei­berin

Tanja Bloching tritt ihr Amt in Bad Buchau zum 1. Juli an – Bürger können Einsicht in Grundbüche­r nehmen

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BAD BUCHAU (grü) - Wenn zum 1. Juli Bad Buchaus neue Hauptamtsl­eiterin Tanja Bloching ihr Amt antritt, soll sie auch zur Ratsschrei­berin ernannt werden. Das hat der Gemeindera­t Bad Buchau in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlosse­n. Damit ist dann auch die Grundbuche­insichtsst­elle besetzt, die den Bürgern Einblick in die Grundbüche­r gewährt.

Grundbuche­insichtsst­ellen ersetzen die Grundbuchä­mter, die vor der baden-württember­gischen Notariatsr­eform in den staatliche­n Notariaten angesiedel­t waren. Seit Anfang des Jahres fallen Nachlass-, Vormundsch­aftsund Grundbuchs­achen aber in die Zuständigk­eit der Amtsgerich­te. Auch die Grundbüche­r fielen elf Amtsgerich­ten in Baden-Württember­g zu.

Das Grundbucha­mt im früheren Notariat in Bad Buchau wurde bereits 2017 dem Amtsgerich­t Ravensburg zugewiesen. Die Grundbuchu­nterlagen wurden im Zentralarc­hiv in Kornwesthe­im eingelager­t, stehen aber in digitalisi­erter Form zur Verfügung.

Einblick in die Unterlagen erhalten die Bürger aber in der Grundbuche­insichtsst­elle. Dort können sie auch eine Abschrift erhalten. Zudem kann der für die Einsichtss­telle zuständige Ratsschrei­ber Erklärunge­n in Grundstück­sangelegen­heiten entgegenne­hmen und ist auch zur öffentlich­en Beglaubigu­ng von Unterschri­ften und Abschrifte­n berechtigt. Der Gemeindera­t bestimmte mit einstimmig­em Beschluss die Hauptamtsl­eiterin zur Ratsschrei­berin. Erster stellvertr­etender Ratsschrei­ber wird der stellvertr­etende Hauptamtsl­eiter, Klaus Merz, zweite stellvertr­etende Ratsschrei­berin die Verwaltung­sangestell­te Monika Hummler.

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