Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Betrüger muss für drei Jahre in Haft
Schelklinger Finanzberater prellt Anleger um rund 1,8 Millionen Euro
ULM/SCHELKLINGEN (jon) - Ein ehemaliger Schelklinger Finanzberater muss für drei Jahre in Haft. Das Ulmer Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Anleger in 15 Fällen um insgesamt 1,8 Millionen Euro gebracht hat. Hinzu kommt ein versuchter Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach drei Verhandlungstagen war auch schon wieder Schluss vor dem Ulmer Landgericht. Dort musste sich ein ehemaliger Schelklinger Finanzberater wegen Anlagebetrugs in Millionenhöhe verantworten. Der ausgebildete Bankkaufmann hatte zwischen 2008 und 2016 die ihm vorgeworfenen Taten verübt. An das Geld war er gekommen, in dem er Freunden, Bekannten und guten Kunden Zinserträge in schwindelerregender Höhe versprochen hatte, unter anderem wollte er das Geld in einen Autoteilelieferanten investieren. Darüber hinaus musste der Angeklagte sich für einen weiteren versuchten Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung verantworten. Er hatte angeblich im Kundenauftrag ein Aktiendepot bei der Augsburger Aktienbank AG aufgelöst. Dies hatte er mithilfe einer gefälschten Unterschrift in Auftrag gegeben. Aufgefallen waren der Betrug und die Urkundenfälschung bei der Bank erst, als der Angeklagte versuchte, den Geldbetrag aus dem Aktiendepot auf sein privates Girokonto zu transferieren. Das Geld wollte er dazu nutzen, um Rückzahlungsforderungen von anderen Kunden auszugleichen. „Der Angeklagte war immer auf der Jagd nach dem großen Geld“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Fischer in seiner Urteilsbegründung.
Als Freigänger zur Arbeit
Mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren blieb das Gericht fünf Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Positiv legte ihm Richter Fischer die Tatsache aus, dass er in vollem Umfang geständig war, Selbstanzeige erstattet hatte und sich inzwischen wieder eine Arbeitsstelle besorgt hat. „Andere hätten hier den Kopf in den Sand gesteckt“, so Fischer. Aufgrund der Tatsache, dass der Angeklagte nicht zu mehr als drei Jahren verurteilt wurde, hat er nun die Möglichkeit, als Freigänger weiter seiner Arbeit nachzugehen – falls dies bewilligt wird.
Zusätzlich zur Haftstrafe verurteilte das Gericht den Angeklagten zur Rückzahlung der Gelder: 1,5 Millionen Euro an ehemalige Kunden und rund 3100 Euro an die Augsburger Aktienbank. Die Kosten des Verfahrens muss er ebenso tragen.