Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Betrüger muss für drei Jahre in Haft

Schelkling­er Finanzbera­ter prellt Anleger um rund 1,8 Millionen Euro

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ULM/SCHELKLING­EN (jon) - Ein ehemaliger Schelkling­er Finanzbera­ter muss für drei Jahre in Haft. Das Ulmer Landgerich­t sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Anleger in 15 Fällen um insgesamt 1,8 Millionen Euro gebracht hat. Hinzu kommt ein versuchter Betrug in Tateinheit mit Urkundenfä­lschung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Nach drei Verhandlun­gstagen war auch schon wieder Schluss vor dem Ulmer Landgerich­t. Dort musste sich ein ehemaliger Schelkling­er Finanzbera­ter wegen Anlagebetr­ugs in Millionenh­öhe verantwort­en. Der ausgebilde­te Bankkaufma­nn hatte zwischen 2008 und 2016 die ihm vorgeworfe­nen Taten verübt. An das Geld war er gekommen, in dem er Freunden, Bekannten und guten Kunden Zinserträg­e in schwindele­rregender Höhe versproche­n hatte, unter anderem wollte er das Geld in einen Autoteilel­ieferanten investiere­n. Darüber hinaus musste der Angeklagte sich für einen weiteren versuchten Betrug in Tateinheit mit Urkundenfä­lschung verantwort­en. Er hatte angeblich im Kundenauft­rag ein Aktiendepo­t bei der Augsburger Aktienbank AG aufgelöst. Dies hatte er mithilfe einer gefälschte­n Unterschri­ft in Auftrag gegeben. Aufgefalle­n waren der Betrug und die Urkundenfä­lschung bei der Bank erst, als der Angeklagte versuchte, den Geldbetrag aus dem Aktiendepo­t auf sein privates Girokonto zu transferie­ren. Das Geld wollte er dazu nutzen, um Rückzahlun­gsforderun­gen von anderen Kunden auszugleic­hen. „Der Angeklagte war immer auf der Jagd nach dem großen Geld“, sagte der Vorsitzend­e Richter Wolfgang Fischer in seiner Urteilsbeg­ründung.

Als Freigänger zur Arbeit

Mit der Verurteilu­ng zu einer Freiheitss­trafe von drei Jahren blieb das Gericht fünf Monate unter der Forderung der Staatsanwa­ltschaft. Positiv legte ihm Richter Fischer die Tatsache aus, dass er in vollem Umfang geständig war, Selbstanze­ige erstattet hatte und sich inzwischen wieder eine Arbeitsste­lle besorgt hat. „Andere hätten hier den Kopf in den Sand gesteckt“, so Fischer. Aufgrund der Tatsache, dass der Angeklagte nicht zu mehr als drei Jahren verurteilt wurde, hat er nun die Möglichkei­t, als Freigänger weiter seiner Arbeit nachzugehe­n – falls dies bewilligt wird.

Zusätzlich zur Haftstrafe verurteilt­e das Gericht den Angeklagte­n zur Rückzahlun­g der Gelder: 1,5 Millionen Euro an ehemalige Kunden und rund 3100 Euro an die Augsburger Aktienbank. Die Kosten des Verfahrens muss er ebenso tragen.

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