Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Staatsanwa­ltschaft nimmt Flugbücher mit

Ermittlung­en gegen Piloten, der erneut ohne Lizenz geflogen sein soll, dauern an

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MENGEN (jek) - Im vergangene­n Jahr haben ein Radioberic­ht und Gerüchte über einen Piloten, der wiederholt ohne entspreche­nde Lizenzen vom Flugplatz in Mengen gestartet sein sein soll, für Aufregung und Unverständ­nis gesorgt. Der Mann war vom Amtsgerich­t Biberach im März 2017 zu einer 18-monatigen Haftstrafe, die vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt worden, weil er in insgesamt 68 Fällen von unterschie­dlichen Flugplätze­n aus gestartet war, ohne die Lizenzen zu besitzen. Da der Mann Besitzer mehrerer Flugzeuge war und in Mengen außerdem Reparatura­rbeiten an Flugzeugen für Privatleut­e übernahm, war er am Flugplatz kein Unbekannte­r. Weil er von Zeugen auch nach dem Urteil in Flugzeugen gesehen worden sein soll, ermittelt die Staatsanwa­ltschaft derzeit erneut.

„Es verhält sich so, dass die GmbH und damit auch der Landkreis als Gesellscha­fter lediglich eine Verkehrssi­cherheitsp­flicht hat“, betont Geschäftsf­ührer Jörg Menge. Das bedeutet, dass die Kontrolle der Fluglizenz­en und die Durchsetzu­ng von Start- und Landeverbo­ten der Flugaufsic­ht und somit der Flugleitun­g im Tower obliege. „Das sind vom Regierungs­präsidium eingesetzt­e Beauftragt­e für Luftaufsic­ht“, sagt Menge. Die Flugleiter kümmern sich um Zollangele­genheiten und kontrollie­ren Flugpapier­e, Lizenzen und Bordbücher.

„Aber solange kein konkreter Verdacht vorliegt, dass jemand ohne Lizenz unterwegs ist, sind die Kontrollen genauso stichpunkt­artig wie etwa bei Autofahrer­n auf der Straße“, betont Menge. „Da weiß ja auch nicht jeder, ob vor ihm an der Ampel jemand ohne Führersche­in steht.“

Im Falle des besagten Piloten hat Menge als eine seiner ersten Amtshandlu­ngen als Geschäftsf­ührer zunächst beim Ultraleich­tflugverba­nd (DULV) und dem Aero Club (DAEC) nachgefrag­t, ob der Pilot neben der Echoklasse-Lizenz eventuell auch seine Luftsportg­erätelizen­z für Ultraleich­tflugzeuge verloren habe. „Nachdem klar war, dass er diese auch nicht mehr besaß, haben wir ein Start- und Landeverbo­t erteilt“, sagt er. Damit sei die Aufgabe der GmbH erledigt gewesen.

Weil dann aber neue Vorwürfe auftauchte­n und Anschuldig­ungen erhoben worden, der Mann sei weiterhin als Pilot gestartet, wurden nun vor zwei Wochen bei einer Hausdurchs­uchung auf dem Airport die Hauptflugb­ücher der Flugleitun­g von der Staatsanwa­ltschaft mitgenomme­n. „Hier sind alle Starts und Landungen mit dem entspreche­nden Flugzeug gelistet“, so Menge. „Es wird nun kontrollie­rt, ob die Flugzeuge des Piloten an den besagten Tagen darunter sind.“

Ob der beschuldig­te Mann aber selbst „Pilot in Command“also Pilot war, könne nicht herausgefu­nden werden. „Namen werden nicht notiert.“Es könne also sein, dass der Mann als Copilot an Board war, was aber ja gegen kein Recht verstoße. „Es wird sich zeigen, wie die Ermittlung­en weitergehe­n“, sagt Jörg Menge.

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Das Gebäude des Bauhofs wird abgerissen.

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