Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Staatsanwaltschaft nimmt Flugbücher mit
Ermittlungen gegen Piloten, der erneut ohne Lizenz geflogen sein soll, dauern an
MENGEN (jek) - Im vergangenen Jahr haben ein Radiobericht und Gerüchte über einen Piloten, der wiederholt ohne entsprechende Lizenzen vom Flugplatz in Mengen gestartet sein sein soll, für Aufregung und Unverständnis gesorgt. Der Mann war vom Amtsgericht Biberach im März 2017 zu einer 18-monatigen Haftstrafe, die vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt worden, weil er in insgesamt 68 Fällen von unterschiedlichen Flugplätzen aus gestartet war, ohne die Lizenzen zu besitzen. Da der Mann Besitzer mehrerer Flugzeuge war und in Mengen außerdem Reparaturarbeiten an Flugzeugen für Privatleute übernahm, war er am Flugplatz kein Unbekannter. Weil er von Zeugen auch nach dem Urteil in Flugzeugen gesehen worden sein soll, ermittelt die Staatsanwaltschaft derzeit erneut.
„Es verhält sich so, dass die GmbH und damit auch der Landkreis als Gesellschafter lediglich eine Verkehrssicherheitspflicht hat“, betont Geschäftsführer Jörg Menge. Das bedeutet, dass die Kontrolle der Fluglizenzen und die Durchsetzung von Start- und Landeverboten der Flugaufsicht und somit der Flugleitung im Tower obliege. „Das sind vom Regierungspräsidium eingesetzte Beauftragte für Luftaufsicht“, sagt Menge. Die Flugleiter kümmern sich um Zollangelegenheiten und kontrollieren Flugpapiere, Lizenzen und Bordbücher.
„Aber solange kein konkreter Verdacht vorliegt, dass jemand ohne Lizenz unterwegs ist, sind die Kontrollen genauso stichpunktartig wie etwa bei Autofahrern auf der Straße“, betont Menge. „Da weiß ja auch nicht jeder, ob vor ihm an der Ampel jemand ohne Führerschein steht.“
Im Falle des besagten Piloten hat Menge als eine seiner ersten Amtshandlungen als Geschäftsführer zunächst beim Ultraleichtflugverband (DULV) und dem Aero Club (DAEC) nachgefragt, ob der Pilot neben der Echoklasse-Lizenz eventuell auch seine Luftsportgerätelizenz für Ultraleichtflugzeuge verloren habe. „Nachdem klar war, dass er diese auch nicht mehr besaß, haben wir ein Start- und Landeverbot erteilt“, sagt er. Damit sei die Aufgabe der GmbH erledigt gewesen.
Weil dann aber neue Vorwürfe auftauchten und Anschuldigungen erhoben worden, der Mann sei weiterhin als Pilot gestartet, wurden nun vor zwei Wochen bei einer Hausdurchsuchung auf dem Airport die Hauptflugbücher der Flugleitung von der Staatsanwaltschaft mitgenommen. „Hier sind alle Starts und Landungen mit dem entsprechenden Flugzeug gelistet“, so Menge. „Es wird nun kontrolliert, ob die Flugzeuge des Piloten an den besagten Tagen darunter sind.“
Ob der beschuldigte Mann aber selbst „Pilot in Command“also Pilot war, könne nicht herausgefunden werden. „Namen werden nicht notiert.“Es könne also sein, dass der Mann als Copilot an Board war, was aber ja gegen kein Recht verstoße. „Es wird sich zeigen, wie die Ermittlungen weitergehen“, sagt Jörg Menge.