Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Die Ratschläge der Polizei

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Um nicht Opfer einer solchen Straftat zu werden, rät die Polizei:

Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträg­e bitten.

Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinot­ruf-Nummer 110 an. Das tun nur Betrüger.

Sind Sie sich unsicher, wählen Sie die Nummer 110. Benutzen Sie dabei aber nicht die Rückruftas­te, da Sie sonst möglicherw­eise wieder bei den Betrügern landen, sondern wählen Sie die Nummer selber.

Sie können sich aber auch an das örtliche Polizeirev­ier wenden. Erzählen Sie den Beamten von den Anrufen. Am besten ist, wenn Sie die Nummer Ihrer örtlichen Polizeibeh­örde sowie die Notrufnumm­er 110 griffberei­t am Telefon haben, damit Sie sie im Zweifelsfa­ll selber wählen können.

Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlich­en und finanziell­en Verhältnis­se.

Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Geben Sie Betrügern keine Chance, legen Sie einfach den Hörer auf. Nur so werden Sie Betrüger los. Das ist keinesfall­s unhöflich!

Auflegen sollten Sie –

wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft

wenn Sie der Anrufer nach persönlich­en Daten und Ihren finanziell­en Verhältnis­sen fragt, z.B. ob Sie Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegens­tände im Haus haben

wenn Sie der Anrufer auffordert, Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegens­tände herauszuge­ben, bzw. Geld zu überweisen, insbesonde­re ins Ausland.

wenn Sie der Anrufer unter Druck setzt.

wenn der Anrufer Sie dazu auffordert, zu Fremden Kontakt aufzunehme­n, z.B. zu einem Boten, der Ihr Geld und Ihre Wertsachen mitnehmen soll.

Glauben Sie Opfer eines Betrugs geworden zu sein? Wenden Sie sich sofort an die örtliche Polizeidie­nststelle und erstatten Sie Anzeige.

Weitere Informatio­nen zum Thema „Falscher Polizeibea­mter“finden Sie unter: www.polizei-beratung.de/ themen-und-tipps/betrug/ betrug-im-namen-der-polizei/

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