Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Zeuge belastet Heckler & Koch
Waffenhersteller soll Exportverbote in mexikanische Unruheprovinzen umgangen haben
STUTTGART (ank) - Der Oberndorfer Waffenbauer Heckler & Koch hat nach Aussage eines Zeugen bewusst falsche Angaben bei Genehmigungsanträgen für Gewehrverkäufe nach Mexiko gemacht. So habe es Einfluss auf sogenannte Endverbleibserklärungen genommen, sagte am Donnerstag ein Zollbeamter im Prozess gegen frühere Mitarbeiter des Unternehmens. Die Erklärungen werden von jenem Staat ausgegeben, der die Waffen kauft und bestätigt, dass sie nicht in verbotene Regionen gelangen.
STUTTGART - Im Prozess um Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollund Außenwirtschaftsgesetz durch ehemalige Mitarbeiter des Waffenherstellers Heckler & Koch hat ein Ermittler des Zollkriminalamts (ZKA) Köln die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft konkretisiert und das Unternehmen aus Oberndorf sowie die angeklagten Personen belastet. Dem Beamten zufolge habe Heckler & Koch bewusst falsche Angaben bei Genehmigungsanträgen für die Lieferung von Sturmgewehren des Typs G36 sowie Ersatzteile dafür nach Mexiko gemacht. Dadurch seien die Waffen auch in mexikanische Unruheprovinzen geliefert worden, für die es keine Ausfuhrgenehmigungen seitens der deutschen Behörden gab.
Möglich gemacht hätten das nachträgliche Änderungen bei den sogenannten Endverbleibserklärungen, die auf Initiative von Heckler & Koch hin geschehen seien. „Die Dokumente sind von den mexikanischen Behörden nach den Wünschen von Heckler & Koch ausgestellt worden. Und zwar dahingehend, dass Heckler & Koch die Ausfuhrgenehmigung bekommt unabhängig davon, wo die Waffen später landen“, sagte der ZKA-Beamte. Die Angeklagten bestreiten das und weisen die Vorwürfe zurück.
In den Endverbleibserklärungen musste die für den Deal zuständige mexikanische Einkaufsbeschaffung U.C.A.M. (heute D.C.A.M.) darlegen, was mit den gelieferten Sturmgewehren geschieht. Sie musste insbesondere versichern, dass die Waffen nicht in die für die Bundesrepublik als besonders kriminell geltenden Bundesstaaten Jalisco, Chiapas, Guerrero und Chihuahua gelangen. Nachdem die anfänglich ausgestellten Endverbleibserklärungen diese vier Provinzen nicht explizit ausgenommen hätten und Heckler & Koch ein Scheitern des Geschäfts riskieren musste, seien die Dokumente unter Einflussnahme des Unternehmens überarbeitet worden, so der Zeuge. Zwischen 2006 und 2009 hat Heckler & Koch so 4700 G36Sturmgewehre im Volumen von 4,1 Millionen Euro nach Mexiko geliefert.
Aufgeflogen ist der mutmaßliche Schwindel erst, als Heckler & Koch bei den deutschen Behörden die Ausfuhr von G36-Zubehör wie Tragegriffe, Zieloptiken und Schalldämpfer nach Chiapas beantragt hatte – eine Provinz, in die nie ein Export von G36Sturmgewehren genehmigt wurde. Heckler & Koch soll daraufhin eilig ein Entschuldigungsschreiben für die mexikanische Beschaffungsbehörde entworfen haben, in dem von einem „administrativen Versehen“die Rede gewesen sein soll.
Bei der Sichtung des Beweismaterials – vor allem E-Mails zwischen dem damaligen Gebietsvertreter von Heckler & Koch in Mexiko und Vertriebsmitarbeitern in der Zentrale in Oberndorf – ließ sich der Vorsitzende Richter der 13. Wirtschaftsstrafkammer am Oberlandesgericht Stuttgart, Frank Maurer, nicht in die Karten schauen. Aus dem Inhalt der E-Mails könnte man zwar den Eindruck gewinnen, „dass der Schwanz mit dem Hund wedelt“, so Maurer. Doch bleibe offen, inwieweit die Vorgänge den fünf Angeklagten auch tatsächlich zuzuordnen seien.
Abgesehen von einem Vertriebsleiter und einer Sachbearbeiterin, die in den E-Mail-Verkehr involviert waren, tauchten die Namen der anderen drei Beschuldigten darin nicht auf. Der Prominenteste unter ihnen: der frühere Präsident des Landgerichts Rottweil, Peter Beyerle. Der hatte nach seiner Pensionierung 2005 bei Heckler & Koch angefangen – zuerst als Behördenbeauftragter, der für den Waffenbauer den Kontakt zu den Berliner Ministerien hielt, bevor er eineinhalb Jahre später in die Geschäftsführung aufstieg und das Amt des Ausfuhrbeauftragten übernahm.
Unter hohem Erfolgsdruck
Zudem warf Richter Maurer die Frage auf, ob die Angeklagten damals überhaupt wissen konnten, dass die Waffen in die genannten Unruheprovinzen geliefert würden. Denn die Weiterverteilung der Waffen von der zentralen Einkaufsbeschaffung U.C.A.M. an die Endempfänger in Mexiko habe zum Teil erst vier Jahre später stattgefunden. Fragen, auf die der Ermittler auch keine Antworten hatte. Dem Zollbeamten zufolge habe Heckler & Koch damals unter hohem Erfolgsdruck gestanden. Das Unternehmen wollte auf dem mexikanischen Markt Fuß fassen und dem US-Konkurrenten Colt Marktanteile abjagen. Der Prozess, der bis Ende Oktober terminiert ist, wird am kommenden Donnerstag fortgesetzt.
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