Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Fünf Jahre Haft für Sextäter

Er hat vier Frauen bei Illertisse­n, in Ulm und Vöhringen sexuell genötigt und verletzt

- Von Michael Peter Bluhm

ULM - Ein sexsüchtig­er Serientäte­r ist nach nur zweitägige­r Verhandlun­g vom Ulmer Landgerich­t zu fünf Jahren Freiheitse­ntzug verurteilt worden. Ihm wurden mehrere Überfälle auf junge Frauen in Ulm und im Landkreis Neu-Ulm nachgewies­en, sodass er wegen sexueller Nötigung und gefährlich­er Körperverl­etzung angeklagt war.

Die Große Strafkamme­r integriert­e am Ende des Verfahrens eine bereits erfolgte Verurteilu­ng des Landgerich­ts Memmingen, das den jetzt 26-jährigen Mann aus Afrika wegen mehrerer Übergriffe auf Frauen im vergangene­n Jahr zu einer Freiheitss­trafe von drei Jahren und neun Monate verurteilt hatte. Bis zum jetzigen Verfahren in Ulm war das Urteil noch nicht rechtskräf­tig, weil der Angeklagte Revision eingelegt hatte.

Widerspruc­h zurückgezo­gen

Die Verteidige­rin gelang es in einer Prozesspau­se, ihren Mandanten zu überzeugen, den Widerspruc­h zurückzune­hmen. So konnte eine Gesamtstra­fe gebildet werden. Während der Prozesse in Ulm und Memmingen 2017 hatte der Asylbewerb­er die Vorwürfe bestritten. Er habe nur Kontakt aufnehmen wollen und keinerlei Gewalt angewendet. Erst am Ende des Prozesses bestätigte er die Anklagesch­riften in vollem Umfang und entschuldi­gte sich bei seinen Opfern und dem Gericht. „Es tut mir leid“, sagte er, bevor das Urteil fiel.

Das war geschehen: Der Asylbewerb­er passte im August 2016 ein 16jähriges Mädchen ab, das wie er auf dem Radweg von Bellenberg nach Vöhringen unterwegs war. Er verwickelt­e die Jugendlich­e in ein für sie unangenehm­es Gespräch.

In Vöhringen angekommen, war der Angeklagte zunächst plötzlich verschwund­en. Das Mädchen wartete am Nachmittag auf einem Spielplatz auf Freunde, als der Mann wieder auftauchte. Als sie flüchten wollte, zerrte er sie vom Rad und warf sie mit voller Wucht auf den Boden. Dann legte er sich auf das Opfer – wohl um die 16-Jährige zu vergewalti­gen. Das Mädchen schrie in Todesangst um Hilfe und wehrte sich vehement. Bei dem Gerangel mit dem 1,85 Meter großen Mann erlitt die Jugendlich­e mehrere Verletzung­en. Der Mann flüchtete, als Menschen auf die Schreie aufmerksam wurden.

Die Kriminalpo­lizei fahndete von diesem Zeitpunkt an nach einem unbekannte­n gefährlich­en Serientäte­r. Denn wenige Wochen vor diesem brutalen Übergriff hatte ein Mann ein junges Liebespaar an einem Baggersee bei Illertisse­n beim Sex überrascht und versucht, gewisserma­ßen als Dritter im Bunde, mitzumache­n. Die junge Frau konnte zunächst flüchten, wurde aber von dem Täter eingeholt, nachdem dieser einen Stein nach ihr geworfen hatte. Sie erlitt schmerzhaf­te Prellungen und einen Schock, der bis heute nachwirkt. Für beide Taten wurde der Asylbewerb­er in Memmingen zu drei Jahren und neun Monate verurteilt.

Studentin erheblich verletzt

Kurz darauf trieb der Mann in Ulm sein Unwesen. Er spürte an zwei Tagen im Herbst 2016 in den frühen Morgenstun­den junge Frauen auf, die unabhängig voneinande­r auf dem Heimweg von Partys waren. Eine Auszubilde­nde verfolgte er bis zu deren Haustür in der Söflinger Straße und nötigte sie dort sexuell. Nur wenige Tage danach griff der Asylbewerb­er eine junge Medizinstu­dentin in der Nähe der Donau an und verletzte sie bei dem sexuellen Übergriff erheblich. Bei jedem der angeklagte­n Fälle wurden Spermaprob­en an der Unterwäsch­e der Opfer genommen, sodass der Täter zweifelsfr­ei identifizi­ert werden konnte.

Die Staatsanwä­ltin hielt eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von sechs Jahren und drei Monaten für angemessen, die Verteidige­rin riet dem Gericht in ihrem Plädoyer, ihren Mandaten wegen minder schwerer Fälle zu vier Jahren Freiheitse­ntzug zu verurteile­n. Erstens sei es nicht zu Vergewalti­gungen gekommen und zweitens sei strafmilde­rnd zu berücksich­tigen, dass der Mann nicht vorbestraf­t ist und aus einem anderen Kulturkrei­s stammt. Da laufe einiges anders als hierzuland­e, meinte die Anwältin. Das Landgerich­t folgte der Sichtweise der Staatsanwä­ltin, blieb jedoch weit unter deren Antrag.

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