Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Familiennachzug beschlossen
Der Bundestag hat den Familiennachzug für Flüchtlinge neu geregelt. Das Gesetz der Großen Koalition sieht vor, dass auch Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus vom 1. August an wieder Familienangehörige zu sich nach Deutschland holen können. Pro Monat sollen aber nur 1000 Angehörige einreisen dürfen. Grüne und Linke finden die Kontingentregelung hartherzig und „familienfeindlich“. Die Abgeordneten billigten die Neuregelung am Freitag mit 370 Ja-Stimmen, 279 NeinStimmen und drei Enthaltungen. Derzeit ist der Familiennachzug für diese Flüchtlingsgruppe ausgesetzt – bis auf wenige Härtefälle. Die Neuregelung sieht vor, dass ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder demnächst wieder kommen dürfen. Das Gleiche gilt für Eltern von unbegleitet in Deutschland lebenden minderjährigen Flüchtlingen. Zusätzlich können Härtefälle geltend gemacht werden, was in der Vergangenheit aber nur sehr wenigen Betroffenen gelang. Subsidiären Schutz bekommt, wem in der Heimat ernsthafter Schaden droht, zum Beispiel die Todesstrafe, Folter oder Krieg. Viele Menschen aus dem Bürgerkriegsland Syrien gehören zu dieser Gruppe. Wer in diese Kategorie fällt, ist schlechter gestellt als Ausländer, die sich auf politische Verfolgung berufen können, oder Flüchtlinge nach der Genfer Konvention, denen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe Verfolgung droht. 2017 war bei 16,3 Prozent aller Asylentscheidungen subsidiärer Schutz gewährt worden. (dpa)