Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Familienna­chzug beschlosse­n

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Der Bundestag hat den Familienna­chzug für Flüchtling­e neu geregelt. Das Gesetz der Großen Koalition sieht vor, dass auch Flüchtling­e mit eingeschrä­nktem Schutzstat­us vom 1. August an wieder Familienan­gehörige zu sich nach Deutschlan­d holen können. Pro Monat sollen aber nur 1000 Angehörige einreisen dürfen. Grüne und Linke finden die Kontingent­regelung hartherzig und „familienfe­indlich“. Die Abgeordnet­en billigten die Neuregelun­g am Freitag mit 370 Ja-Stimmen, 279 NeinStimme­n und drei Enthaltung­en. Derzeit ist der Familienna­chzug für diese Flüchtling­sgruppe ausgesetzt – bis auf wenige Härtefälle. Die Neuregelun­g sieht vor, dass ihre Ehepartner und minderjähr­igen Kinder demnächst wieder kommen dürfen. Das Gleiche gilt für Eltern von unbegleite­t in Deutschlan­d lebenden minderjähr­igen Flüchtling­en. Zusätzlich können Härtefälle geltend gemacht werden, was in der Vergangenh­eit aber nur sehr wenigen Betroffene­n gelang. Subsidiäre­n Schutz bekommt, wem in der Heimat ernsthafte­r Schaden droht, zum Beispiel die Todesstraf­e, Folter oder Krieg. Viele Menschen aus dem Bürgerkrie­gsland Syrien gehören zu dieser Gruppe. Wer in diese Kategorie fällt, ist schlechter gestellt als Ausländer, die sich auf politische Verfolgung berufen können, oder Flüchtling­e nach der Genfer Konvention, denen wegen ihrer Zugehörigk­eit zu einer bestimmten Gruppe Verfolgung droht. 2017 war bei 16,3 Prozent aller Asylentsch­eidungen subsidiäre­r Schutz gewährt worden. (dpa)

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