Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Was nach dem Tod im Netz bleibt

Warum ein digitaler Nachlass wichtig ist – und wie man ihn regeln kann

-

NÜRNBERG (epd) - Der Bundesgeri­chtshof hat am Donnerstag über die Frage verhandelt, ob Eltern als Erben ihres verstorben­en Kindes die Zugangsdat­en zu dessen FacebookAc­count beanspruch­en können. Die Nürnberger Expertin Sabine Landes hat wichtige Fragen zum digitalen Erbe beantworte­t. Die Gründerin des Informatio­nsportals „digital-danach.de“und anerkannte Verbrauche­rtrainerin gibt Workshops und berät unter anderem Hospizvere­ine und Banken zur digitalen Nachlassve­rwaltung.

Was ist ein digitaler Nachlass?

Der digitale Nachlass ist die Gesamtheit aller digitalen Spuren, die ein Mensch hinterläss­t: Daten auf dem Rechner oder dem Mobiltelef­on, Online-Konten, Chat-Verläufe im Facebook-Messenger oder auf Whatsapp, Kommunikat­ion in Fachforen, Zugriffs“. gangsdaten zu Cloud-Diensten, aber auch alle Daten, die auf digitalen Geräten gespeicher­t sind wie Fotos, Videos, Software oder E-Books.

Wie regelt man das digitale Erbe?

Erst einmal gilt es, für sich zu entscheide­n: Welche digitalen Daten möchte ich vererben und wer soll sie bekommen? Um diese Fragen zu klären, wird ein frühzeitig­er Austausch in der Familie oder im Freundeskr­eis empfohlen. In manchen Familien existiert ein Notfall-Ordner, in dem Organspend­eausweise oder Patientenv­erfügungen abgelegt sind. Das könnte auch ein Ort für Passwörter oder Log-Ins sein. Wer ein größeres Sicherheit­sbedürfnis hat, kann die Passwörter auch auf einen verschlüss­elten USB-Stick in einem Schließfac­h oder in einem Safe ablegen. Auch Passwort-Manager bieten die Möglichkei­t eines „Notfall-Zu- Der vertrauens­würdige Kontakt hat in diesem Fall nur dann Zugang zum Konto, wenn der Inhaber des Accounts nicht in einem festgelegt­en Zeitrahmen widerspric­ht. Man kann für die Angehörige­n die Zugangsdat­en zu E-Mail-Konten und anderen Internet-Diensten auch handschrif­tlich in einem Testament hinterlege­n. Darin kann man auch festlegen, dass nur bestimmte Personen Einblick in die Daten erhalten.

Welche Möglichkei­ten gibt es bei sozialen Netzwerken?

Facebook ist das einzige soziale Netzwerk, das eine sinnvolle Regelung nach dem Tod eines Menschen anbietet: Jeder Nutzer kann einen Nachlass-Kontakt angeben, der im Todesfall mit einem anderen Passwort Zugriff auf das Profil hat. Dieser kann das Profil- und Titelbild austausche­n und Freunde informiere­n. Auch die Löschung des Kontos kann angeforder­t werden. Das Besondere: Der Nachlass-Kontakt hat keinen Zugriff auf Chats oder persönlich­e Nachrichte­n und kann auch keine alten Beiträge ändern oder löschen. Wenn der Nutzer keinen NachlassKo­ntakt angegeben hat, wird das Profil automatisc­h in einen Gedenkzust­and versetzt, sobald Facebook davon erfahren hat, dass der Nutzer tot ist. Konten im Gedenkzust­and können nicht geändert werden, niemand kann sich anmelden. Man kann bei Facebook auch wählen, dass das Konto dauerhaft gelöscht wird, wenn der Nutzer stirbt. Über den Kontoinakt­ivität-Manager bei Google kann der Nutzer einen Kontakt bestimmen, der eine Benachrich­tigung erhält, wenn das Konto lange Zeit nicht verwendet wurde. Mit dem Kontakt des Vertrauens kann man auch festlegen, Daten zu teilen.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany