Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Schärer hat wohl keine Pensionsansprüche
Ein Anspruch auf Altersgeld besteht derzeit noch nicht
SIGMARINGEN - Wie ist der Sigmaringer Bürgermeister finanziell abgesichert? Thomas Schärer wird am 23. August aus dem Amt ausscheiden. Wie es danach beruflich für ihn weitergeht, dazu gibt es keine Informationen. Er werde sich in den nächsten Wochen nicht zu seinen Zukunftsplänen äußern, ließ er noch am Wahlabend verlautbaren. Einen Pensionsanspruch hat Schärer voraussichtlich nicht, da er lediglich eine Amtszeit Bürgermeister war.
Als Rathauschef ist Schärer kommunaler Wahlbeamter auf Zeit. Wie der Kommunale Versorgungsverband (KVBW) erläutert, erhalten Wahlbeamte nach Ablauf ihrer Amtszeit eine Pension, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Sie müssen auf eine Gesamtdienstzeit von zwölf Jahren kommen oder sechs Jahre im Dienst gewesen sein und das 60. Lebensjahr vollendet haben. Beide Voraussetzungen erfüllt Schärer nicht.
Nicht eindeutig klar ist, ob er eine ruhegehaltsfähige Dienstzeit im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes von 18 Jahren erreicht. Dann hätte er sofort einen Pensionsanspruch. Die bei 45 Jahren liegende Altersgrenze hätte Schärer (55) erreicht. Seine acht Jahre in Sigmaringen und seine zuvor fünfjährige Tätigkeit als Fachbereichsleiter bei der Stadt Ludwigsburg würden ihm angerechnet werden. Unklar ist, ob und welcher Teil von Schärers Ausbildung ebenfalls angerechnet werden kann – Schärer müsste hier auf fünf Jahre kommen, um die 18 Jahre zu erreichen.
Bekäme Schärer eine Pension, würde sie laut Versorgungsverband bei einem Drittel der Bezüge liegen. Der Sigmaringer Bürgermeister ist aktuell in der Gruppe B4 eingestuft, das monatliche Grundgehalt beträgt rund 8500 Euro.
Für Beamte auf Zeit, die ohne Anspruch auf eine beamtenrechtliche Versorgung aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden, besteht der Anspruch auf Altersgeld – allerdings erst mit dem Erreichen der Altersgrenze. Die liegt momentan bei 65 Jahren. Wer Altersgeld bezieht, verliert seinen Anspruch auf Beihilfe, mit der Beiträge für die private Krankenversicherung bezuschusst werden.
„Eine Übergangsregelung haben wir nicht“, sagt der Geschäftsführer des KVBW, Ralf Lindemann. Im Beamtenversorgungsgesetz gibt es hierzu Vorschriften, die von der Stadt geprüft werden müssten.