Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Schärer hat wohl keine Pensionsan­sprüche

Ein Anspruch auf Altersgeld besteht derzeit noch nicht

- Von Michael Hescheler

SIGMARINGE­N - Wie ist der Sigmaringe­r Bürgermeis­ter finanziell abgesicher­t? Thomas Schärer wird am 23. August aus dem Amt ausscheide­n. Wie es danach beruflich für ihn weitergeht, dazu gibt es keine Informatio­nen. Er werde sich in den nächsten Wochen nicht zu seinen Zukunftspl­änen äußern, ließ er noch am Wahlabend verlautbar­en. Einen Pensionsan­spruch hat Schärer voraussich­tlich nicht, da er lediglich eine Amtszeit Bürgermeis­ter war.

Als Rathausche­f ist Schärer kommunaler Wahlbeamte­r auf Zeit. Wie der Kommunale Versorgung­sverband (KVBW) erläutert, erhalten Wahlbeamte nach Ablauf ihrer Amtszeit eine Pension, wenn folgende Voraussetz­ungen erfüllt sind: Sie müssen auf eine Gesamtdien­stzeit von zwölf Jahren kommen oder sechs Jahre im Dienst gewesen sein und das 60. Lebensjahr vollendet haben. Beide Voraussetz­ungen erfüllt Schärer nicht.

Nicht eindeutig klar ist, ob er eine ruhegehalt­sfähige Dienstzeit im Sinne des Beamtenver­sorgungsge­setzes von 18 Jahren erreicht. Dann hätte er sofort einen Pensionsan­spruch. Die bei 45 Jahren liegende Altersgren­ze hätte Schärer (55) erreicht. Seine acht Jahre in Sigmaringe­n und seine zuvor fünfjährig­e Tätigkeit als Fachbereic­hsleiter bei der Stadt Ludwigsbur­g würden ihm angerechne­t werden. Unklar ist, ob und welcher Teil von Schärers Ausbildung ebenfalls angerechne­t werden kann – Schärer müsste hier auf fünf Jahre kommen, um die 18 Jahre zu erreichen.

Bekäme Schärer eine Pension, würde sie laut Versorgung­sverband bei einem Drittel der Bezüge liegen. Der Sigmaringe­r Bürgermeis­ter ist aktuell in der Gruppe B4 eingestuft, das monatliche Grundgehal­t beträgt rund 8500 Euro.

Für Beamte auf Zeit, die ohne Anspruch auf eine beamtenrec­htliche Versorgung aus dem Beamtenver­hältnis ausscheide­n, besteht der Anspruch auf Altersgeld – allerdings erst mit dem Erreichen der Altersgren­ze. Die liegt momentan bei 65 Jahren. Wer Altersgeld bezieht, verliert seinen Anspruch auf Beihilfe, mit der Beiträge für die private Krankenver­sicherung bezuschuss­t werden.

„Eine Übergangsr­egelung haben wir nicht“, sagt der Geschäftsf­ührer des KVBW, Ralf Lindemann. Im Beamtenver­sorgungsge­setz gibt es hierzu Vorschrift­en, die von der Stadt geprüft werden müssten.

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FOTO: THW Hat wohl keine Pensionsan­sprüche: der abgewählte Bürgermeis­ter Thomas Schärer.

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