Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Liegestütze in der Pause sind keine Schikane
Amtsgericht stellt Verfahren gegen Feldwebel der Bundeswehr ohne Auflagen ein
STETTEN AM KALTEN MARKT/SIGMARINGEN - Das Verfahren gegen einen Bundeswehrfeldwebel wegen entwürdigender Behandlung von Rekruten ist von Richterin Elisabetta Carbotta ohne Auflagen eingestellt worden. Der Mann war angeklagt, er habe einen Teil der Rekruten Liegestütze machen lassen, während andere gemütlich eine Zigarette rauchen durften. Gegen einen Strafbefehl hatte er Widerspruch eingelegt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung kamen überein, dass hier kein schikanöser Befehl vorlag, sondern eine mehr oder minder freiwillige Kräftigungsübung absolviert wurde.
Der Vorgang hatte sich 2016 auf der Schießanlage des Truppenübungsplatzes Heuberg ereignet. Der Angeklagte erklärte, es habe sich um ein bedauerliches Missverständnis gehandelt. Er sei bei dem Übungsschießen Aufsicht gewesen. Da die Rekruten lange auf ihren Schießeinsatz warten mussten, wurden sie unruhig und störten den Schießbetrieb. Der Vorgesetzte des Feldwebels habe ihn daher aufgefordert, am Warteplatz für Ruhe zu sorgen. Da die Mitglieder dieses Zuges erklärt hatten, dass sie zur Bewältigung der körperlichen Belastung im Dienst oder in den Pausen mehr Sport und Kraftübungen wünschten, habe er dann gesagt, die Rekruten sollten Liegestütze machen, solange andere noch rauchten.
Ausdrücklich betonte er, dass niemand gezwungen gewesen sei, bei den Liegestützen mitzumachen, es sei eine freiwillige Pausenbeschäftigung und kein Befehl gewesen. Wer lieber rauchen oder auch nichts tun wollte, hätte dies ohne Konsequenzen tun können. Die Dauer des Rauchens für die zwei bis drei Minuten lange Übung habe er gewählt, um einen engen zeitlichen Rahmen zu setzen. Rauchen und Liegestütze hätten nichts miteinander zu tun gehabt. Wer vorher nicht mehr konnte, habe jederzeit aufhören können. Er berief sich überdies auf Empfehlungen zur inneren Führung des Heeres, die gemeinsame Übungen zur Förderung des Gemeinschaftsgefühls anregen.
Sehr sensible Führung
Seit diversen Vorfällen von Schikanen und Fehlverhalten in Kasernen der Bundeswehr ist man offensichtlich bei der Führung extrem sensibel geworden. Es gab verschiedene Auslegungen des Vorgangs: Der Feldwebel habe willkürlich einen Teil der Rekruten zu Liegestützen verdonnert, während andere rauchen durften oder es habe sich um eine Bestrafung für unerlaubtes Rauchen gehandelt. Es hieß, der Mann habe Soldaten das Rauchen befohlen, solange die anderen Liegestütze machen. Dazu stellte der Feldwebel fest, dass er gar nicht berechtigt sei, jemandem das Rauchen zu befehlen und, da er kein Sportübungsleiter sei, auch nicht berechtigt, Liegestütze zu befehlen.
Es waren insgesamt 19 Zeugen geladen, die aber nicht mehr alle vernommen wurden. Die Zeugen, die aussagten, bestätigten mehrheitlich die Version des Feldwebels. Die Mitglieder des Zuges hätten mehr Kräftigungsübungen gewünscht und bei den Liegestützen freiwillig mitgemacht. Es hätten aber nicht alle Mitglieder des Zuges mitgemacht. „Das war doch nichts Weltbewegendes“, sagte ein Zeuge und eine andere Zeugin betonte, sie habe das nicht als schlimm empfunden, es habe ja nicht lange gedauert. Mehrere der Zeugen bestätigten dem Feldwebel, dass er ein sehr guter, vorbildlicher Ausbilder gewesen sei, der sich den Rekruten gegenüber tadellos und fair verhalten habe.
Offen blieb, ob die Rekruten die Aufforderung zu Liegestützen als Befehl aufgefasst haben. Der Mann hat auf jeden Fall den Schaden, dass er seit zwei Jahren nicht mehr befördert wurde. Nach Abschluss des zivilrechtlichen Verfahrens muss jetzt noch das bundeswehrinterne Verfahren abgeschlossen werden.
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