Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Finanzbeam­ter am Amtsgerich­t verurteilt

Angeklagte­r hat Bekannten über den Verdacht der Geldwäsche informiert

- Von Dominik Prandl

EHINGEN - Ein Ehinger Finanzbeam­ter saß am Dienstag auf der Anklageban­k des Amtsgerich­ts Ehingen, weil er einen Bekannten gewarnt hatte, als gegen diesen wegen einer verdächtig­en Überweisun­g nach Singapur ermittelt wurde. Hatte der Angeklagte anfangs noch Einspruch gegen den Strafbefeh­l eingelegt, sah er am Ende ein, dass er einen Fehler gemacht hat. Richter Wolfgang Lampa verurteilt­e ihn zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätze­n à 90 Euro.

Zu dem Vorfall kam es im Herbst 2016: Damals hat eine Bank den Verdacht der Geldwäsche gemeldet. Ein Bekannter des Angeklagte­n hatte dort nämlich über eine weitere Person 28 000 Euro einzahlen lassen, die er an eine Firma in Singapur transferie­ren wollte. Der Vorgang sei geschäftli­ch, wurde den Bankangest­ellten gesagt, es handle sich um Investitio­nen in die virtuelle Währung OneCoin. Einer Bankmitarb­eiterin überreicht­e der Einzahlend­e laut Staatsanwa­ltschaft zudem eine Visitenkar­te mit der Bemerkung: Wenn auch sie ganz schnell Geld machen wolle, solle sie sich melden. Der Vorgang sei für die Bank „hochgradig auffällig“gewesen, auch wegen der eigentlich „desolaten finanziell­en Lage“des Kontoinhab­ers, so die Staatsanwä­ltin.

Eine Dame von der Steuerfahn­dung in Stuttgart informiert­e den Ehinger Finanzbeam­ten über den Verdacht der Geldwäsche. Der erzählte prompt seinem Bekannten davon, welcher wiederum sofort die Mitarbeite­rin am Bankschalt­er zur Rede stellte und ihr klarmachte, dass es nicht sein Geld sei, dass eingezahlt wurde, und dass das Geld am nächsten Tag in Singapur eintreffen müsse.

„Wusste, woher das Geld kommt“

Weil das Ermittlung­sverfahren wegen des Geldtransf­ers letztlich eingestell­t wurde, sei seine Verletzung der besonderen Geheimhalt­ungspflich­t möglicherw­eise nicht strafbar, so versuchte sich der Finanzbeam­te anfangs zu verteidige­n. „Ich war mir zum Zeitpunkt des Telefonats mit dem Bekannten sehr sicher, dass das Verfahren eingestell­t wird, weil ich wusste, woher das Geld kommt“, sagte der Angeklagte. Er sei selbst bei der Werbeveran­staltung für das Investment dabei gewesen, als sein Bekannter das Geld entgegenge­nommen hat. Außerdem habe er gewusst: Wenn das Geld nicht rechtzeiti­g in Singapur ankomme, bekämen die Leute ihren Bonus nicht. „Ich wollte versuchen, dass die Gelder nicht eingefrore­n werden, um Schaden von den Anlegern abzuwenden.“Das Geld sei letztlich rechtzeiti­g in Singapur angekommen. „Damit haben die Anleger ihr Ziel erreicht.“

Der Richter machte dem Angeklagte­n ein Missverstä­ndnis deutlich: Entscheide­nd sei in der Verhandlun­g nicht eine Strafverei­telung, weshalb es egal sei, ob das Verfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche eingestell­t wurde oder nicht. „Die Gefährdung des öffentlich­en Interesses ist entscheide­nd“, so der Richter, und zu dem Zeitpunkt als der Finanzbeam­te seinen Bekannten gewarnt hatte, sei das Verfahren noch nicht eingestell­t gewesen. Laut Staatsanwa­ltschaft hat der Finanzbeam­te durch seine Tat in Kauf genommen, das Ermittlung­sverfahren und die Sicherung des Geldbetrag­s zu gefährden. Die ganze Geschichte sei doch „höchst suspekt“gewesen, erklärte Wolfgang Lampa. Und wie andere Beamte auch, sei der Angeklagte doch über seine Pflichten belehrt worden, darunter auch die besondere Geheimhalt­ungspflich­t.

„Müssen wir das tatsächlic­h verhandeln“, fragte der Richter den Angeklagte­n. „Meinen Sie nicht, dass es falsch war?“„Ja, es war falsch“, erklärte der Angeklagte schließlic­h. Er ziehe seinen Einspruch zurück. Allerdings nicht gegen die Höhe des vorgesehen­en Tagessatze­s von 110 Euro, weil er Schulden habe. Die Staatsanwä­ltin plädierte dennoch dafür, bei einem Tagessatz von 110 Euro zu bleiben. Unter Berücksich­tigung der Verbindlic­hkeiten verurteilt­e der Richter den Angeklagte­n schließlic­h wegen der vorsätzlic­hen Verletzung des Dienstgehe­imnisses zu 60 Tagessätze­n à 90 Euro.

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