Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Firmen und Vereine erhalten neuen Steuernummern
Finanzamt Biberach informiert in den kommenden Tagen per Post
BIBERACH (sz) - Viele Firmen sowie alle Vereine im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Biberach werden demnächst neue Steuernummern erhalten. Das teilt das Finanzamt in einer Pressemeldung mit.
Bei den Firmen seien folgende Rechtsformen betroffen: Gesellschaften mit beschränkter Haftung (nur die Steuernummerkreise 79050 und 54002), Unternehmergesellschaften, Genossenschaften, Banken, Betriebe gewerblicher Art, Stiftungen, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Erbengemeinschaften. Nicht betroffen sind Einzelunternehmen oder eingetragene Kaufleute – diese behalten ihre bisherigen Steuernummern.
Die neu vergebene Steuernummer werde schriftlich mitgeteilt. Eine große Anzahl von Schreiben werde bereits in den nächsten Tagen verschickt werden – es wird darum gebeten, ab diesem Zeitpunkt im Verkehr mit dem Finanzamt (insbesondere bei Abgabe der nächstfolgenden Umsatzsteuervoranmeldung und der Lohnsteueranmeldung) sowie mit Geschäftspartnern nur noch diese neue Nummer zu verwenden. Erteilte Umsatzsteueridentifikationsnummern blieben dagegen bestehen und müssten unverändert weiterverwendet werden, ebenfalls rechtswirksam blieben dem Finanzamt erteilte Vollmachten, SEPA-Lastschrifteneinzugsmandate sowie ausgestellte Organisationszertifikate, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
„Amtsleiter Roland Eberhart und seine Kollegen vom Finanzamt sind sich darüber im Klaren, dass die Vergabe einer neuen Steuernummer für die betroffenen Firmen einen außerordentlich großen innerbetrieblichen Aufwand verursacht“, so das Finanzamt. Die Umstellung werde deshalb nur in zwingenden Fällen zugemutet. Die anstehende Neuvergabe von Steuernummern flankiere eine landesweit einheitliche Weiterentwicklung von EDV-Verfahren. Sie betreffe alle Finanzämter und solle unter anderem eine bessere Zuordnung von Anträgen und Steuererklärungen sowie eine zielgruppenschärfere Steuerung von Mahnläufen ermöglichen.