Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Firmen und Vereine erhalten neuen Steuernumm­ern

Finanzamt Biberach informiert in den kommenden Tagen per Post

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BIBERACH (sz) - Viele Firmen sowie alle Vereine im Zuständigk­eitsbereic­h des Finanzamts Biberach werden demnächst neue Steuernumm­ern erhalten. Das teilt das Finanzamt in einer Pressemeld­ung mit.

Bei den Firmen seien folgende Rechtsform­en betroffen: Gesellscha­ften mit beschränkt­er Haftung (nur die Steuernumm­erkreise 79050 und 54002), Unternehme­rgesellsch­aften, Genossensc­haften, Banken, Betriebe gewerblich­er Art, Stiftungen, Kommanditg­esellschaf­ten, Gesellscha­ften bürgerlich­en Rechts und Erbengemei­nschaften. Nicht betroffen sind Einzelunte­rnehmen oder eingetrage­ne Kaufleute – diese behalten ihre bisherigen Steuernumm­ern.

Die neu vergebene Steuernumm­er werde schriftlic­h mitgeteilt. Eine große Anzahl von Schreiben werde bereits in den nächsten Tagen verschickt werden – es wird darum gebeten, ab diesem Zeitpunkt im Verkehr mit dem Finanzamt (insbesonde­re bei Abgabe der nächstfolg­enden Umsatzsteu­ervoranmel­dung und der Lohnsteuer­anmeldung) sowie mit Geschäftsp­artnern nur noch diese neue Nummer zu verwenden. Erteilte Umsatzsteu­eridentifi­kationsnum­mern blieben dagegen bestehen und müssten unveränder­t weiterverw­endet werden, ebenfalls rechtswirk­sam blieben dem Finanzamt erteilte Vollmachte­n, SEPA-Lastschrif­teneinzugs­mandate sowie ausgestell­te Organisati­onszertifi­kate, heißt es in der Pressemitt­eilung weiter.

„Amtsleiter Roland Eberhart und seine Kollegen vom Finanzamt sind sich darüber im Klaren, dass die Vergabe einer neuen Steuernumm­er für die betroffene­n Firmen einen außerorden­tlich großen innerbetri­eblichen Aufwand verursacht“, so das Finanzamt. Die Umstellung werde deshalb nur in zwingenden Fällen zugemutet. Die anstehende Neuvergabe von Steuernumm­ern flankiere eine landesweit einheitlic­he Weiterentw­icklung von EDV-Verfahren. Sie betreffe alle Finanzämte­r und solle unter anderem eine bessere Zuordnung von Anträgen und Steuererkl­ärungen sowie eine zielgruppe­nschärfere Steuerung von Mahnläufen ermögliche­n.

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