Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Geruchsbelastung wird zum Knackpunkt
Pläne für Engelareal erneut ausgelegt – Es hängt daran, ob Landwirte wieder aktiv werden
ERTINGEN - Nach der ersten Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplanverfahren „Engel-Areal“besteht nun die Möglichkeit, weitere Stellungnahmen bei einer zweiten Auslegung innerhalb von vier Wochen zu den ergänzten und geänderten Teilen abzugeben. Dies betrifft zwei redaktionelle Änderungen und das Geruchsgutachten, das die Gemeinde Ertingen in Auftrag gegeben hat. Nach derzeitigem Stand wäre eine Wohnbebauung auf dem Areal möglich, sollte ein Landwirt wieder aktiv werden, wären die Pläne hinfällig.
Zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens in besagtem Gebiet wurden die während der ersten Auslegung eingegangenen verschiedenen Stellungnahmen und öffentlichen Belange berücksichtigt und abgearbeitet.
Als ein zentraler Punkt in der ganzen Angelegenheit, so Architekt Homm, habe sich im vergangenen Jahr die Geruchssituation im Gebiet des Bebauungsplanverfahrens herausgestellt. Daher wurde ein Geruchsgutachten von der Gemeinde erstellt, das jetzt in die zweite Entwurfsplanung mit eingeflossen sei.
Ebenso wurden artenschutzrechtliche Maßnahmen mit aufgenommen und zwei redaktionelle Änderungen gegenüber der ersten Plan-Variante durchgeführt. Dies, so Homm, habe dazu geführt, dass eine weitere Auslegung notwendig ist. Da aber keine Änderungen bei planungsrechtlichen Festsetzungen vorgenommen wurden, könnten Stellungnahmen nur zu den ergänzten und geänderten Teilen abgegeben werden.
Zahlen zur Geruchsbelastung
Dazu zählt vor allem das Geruchsgutachten, das von Claus-Jürgen Richter erstellt und in der Sitzung dem Gemeinderat und zahlreichen interessierten Bürgern in Kurzform dargestellt wurde. So gebe es auch Richtlinien, wie viele Geruchsstunden im Jahr und in welchen Bereichen zu dulden seien. Im ländlichen Gebiet wie in Ertingen können 15 Prozent der Jahresstunden mit Geruch belastet sein.
Wie diese Messzahl zustande kommt, hängt von vielen Faktoren ab. Vor allem aber ist die Windrichtung entscheidend. Der Diplom-Meteorologe verwies dabei auf die spezifische Lage von Ertingen mit dem Donautal. Die süd-westliche Windrichtung sei maßgebend, wobei Verwirbelungen durch den Gebäudebestand zu beachten seien. Alle Faktoren zusammen, inklusive der derzeitigen landwirtschaftlichen Situation im Ertinger Plangebiet, wo Wohnraum geschaffen werden soll, könne man derzeit von einem Immissionswert von neun bis 13 Prozent ausgehen, wenn nur die aktiven Tierhaltungen einbezogen werden, also unter dem angegeben Grenzwert.
Würden Landwirte in diesem Bereich aber wieder aktiv werden, steige die Messzahl sicher über den vorgegeben Immissionswert, so ClausJürgen Richter. In diesem Fall wäre die Wohnbebauung in diesem Gebiet nicht ohne weiteres möglich.
„Früher hat man ein reines Radiusverfahren angewandt, heute ist das Ganze viel komplizierter“, so Bürgermeister Jürgen Köhler. Windrichtung/-Verwirbelungen oder auch Gebäude-Traufhöhen würden alle eine Rolle spielen. „Aber ohne Geruchsgutachten würden wir sicher keine Baugenehmigung bekommen“, so der Bürgermeister.
Bestandsschutz contra Anwohner
„Wie verhält es sich, wenn die nichtaktiven Landwirte wieder aktiv werden?“, wollte Max Miller vom Fachmann wissen. Derzeit werden aktive und nichtaktive Landwirte gleich behandelt. Bei Aktivwerden wäre aber nicht nur das Gebiet am „EngelAreal“betroffen, sondern auch andere Anwohner. Was es dann für Auflagen für die Landwirte geben könnte, sei eine juristische Frage, so ClausJürgen Richter. „Hier haben wir den Bestandsschutz für die Landwirtschaft und auf der anderen Seite die Belästigung für die Anwohner“.
Man solle nun die eingehenden Stellungnahmen in den nächsten vier Wochen abwarten und dann abarbeiten, so Gemeinderat Armin Höninger und auf Vorschlag von Wolfgang Gaber wird der Bebauungsplanentwurf auch auf die Homepage der Gemeinde Ertingen gestellt.