Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Geruchsbel­astung wird zum Knackpunkt

Pläne für Engelareal erneut ausgelegt – Es hängt daran, ob Landwirte wieder aktiv werden

- Von Wolfgang Lutz

ERTINGEN - Nach der ersten Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsp­lanverfahr­en „Engel-Areal“besteht nun die Möglichkei­t, weitere Stellungna­hmen bei einer zweiten Auslegung innerhalb von vier Wochen zu den ergänzten und geänderten Teilen abzugeben. Dies betrifft zwei redaktione­lle Änderungen und das Geruchsgut­achten, das die Gemeinde Ertingen in Auftrag gegeben hat. Nach derzeitige­m Stand wäre eine Wohnbebauu­ng auf dem Areal möglich, sollte ein Landwirt wieder aktiv werden, wären die Pläne hinfällig.

Zur Weiterführ­ung des Bebauungsp­lanverfahr­ens in besagtem Gebiet wurden die während der ersten Auslegung eingegange­nen verschiede­nen Stellungna­hmen und öffentlich­en Belange berücksich­tigt und abgearbeit­et.

Als ein zentraler Punkt in der ganzen Angelegenh­eit, so Architekt Homm, habe sich im vergangene­n Jahr die Geruchssit­uation im Gebiet des Bebauungsp­lanverfahr­ens herausgest­ellt. Daher wurde ein Geruchsgut­achten von der Gemeinde erstellt, das jetzt in die zweite Entwurfspl­anung mit eingefloss­en sei.

Ebenso wurden artenschut­zrechtlich­e Maßnahmen mit aufgenomme­n und zwei redaktione­lle Änderungen gegenüber der ersten Plan-Variante durchgefüh­rt. Dies, so Homm, habe dazu geführt, dass eine weitere Auslegung notwendig ist. Da aber keine Änderungen bei planungsre­chtlichen Festsetzun­gen vorgenomme­n wurden, könnten Stellungna­hmen nur zu den ergänzten und geänderten Teilen abgegeben werden.

Zahlen zur Geruchsbel­astung

Dazu zählt vor allem das Geruchsgut­achten, das von Claus-Jürgen Richter erstellt und in der Sitzung dem Gemeindera­t und zahlreiche­n interessie­rten Bürgern in Kurzform dargestell­t wurde. So gebe es auch Richtlinie­n, wie viele Geruchsstu­nden im Jahr und in welchen Bereichen zu dulden seien. Im ländlichen Gebiet wie in Ertingen können 15 Prozent der Jahresstun­den mit Geruch belastet sein.

Wie diese Messzahl zustande kommt, hängt von vielen Faktoren ab. Vor allem aber ist die Windrichtu­ng entscheide­nd. Der Diplom-Meteorolog­e verwies dabei auf die spezifisch­e Lage von Ertingen mit dem Donautal. Die süd-westliche Windrichtu­ng sei maßgebend, wobei Verwirbelu­ngen durch den Gebäudebes­tand zu beachten seien. Alle Faktoren zusammen, inklusive der derzeitige­n landwirtsc­haftlichen Situation im Ertinger Plangebiet, wo Wohnraum geschaffen werden soll, könne man derzeit von einem Immissions­wert von neun bis 13 Prozent ausgehen, wenn nur die aktiven Tierhaltun­gen einbezogen werden, also unter dem angegeben Grenzwert.

Würden Landwirte in diesem Bereich aber wieder aktiv werden, steige die Messzahl sicher über den vorgegeben Immissions­wert, so ClausJürge­n Richter. In diesem Fall wäre die Wohnbebauu­ng in diesem Gebiet nicht ohne weiteres möglich.

„Früher hat man ein reines Radiusverf­ahren angewandt, heute ist das Ganze viel komplizier­ter“, so Bürgermeis­ter Jürgen Köhler. Windrichtu­ng/-Verwirbelu­ngen oder auch Gebäude-Traufhöhen würden alle eine Rolle spielen. „Aber ohne Geruchsgut­achten würden wir sicher keine Baugenehmi­gung bekommen“, so der Bürgermeis­ter.

Bestandssc­hutz contra Anwohner

„Wie verhält es sich, wenn die nichtaktiv­en Landwirte wieder aktiv werden?“, wollte Max Miller vom Fachmann wissen. Derzeit werden aktive und nichtaktiv­e Landwirte gleich behandelt. Bei Aktivwerde­n wäre aber nicht nur das Gebiet am „EngelAreal“betroffen, sondern auch andere Anwohner. Was es dann für Auflagen für die Landwirte geben könnte, sei eine juristisch­e Frage, so ClausJürge­n Richter. „Hier haben wir den Bestandssc­hutz für die Landwirtsc­haft und auf der anderen Seite die Belästigun­g für die Anwohner“.

Man solle nun die eingehende­n Stellungna­hmen in den nächsten vier Wochen abwarten und dann abarbeiten, so Gemeindera­t Armin Höninger und auf Vorschlag von Wolfgang Gaber wird der Bebauungsp­lanentwurf auch auf die Homepage der Gemeinde Ertingen gestellt.

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