Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Stadt Ehingen regelt den Drohnenflug
Fluggeräte schwerer als 250 Gramm müssen künftig gekennzeichnet werden
EHINGEN (sz) - Alle Besitzer einer Drohne mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm, das betrifft alle mit Kamera oder ähnlichem ausgestattete Modelle, sind seit dem 1. Oktober verpflichtet, das Fluggerät durch Anbringen einer Plakette mit Name und Adresse des Besitzers zu kennzeichnen.
Damit soll im Schadensfall schnell der Halter festgestellt werden können. Da es sich jeweils um den Betrieb eines Luftfahrzeugs handelt, sind Unfälle, die von Drohnen verursacht werden, in der Regel nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Vielmehr ist eine sogenannte Halter-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Flugverbot bei Rettungseinsätzen
Des Weiteren gilt: Für Drohnen, die in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen, ist der Betrieb über Privatgrundstücken wie Häusern und Gärten, aber auch landwirtschaftlichen Flächen wie Feldern, Tierweiden und Wiesen ohne ausdrückliche Genehmigung des Grundstückseigentümers verboten.
Ein generelles Flugverbot gilt über Einsatzorten von Rettungskräften, Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten und Autobahnen. Durch all diese Regelungen ist der Betrieb einer Drohne, vor allem wenn sie mit einer Kamera ausgestattet ist, straffrei nur auf Modellflugplätzen möglich.
Wer eine Drohne oder ein anderes Modellfluggerät über seinem Grundstück bemerken, sollte nicht zögern und das örtliche Polizeirevier anrufen. Weitere wichtige und nützliche Informationen zum Thema Drohnen gibt es im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).