Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Stadt Ehingen regelt den Drohnenflu­g

Fluggeräte schwerer als 250 Gramm müssen künftig gekennzeic­hnet werden

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EHINGEN (sz) - Alle Besitzer einer Drohne mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm, das betrifft alle mit Kamera oder ähnlichem ausgestatt­ete Modelle, sind seit dem 1. Oktober verpflicht­et, das Fluggerät durch Anbringen einer Plakette mit Name und Adresse des Besitzers zu kennzeichn­en.

Damit soll im Schadensfa­ll schnell der Halter festgestel­lt werden können. Da es sich jeweils um den Betrieb eines Luftfahrze­ugs handelt, sind Unfälle, die von Drohnen verursacht werden, in der Regel nicht über die Privathaft­pflichtver­sicherung abgedeckt. Vielmehr ist eine sogenannte Halter-Haftpflich­tversicher­ung erforderli­ch.

Flugverbot bei Rettungsei­nsätzen

Des Weiteren gilt: Für Drohnen, die in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignal­e zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeich­nen, ist der Betrieb über Privatgrun­dstücken wie Häusern und Gärten, aber auch landwirtsc­haftlichen Flächen wie Feldern, Tierweiden und Wiesen ohne ausdrückli­che Genehmigun­g des Grundstück­seigentüme­rs verboten.

Ein generelles Flugverbot gilt über Einsatzort­en von Rettungskr­äften, Menschenan­sammlungen, Naturschut­zgebieten und Autobahnen. Durch all diese Regelungen ist der Betrieb einer Drohne, vor allem wenn sie mit einer Kamera ausgestatt­et ist, straffrei nur auf Modellflug­plätzen möglich.

Wer eine Drohne oder ein anderes Modellflug­gerät über seinem Grundstück bemerken, sollte nicht zögern und das örtliche Polizeirev­ier anrufen. Weitere wichtige und nützliche Informatio­nen zum Thema Drohnen gibt es im Internet auf den Seiten des Bundesmini­steriums für Verkehr und digitale Infrastruk­tur (BMVI).

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GRAFIK/FOTO: STADT Die neue Drohnenver­ordnung.

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