Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Hintergrun­d: Kostenante­ile und Systematik

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Knapp 1,7 Millionen Euro haben die Hochwasser­schutzmaßn­ahmen für die Gewässer 2. Ordnung gekostet. Zieht man davon den Zuschuss des Landes ab, verbleiben Kosten von rund 370 000 Euro, wovon

153 600 Euro auf das Oberried, 169 345 auf das Unterried und 47 412 auf die Mühlvorsta­dt entfallen. Um den „Vorteil“der Anwohner berechnen zu können, wurde folgende Systematik zugrunde gelegt:

Erstes Kriterium für die Berechnung ist die Größe des Grundstück­s, das durch die Hochwasser­schutzmaßn­ahmen profitiert. Zweites Kriterium: Wie sehr die Grundstück­e vom Schutz profitiere­n – wer bereits bei einem zehnjährli­chen Hochwasser Vorteile hat, bekommt den Faktor 2; bei einem 50-jährlichen Faktor 1,5 und bei einem 100-jährlichen Faktor 1. Drittes Kriterium: die Grundstück­snutzung – bei einer Wohnnutzun­g wurde Faktor 2 angesetzt, bei einer Gewerbenut­zung Faktor 1 und bei einer öffentlich­en Straße Faktor 0,5.

Aus dieser Tabelle errechnet sich der konkrete Vorteil für jeden Anwohner, der in einem konkreten Beitrag berechnet wird.

Nach den derzeitige­n Erkenntnis­sen liegen die Durchschni­ttskosten pro Grundstück bei 900 Euro. Der Beitrag variiert demnach pro Grundstück zwischen drei und 3500 Euro. Wobei es einen „Ausreißer“nach oben gibt mit 10 000 Euro. Doch rechnet man diesen und auch die städtische­n Flächen raus, verbleiben bei privaten Grundstück­seignern im Schnitt Kosten von 500 bis 600 Euro, so die Stadt. (sz/uno)

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FOTO: ARCHIV/UNO Ein Kernstück des städtische­n Hochwasser­schutzes: die Drossel an der Schwarzach.

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