Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Die Unterschriften sind abgegeben
685 Bürger haben unterschrieben – Es geht ums Riedlinger Stadthallenareal
685 Bürger haben unterschrieben – Es geht ums Riedlinger Stadthallenareal.
RIEDLINGEN - Der Bürgerentscheid in Sachen Stadthallenareal in Riedlingen rückt näher: Die beiden Initiatoren Andreas Walz und Jörg Boßler haben am Montagnachmittag 685 Unterschriften von Riedlinger Bürgern bei der Stadtverwaltung abgegeben. 579 gültige Unterschriften sind notwendig, um das Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen. Eva-Maria Moser und Elmar Seifert von der Stadtverwaltung nahmen die Unterschriften entgegen. Nach Einhaltung aller Fristen könnte der Bürger dann Ende Februar seine Stimme abgeben.
„Soll der Gemeinderatsbeschluss von 28. Mai 2018 ,Grundsatzbeschluss Stadthallenareal’ aufgehoben und das Stadthallenareal gemäß dem Vorschlag der Verwaltung als ganze Einheit entwickelt und bebaut werden, inklusive neuer Stadthalle, Hotel, Tourismusangeboten und Fachmarktzentrum?“ Das ist die Frage, über die der Riedlinger Bürger abstimmen soll. Dafür haben Andreas Walz und Jörg Boßler in den vergangenen drei Monaten Unterschriften gesammelt.
685 Bürger haben unterschrieben. 579 wären das Quorum von sieben Prozent gewesen. „Da haben wir einen ganz guten Puffer“, sagt Boßler. Beide freuen sich, dass ihre Aktion in der Bevölkerung so viel Anklang gefunden habe. Die Unterschriften hätten sie relativ schnell beieinander gehabt. „Wir sind auf offene Ohren gestoßen“, so Walz. Dankbar sind sie auch den Riedlingern, die Listen verteilt und Unterschriften gesammelt hätten. Auch in Geschäften lagen die Formulare aus.
Nun ist das Hauptamt der Riedlinger Stadtverwaltung an der Reihe und muss die Unterschriften prüfen. Unterschreiben durften nur Riedlinger Bürger, die wahlberechtigt, also über 16 Jahre alt sind. Außerdem muss sichergestellt sein, dass niemand mehrfach unterschrieben hat.
Zweimonatige Frist
Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet dann der Gemeinderat. Dafür gilt eine Frist von zwei Monaten nach Eingang des Antrags. Außerdem muss der Gemeinderat einen Termin für den Bürgerentscheid festlegen. Der Bürgerentscheid ist einem Wahltag ähnlich einer Bundestags- oder Gemeinderatswahl. Der Entscheid muss an einem Sonntag sein, mit Wahlzetteln und Wahllokalen. Vor der Wahl bekommen die Riedlinger Bürger eine schriftliche Information, in der die Sachlage noch einmal konkret dargestellt wird. Diese Information muss spätestens 20 Tage vor dem Bürgerentscheid an jeden Haushalt ausgeteilt sein. Hat der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Bürgerentscheids befunden, muss er innerhalb von vier Monaten stattfinden. Das bedeutet, spätestens Ende Februar entscheidet dann der Bürger. Er kreuzt die gestellte Frage mit „Ja“oder „Nein“an. Um den Gemeinderatsbeschluss zu kippen, müssen die Initiatoren nicht nur die Mehrheit der Stimmen hinter sich vereinen, sondern diese Mehrheit muss mindestens ein Quorum von 20 Prozent erreichen.
Von den Gemeinderatskollegen hat Boßler für die Aktion nicht nur Lob eingesteckt. Mancher Rat hält einen Bürgerentscheid als verfrüht, andere warfen Boßler vor mit falschen Zahlen jongliert zu haben. Für das Bürgerbegehren war es nötig, einen Finanzierungsvorschlag auszuarbeiten. „Wir haben nur von der Verwaltung veröffentlichte Zahlen kommuniziert“, sagt Boßler dazu. Und dafür hätten sie von Ratskollegen dann Schelte bezogen.