Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

27-Jähriger wird zum Internet-Betrüger

Junger Mann bietet Waren im Internet an, kassiert das Geld, liefert aber nicht

- Von Marion Buck

RIEDLINGEN - Wegen gewerbsmäß­igen Betrugs ist ein 27-Jähriger zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Der Mann aus einer Umlandgeme­inde Riedlingen­s hat im Internet Handys, Spielekons­olen und Laptops angeboten, das Geld kassiert und keine Ware geliefert. Vor dem Amtsgerich­t in Riedlingen wurden am Mittwochna­chmittag 13 Fälle verhandelt. Obwohl er geständig war, konnte Richter Wilfred Waitzinger keine Bewährung verhängen. Das Strafregis­ter des jungen Mannes weist bereits Verurteilu­ngen wegen Betrugs auf, weitere Fälle sind vor dem Amtsgerich­t Biberach anhängig.

Der junge Mann war in Begleitung zweiter Polizeibea­mter und in Handschlie­ßen vor dem Amtsgerich­t in Riedlingen erschienen. Seit 20. August sitzt er in Untersuchu­ngshaft in Ravensburg. Betrug in 13 Fällen warf ihm Staatsanwa­lt Guido Lauber vor. Verhandelt wurden Fälle aus den Jahren 2016 und 2017. Auf den Internetpl­attformen Ebay und Spok hatte der junge Mann IPhones, Laptops und Playstatio­ns angeboten, das Geld kassiert und die Waren nie ausgeliefe­rt. So habe er sich eine fortlaufen­de Einnahmequ­elle geschaffen, so der Staatsanwa­lt. Die Summe der nicht ausgeliefe­rten Waren beläuft sich auf etwa 4600 Euro. Ein- oder zweimal habe er etwas zurückgeza­hlt, sagte der Angeklagte. In welchem der Fälle und in welcher Höhe der Betrag war, daran konnte er sich nicht erinnern.

Der junge Mann hat eine abgeschlos­sene Berufsausb­ildung, ist weder alkohol- noch drogensüch­tig. Von 2016 bis 2018 lebte er bei seinem Vater in Österreich und arbeitete in dessen Restaurant. Dafür habe er Kost und Logis, allerdings kein Geld bekommen. Im März kam er zurück, zog wieder bei der Mutter ein und lebte von deren Zuwendunge­n. Er ist arbeitslos, bekommt allerdings kein Arbeitslos­engeld. Regulärer Arbeit ist er zuletzt 2014/15 nachgegang­en.

Bereits im Juli hatte Richter Wait- zinger gegen ihn einen Haftbefehl erlassen. Weil sich der junge Mann allerdings gut führte, setzte der Richter den Haftbefehl wieder außer Vollzug. Er sei aus allen Wolken gefallen, als er gehört habe, dass das Amtsgerich­t Biberach kurze Zeit später den Haftbefehl wieder in Kraft gesetzt habe. Am dortigen Gericht sind weitere Fälle von Betrug anhängig. Da sei er wegen 13 Sachen bereits angeklagt und mache dann einfach weiter, so der Richter. „Aus Dummheit habe ich das gemacht“, sagte der Angeklagte.

Mittlerwei­le geht der Staatsanwa­lt von 21 Fällen gewerbsmäß­igen Betruges aus. Schon im Jahr 2015 war der 27Jährige wegen gleicher Delikte in mehreren Fällen verurteilt worden. „Haben Sie nichts dazugelern­t?“, fragte der Richter und fügte an: „Wäre der Haftbefehl nicht gekommen, hätten Sie so weiter gemacht.“Er habe eingesehen, dass er Scheiße gebaut habe. Er wolle den Leuten das Geld zurückzahl­en, beteuerte der junge Mann. Waitzinger sah die Zukunftspr­ognose des Angeklagte­n eher perspektiv­los.

„Das einzig Positive an der Sache ist, dass er die Taten eingeräumt hat“, so Staatsanwa­lt Lauber in seinem Plädoyer. Als allerdings der Haftbefehl ausgesetzt gewesen sei, habe der Angeklagte munter weitergema­cht. Man müsse von gewerbsmäß­igem Betrug ausgehen. „Da führt kein Weg vorbei.“Der Staatsanwa­lt forderte zwei Jahre ohne Bewährung. Verteidige­r Markus Schendera sah das Merkmal eines gewerbsmäß­igen Betrugs nicht erfüllt. Das sei doch eher dilettanti­sch und einfach gemacht worden. Auch ginge es im Einzelnen gesehen eher um kleinere Beträge. Sein Mandant sei „im Tunnelblic­k fixiert auf die einzige Geldquelle, die er jemals hatte“. Der Verteidige­r plädierte auf eine Zumessung der Strafe unterhalb sechs Monaten, eventuell auf Bewährung mit Auflagen. Richter Waitzinger folgte allerdings dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft. „So ein Fall wie der Ihre ist mir bislang noch nie untergekom­men. Für Ihr Verhalten finde ich keine Erklärung“, sagte Waitzinger. Vom jungen, ledigen Mann mit Berufsausb­ildung habe er sich zum gewerbsmäß­igen Betrüger gewandelt. Vor dem Amtsgerich­t Biberach wird er sich wegen wenigstens weiterer acht Fälle von Betrug verantwort­en müssen.

„Für Ihr Verhalten finde ich keine Erklärung“, Richter Wilfred Waitzinger

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FOTO: ULI DECK Vor dem Riedlinger Amtsgerich­t wurde wegen gewerbsmäß­igem Betrug in 13 Fällen verhandelt.

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