Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
27-Jähriger wird zum Internet-Betrüger
Junger Mann bietet Waren im Internet an, kassiert das Geld, liefert aber nicht
RIEDLINGEN - Wegen gewerbsmäßigen Betrugs ist ein 27-Jähriger zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Der Mann aus einer Umlandgemeinde Riedlingens hat im Internet Handys, Spielekonsolen und Laptops angeboten, das Geld kassiert und keine Ware geliefert. Vor dem Amtsgericht in Riedlingen wurden am Mittwochnachmittag 13 Fälle verhandelt. Obwohl er geständig war, konnte Richter Wilfred Waitzinger keine Bewährung verhängen. Das Strafregister des jungen Mannes weist bereits Verurteilungen wegen Betrugs auf, weitere Fälle sind vor dem Amtsgericht Biberach anhängig.
Der junge Mann war in Begleitung zweiter Polizeibeamter und in Handschließen vor dem Amtsgericht in Riedlingen erschienen. Seit 20. August sitzt er in Untersuchungshaft in Ravensburg. Betrug in 13 Fällen warf ihm Staatsanwalt Guido Lauber vor. Verhandelt wurden Fälle aus den Jahren 2016 und 2017. Auf den Internetplattformen Ebay und Spok hatte der junge Mann IPhones, Laptops und Playstations angeboten, das Geld kassiert und die Waren nie ausgeliefert. So habe er sich eine fortlaufende Einnahmequelle geschaffen, so der Staatsanwalt. Die Summe der nicht ausgelieferten Waren beläuft sich auf etwa 4600 Euro. Ein- oder zweimal habe er etwas zurückgezahlt, sagte der Angeklagte. In welchem der Fälle und in welcher Höhe der Betrag war, daran konnte er sich nicht erinnern.
Der junge Mann hat eine abgeschlossene Berufsausbildung, ist weder alkohol- noch drogensüchtig. Von 2016 bis 2018 lebte er bei seinem Vater in Österreich und arbeitete in dessen Restaurant. Dafür habe er Kost und Logis, allerdings kein Geld bekommen. Im März kam er zurück, zog wieder bei der Mutter ein und lebte von deren Zuwendungen. Er ist arbeitslos, bekommt allerdings kein Arbeitslosengeld. Regulärer Arbeit ist er zuletzt 2014/15 nachgegangen.
Bereits im Juli hatte Richter Wait- zinger gegen ihn einen Haftbefehl erlassen. Weil sich der junge Mann allerdings gut führte, setzte der Richter den Haftbefehl wieder außer Vollzug. Er sei aus allen Wolken gefallen, als er gehört habe, dass das Amtsgericht Biberach kurze Zeit später den Haftbefehl wieder in Kraft gesetzt habe. Am dortigen Gericht sind weitere Fälle von Betrug anhängig. Da sei er wegen 13 Sachen bereits angeklagt und mache dann einfach weiter, so der Richter. „Aus Dummheit habe ich das gemacht“, sagte der Angeklagte.
Mittlerweile geht der Staatsanwalt von 21 Fällen gewerbsmäßigen Betruges aus. Schon im Jahr 2015 war der 27Jährige wegen gleicher Delikte in mehreren Fällen verurteilt worden. „Haben Sie nichts dazugelernt?“, fragte der Richter und fügte an: „Wäre der Haftbefehl nicht gekommen, hätten Sie so weiter gemacht.“Er habe eingesehen, dass er Scheiße gebaut habe. Er wolle den Leuten das Geld zurückzahlen, beteuerte der junge Mann. Waitzinger sah die Zukunftsprognose des Angeklagten eher perspektivlos.
„Das einzig Positive an der Sache ist, dass er die Taten eingeräumt hat“, so Staatsanwalt Lauber in seinem Plädoyer. Als allerdings der Haftbefehl ausgesetzt gewesen sei, habe der Angeklagte munter weitergemacht. Man müsse von gewerbsmäßigem Betrug ausgehen. „Da führt kein Weg vorbei.“Der Staatsanwalt forderte zwei Jahre ohne Bewährung. Verteidiger Markus Schendera sah das Merkmal eines gewerbsmäßigen Betrugs nicht erfüllt. Das sei doch eher dilettantisch und einfach gemacht worden. Auch ginge es im Einzelnen gesehen eher um kleinere Beträge. Sein Mandant sei „im Tunnelblick fixiert auf die einzige Geldquelle, die er jemals hatte“. Der Verteidiger plädierte auf eine Zumessung der Strafe unterhalb sechs Monaten, eventuell auf Bewährung mit Auflagen. Richter Waitzinger folgte allerdings dem Antrag der Staatsanwaltschaft. „So ein Fall wie der Ihre ist mir bislang noch nie untergekommen. Für Ihr Verhalten finde ich keine Erklärung“, sagte Waitzinger. Vom jungen, ledigen Mann mit Berufsausbildung habe er sich zum gewerbsmäßigen Betrüger gewandelt. Vor dem Amtsgericht Biberach wird er sich wegen wenigstens weiterer acht Fälle von Betrug verantworten müssen.
„Für Ihr Verhalten finde ich keine Erklärung“, Richter Wilfred Waitzinger