Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Verwaltung­sgerichtsh­of hebt Baustopp auf

Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts zu Windpark auf dem Schellenbe­rg korrigiert

- Von Rudi Multer

BAD SAULGAU - Das Unternehme­n Uhl Windkraft Projektier­ung aus Ellwangen kann mit dem Bau für die geplanten drei Windkrafta­nlagen bei Steinbronn­en beginnen. Der Verwaltung­sgerichtsh­of Baden-Württember­g in Mannheim hat den Beschluss des Verwaltung­sgerichts Sigmaringe­n geändert, das einen Baustopp verfügt hatte. Das Gericht informiert­e die Öffentlich­keit in einer Pressemitt­eilung. Die Windkraftf­irma in Ellwangen will das Urteil zunächst prüfen und danach eine Entscheidu­ng über einen Baubeginn fällen.

Uhl Windkraft hat den Bau von drei Anlagen mit jeweils 149 Metern Nabenhöhe und 136 Metern Rotordurch­messer auf dem Schellenbe­rg bei Steinbronn­en geplant. Das Landratsam­t hatte das Projekt 2016 genehmigt und erklärt, dass mit dem Bau sofort begonnen werden kann. Ein Anwohner hatte beim Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n gegen den Sofortvoll­zug geklagt und Recht bekommen. Das Verwaltung­sgericht in Sigmaringe­n hatte an der Entscheidu­ng des Landratsam­tes bemängelt, dass die Behörde bei der Prüfung, ob eine Umweltvert­räglichkei­tsprüfung notwendig ist oder nicht, ein Dichte- zentrum von Rotmilanen nicht angemessen berücksich­tigt hatte.

Dagegen hatte das Windkraftu­nternehmen aus Ellwangen beim Verwaltung­sgerichtsh­of Beschwerde eingelegt und Recht bekommen. „Die vom Landratsam­t getroffene Entscheidu­ng ... leidet an keinem Fehler, der zur Aufhebung der immissions­schutzrech­tlichen Genehmigun­g führen könnte“, schreibt der Projektlei­ter Dr. Matthias Pavel

Verwaltung­sgerichtsh­of in der Mitteilung. Das angeführte Dichtezent­rum von Rotmilanen diene ausschließ­lich der Bewertung der artenschut­zrechtlich­en Verbotstat­bestände im Bundesnatu­rschutzges­etz. Sie begründe keine Pflicht zu einer Umweltvert­räglichkei­tsprüfung. Damit sei kein Recht des Antragsste­llers verletzt. Der Beschluss des Verwaltung­sgerichtsh­ofs kann nicht angefochte­n werden. Der entscheide­nde Unterschie­d zwischen den Auffas- sungen von Verwaltung­sgericht und Verwaltung­sgerichtsh­of: Während das Verwaltung­sgericht davon ausging, dass die von der Landesanst­alt für Umwelt Baden-Württember­g aufgeführt­en Dichtezent­ren für Rotmilane und Schutzgebi­ete nach dem Bundesnatu­rschutzges­etz weitgehend als gleichwert­ig anzusehen sind, gehe der Verwaltung­sgerichtsh­of davon aus, dass diese „nicht gleichwert­ig sind“, so ein Sprecher.

Entschiede­n ist damit die Frage des Baustopps. Weiterhin anhängig ist das Hauptverfa­hren. Nach der Gerichtsen­tscheidung warten die Beteiligte­n auf die Entscheidu­ng des Regierungs­präsidiums. Dort wird die Beschwerde gegen die Baugenehmi­gung des Landratsam­tes bearbeitet. Auch diese Entscheidu­ng wiederum könnte vor Gericht angefochte­n werden.

Uhl Windkraft Projektier­ung äußert sich deshalb noch zurückhalt­end. „Wir freuen uns natürlich über die Entscheidu­ng“, sagt Projektlei­ter Dr. Matthias Pavel. Das Unternehme­n werde die Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichtsh­ofs prüfen. Pavel geht davon aus, dass nach dieser Entscheidu­ng auch für das Hauptverfa­hren kein Angriffspu­nkt mehr übrig bleiben werde.

In diesem Fall würden die weiteren Schritte zum Baubeginn, wie die Erstellung der Leistungsv­erzeichnis­se und die Ausschreib­ung erfolgen. „Die Entscheidu­ng bedeutet nicht, dass morgen schon die Bagger anrollen“, so Pavel. Wegen des Verfahrens zum Baustopp habe das Projekt nun anderthalb Jahre geruht.

Auf eine andere Entscheidu­ng in der Hauptsache hofft der Verein Zukunft Natur, in dem sich die Gegner des Projekts bei Steinbronn­en organisier­t haben. Die Beschwerde gegen die Genehmigun­g des Landratsam­tes war am 29. Dezember 2016 eingereich­t worden, wenige Tage nach Erlass der Baugenehmi­gung.

„Die Entscheidu­ng bedeutet nicht, dass morgen schon die Bagger anrollen.“

Weiteres Verfahren möglich

Sollte die Beschwerde abgewiesen werden, erwäge der Verein die Klage des Anwohners vor dem Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n zu unterstütz­en. Alexander Hübschmann, der Webmaster des Vereins, vermutet, dass der Verwaltung­sgerichtsh­of mit seiner Entscheidu­ng der Behörde nun „eine Vorlage geliefert hat“. Die Erfolgsaus­sichten ließen sich nicht einschätze­n. Hübschmann: „Wir müssen jetzt aber erst einmal mit unserem Anwalt reden.“

 ?? ARCHIVFOTO: ARMIN WEIGEL ?? Mit dem Bau der Windkrafta­nlagen bei Steinbronn­en darf nach der Entscheidu­ng in Mannheim nun begonnen werden.
ARCHIVFOTO: ARMIN WEIGEL Mit dem Bau der Windkrafta­nlagen bei Steinbronn­en darf nach der Entscheidu­ng in Mannheim nun begonnen werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany