Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Verwaltungsgerichtshof hebt Baustopp auf
Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu Windpark auf dem Schellenberg korrigiert
BAD SAULGAU - Das Unternehmen Uhl Windkraft Projektierung aus Ellwangen kann mit dem Bau für die geplanten drei Windkraftanlagen bei Steinbronnen beginnen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen geändert, das einen Baustopp verfügt hatte. Das Gericht informierte die Öffentlichkeit in einer Pressemitteilung. Die Windkraftfirma in Ellwangen will das Urteil zunächst prüfen und danach eine Entscheidung über einen Baubeginn fällen.
Uhl Windkraft hat den Bau von drei Anlagen mit jeweils 149 Metern Nabenhöhe und 136 Metern Rotordurchmesser auf dem Schellenberg bei Steinbronnen geplant. Das Landratsamt hatte das Projekt 2016 genehmigt und erklärt, dass mit dem Bau sofort begonnen werden kann. Ein Anwohner hatte beim Verwaltungsgericht Sigmaringen gegen den Sofortvollzug geklagt und Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht in Sigmaringen hatte an der Entscheidung des Landratsamtes bemängelt, dass die Behörde bei der Prüfung, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist oder nicht, ein Dichte- zentrum von Rotmilanen nicht angemessen berücksichtigt hatte.
Dagegen hatte das Windkraftunternehmen aus Ellwangen beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde eingelegt und Recht bekommen. „Die vom Landratsamt getroffene Entscheidung ... leidet an keinem Fehler, der zur Aufhebung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung führen könnte“, schreibt der Projektleiter Dr. Matthias Pavel
Verwaltungsgerichtshof in der Mitteilung. Das angeführte Dichtezentrum von Rotmilanen diene ausschließlich der Bewertung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände im Bundesnaturschutzgesetz. Sie begründe keine Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Damit sei kein Recht des Antragsstellers verletzt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs kann nicht angefochten werden. Der entscheidende Unterschied zwischen den Auffas- sungen von Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof: Während das Verwaltungsgericht davon ausging, dass die von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg aufgeführten Dichtezentren für Rotmilane und Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz weitgehend als gleichwertig anzusehen sind, gehe der Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass diese „nicht gleichwertig sind“, so ein Sprecher.
Entschieden ist damit die Frage des Baustopps. Weiterhin anhängig ist das Hauptverfahren. Nach der Gerichtsentscheidung warten die Beteiligten auf die Entscheidung des Regierungspräsidiums. Dort wird die Beschwerde gegen die Baugenehmigung des Landratsamtes bearbeitet. Auch diese Entscheidung wiederum könnte vor Gericht angefochten werden.
Uhl Windkraft Projektierung äußert sich deshalb noch zurückhaltend. „Wir freuen uns natürlich über die Entscheidung“, sagt Projektleiter Dr. Matthias Pavel. Das Unternehmen werde die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs prüfen. Pavel geht davon aus, dass nach dieser Entscheidung auch für das Hauptverfahren kein Angriffspunkt mehr übrig bleiben werde.
In diesem Fall würden die weiteren Schritte zum Baubeginn, wie die Erstellung der Leistungsverzeichnisse und die Ausschreibung erfolgen. „Die Entscheidung bedeutet nicht, dass morgen schon die Bagger anrollen“, so Pavel. Wegen des Verfahrens zum Baustopp habe das Projekt nun anderthalb Jahre geruht.
Auf eine andere Entscheidung in der Hauptsache hofft der Verein Zukunft Natur, in dem sich die Gegner des Projekts bei Steinbronnen organisiert haben. Die Beschwerde gegen die Genehmigung des Landratsamtes war am 29. Dezember 2016 eingereicht worden, wenige Tage nach Erlass der Baugenehmigung.
„Die Entscheidung bedeutet nicht, dass morgen schon die Bagger anrollen.“
Weiteres Verfahren möglich
Sollte die Beschwerde abgewiesen werden, erwäge der Verein die Klage des Anwohners vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen zu unterstützen. Alexander Hübschmann, der Webmaster des Vereins, vermutet, dass der Verwaltungsgerichtshof mit seiner Entscheidung der Behörde nun „eine Vorlage geliefert hat“. Die Erfolgsaussichten ließen sich nicht einschätzen. Hübschmann: „Wir müssen jetzt aber erst einmal mit unserem Anwalt reden.“