Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Gewerbegebiet an der L 277 wird weiter vorangetrieben
Gemeinderat stimmt Aufstellungsbeschluss zu – Anlieger wünschen Schließung der Welfenstraße
LANGENENSLINGEN (uno) - Die Umsetzung des Gewerbegebiets an der L277/Wilflinger Straße ist näher gerückt. Der Gemeinderat Langenenslingen hat einstimmig die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zugestimmt. Das Gebiet wird als „eingeschränktes Gewerbegebiet“ausgewiesen. So soll vermieden werden, dass Anwohner durch den Lärm zu sehr belastet sind.
Bereits im April sind die Pläne – zusammen mit dem avisierten Wohngebiet „Im Stucken“– im Gemeinderat vorgestellt worden. Nun wurden die Einwendungen und die Anmerkungen der Träger öffentlicher Belange sowie der Anlieger im Gemeinderat vorgestellt und auch abgewogen.
Das neue Gewerbegebiet soll in Langenenslingen über 550 Meter entlang der L 277 in Richtung Wilflingen auf der linken Straßenseite entstehen. Nordöstlich grenzt es an das Baugebiet „Brechgrube“an, südöstlich an den vor kurzem aufgestellten Bebauungsplan „Im Stucken“. Das Gesamtgebiet umfasst rund 5,65 Hektar.
Martin Homm vom Büro Künster stellte in der Ratssitzung die Anregungen der Träger öffentlicher Belange vor. Lärm sei ein wesentliches Thema bei den Planungen, betonte Homm. Daher ist die Festsetzung als eingeschränktes Gewerbegebiet unumgänglich. Denn hier gelten die strengeren Lärmgrenzen wie in einem Mischgebiet, in dem auch das Wohnen erlaubt ist. Damit ist auch sichergestellt, dass im geplanten Wohngebiet Stucken die Lärmgrenzen nicht überschritten werden.
Im Gewerbegebiet sind Betriebswohnungen zugelassen, allerdings nur entlang der Flächengrenze, die von der L 277 abgewandt ist. Gewerbestätten dürfen maximal 20 Meter an die L277 heran gebaut werden. Auch Werbeanlagen mit Wechsellichtern sind entlang der Landstraße nicht erlaubt.
Im neuen Gewerbegebiet werden Maximalhöhen der Gebäude von zehn Metern zugelassen und auch Flachdächer sind dort möglich, wie Homm erläuterte. Der Eingriff für die Umwelt kostet die Gemeinde 74 800 Ökopunkte. „Das muss ausgeglichen werden“, so Homm. Doch die Gemeinde habe ein entsprechendes Guthaben auf dem Ökokonto.
Südlich des Gebiets müssen Flächen für die Feldlerche geschaffen werden. Denn auf dem Areal hat sich ein Feldlerchenpaar angesiedelt. Damit das nicht verdrängt wird, wird ein Ersatzlebensraum mit 5000 Quadratmetern festgeschrieben, davon 2000 Quadratmeter Blühstreifen.
Wunsch: Tempo 30
Etwas verändert haben sich die Planungen für den Anschluss ans Gewerbegebiet. Die nun vorgelegte Planung für den Kreisverkehr auf der L 277 sei mit dem Regierungspräsidium abgestimmt, so Homm.
Es sind auch private Einwendungen eingegangen. Diese fordern, dass die Welfenstraße für den Durchgangsverkehr geschlossen und mit einem Wendehammer versehen werden soll. Außerdem wird Tempo 30 gefordert. Doch dies sei nicht Teil des Bebauungsplans, so Homm. Denn dies kann die Gemeinde selbst entscheiden und entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen treffen.