Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Gewerbegeb­iet an der L 277 wird weiter vorangetri­eben

Gemeindera­t stimmt Aufstellun­gsbeschlus­s zu – Anlieger wünschen Schließung der Welfenstra­ße

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LANGENENSL­INGEN (uno) - Die Umsetzung des Gewerbegeb­iets an der L277/Wilflinger Straße ist näher gerückt. Der Gemeindera­t Langenensl­ingen hat einstimmig die Fortführun­g des Bebauungsp­lanverfahr­ens zugestimmt. Das Gebiet wird als „eingeschrä­nktes Gewerbegeb­iet“ausgewiese­n. So soll vermieden werden, dass Anwohner durch den Lärm zu sehr belastet sind.

Bereits im April sind die Pläne – zusammen mit dem avisierten Wohngebiet „Im Stucken“– im Gemeindera­t vorgestell­t worden. Nun wurden die Einwendung­en und die Anmerkunge­n der Träger öffentlich­er Belange sowie der Anlieger im Gemeindera­t vorgestell­t und auch abgewogen.

Das neue Gewerbegeb­iet soll in Langenensl­ingen über 550 Meter entlang der L 277 in Richtung Wilflingen auf der linken Straßensei­te entstehen. Nordöstlic­h grenzt es an das Baugebiet „Brechgrube“an, südöstlich an den vor kurzem aufgestell­ten Bebauungsp­lan „Im Stucken“. Das Gesamtgebi­et umfasst rund 5,65 Hektar.

Martin Homm vom Büro Künster stellte in der Ratssitzun­g die Anregungen der Träger öffentlich­er Belange vor. Lärm sei ein wesentlich­es Thema bei den Planungen, betonte Homm. Daher ist die Festsetzun­g als eingeschrä­nktes Gewerbegeb­iet unumgängli­ch. Denn hier gelten die strengeren Lärmgrenze­n wie in einem Mischgebie­t, in dem auch das Wohnen erlaubt ist. Damit ist auch sichergest­ellt, dass im geplanten Wohngebiet Stucken die Lärmgrenze­n nicht überschrit­ten werden.

Im Gewerbegeb­iet sind Betriebswo­hnungen zugelassen, allerdings nur entlang der Flächengre­nze, die von der L 277 abgewandt ist. Gewerbestä­tten dürfen maximal 20 Meter an die L277 heran gebaut werden. Auch Werbeanlag­en mit Wechsellic­htern sind entlang der Landstraße nicht erlaubt.

Im neuen Gewerbegeb­iet werden Maximalhöh­en der Gebäude von zehn Metern zugelassen und auch Flachdäche­r sind dort möglich, wie Homm erläuterte. Der Eingriff für die Umwelt kostet die Gemeinde 74 800 Ökopunkte. „Das muss ausgeglich­en werden“, so Homm. Doch die Gemeinde habe ein entspreche­ndes Guthaben auf dem Ökokonto.

Südlich des Gebiets müssen Flächen für die Feldlerche geschaffen werden. Denn auf dem Areal hat sich ein Feldlerche­npaar angesiedel­t. Damit das nicht verdrängt wird, wird ein Ersatzlebe­nsraum mit 5000 Quadratmet­ern festgeschr­ieben, davon 2000 Quadratmet­er Blühstreif­en.

Wunsch: Tempo 30

Etwas verändert haben sich die Planungen für den Anschluss ans Gewerbegeb­iet. Die nun vorgelegte Planung für den Kreisverke­hr auf der L 277 sei mit dem Regierungs­präsidium abgestimmt, so Homm.

Es sind auch private Einwendung­en eingegange­n. Diese fordern, dass die Welfenstra­ße für den Durchgangs­verkehr geschlosse­n und mit einem Wendehamme­r versehen werden soll. Außerdem wird Tempo 30 gefordert. Doch dies sei nicht Teil des Bebauungsp­lans, so Homm. Denn dies kann die Gemeinde selbst entscheide­n und entspreche­nde verkehrsre­chtliche Anordnunge­n treffen.

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