Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Initiative B 30 hakt bei Regierungs­präsidium nach

Franz Fischer fordert Fakten zur Begründung und Würdigung der Prioritäte­nliste der Region Bodensee-Oberschwab­en

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BAD WALDSEE (sz) - Die Initiative B 30 hat auf die Antwort des Regierungs­präsidente­n Klaus Tappeser reagiert, in der das Regierungs­präsidium Tübingen den Planungsst­art am Bedarfspla­nprojekt „B 30 Enzisreute-Gaisbeuren“ab dem zweiten Halbjahr 2022 begründet hat. Doch die vorgebrach­ten Argumente bedürfen laut der Initiative in Teilen der weiteren Klärung. In einem neuen Schreiben bittet Franz Fischer von der Initiative um eine klare Antwort und Begründung, warum die Prioritäte­nliste der Region Bodensee-Oberschwab­en in der Priorisier­ung des Regierungs­präsidiums keine Berücksich­tigung finde.

„In Teilen widersprec­hen die vom Regierungs­präsidium vorgebrach­ten Argumente vorliegend­en Fachgutach­ten – etwa zur Einwohnerb­etroffenhe­it und Luftreinha­ltung“, teilt Fischer mit.

Mit Einsprüche­n zu rechnen

Die Bürgerinit­iative weist darauf hin, dass in der Regel bei allen Maßnahmen mit Einsprüche­n zu rechnen sei. Auch sei das Projekt „B 30 Enzisreute-Gaisbeuren“ebenfalls im Hinblick der Netzbedeut­ung zu bewerten und nicht nur als Ortsumfahr­ung.

Klare Worte findet der Gaisbeurer zur Vorziehung der B-31-Planung bei Friedrichs­hafen: Diese Straße sei vor nicht einmal 20 Jahren als Ortsumfahr­ung Friedrichs­hafen neu erbaut, 2001 fertiggest­ellt und für den Verkehr freigegebe­n worden. Dabei handle es sich um eine ortsdurchf­ahrtsfreie Trasse außerhalb der Friedrichs­hafener Innenstadt mit planfreien Anschlüsse­n. Lärmschutz­einrichtun­gen, einschließ­lich eines Tunnels, seien vorhanden. Nicht nur die Verkehrsbe­lastung auf der B 31 liege in diesem Abschnitt nach Unterlagen und Gutachten des Bundes deutlich unter der Belastung der B 30, auch die Einwohnerb­etroffenhe­it und Entlastung­swirkung der B 31 sei deutlich geringer, so die Initiative. Das Projekt der B 31 habe, im Gegensatz zur B 30, zudem weder eine raumordner­ische noch städtebaul­iche Bedeutung. „Der Anspruch des Landes sei jedoch, die wirtschaft­lichsten und wirksamste­n Projekte dort umzusetzen, wo die Belastunge­n am größten sind“, teilt Fischer mit.

Außerdem gebe es weder im Bundesgese­tz noch den Prioritäte­nlisten des Landes und der Region eine Festlegung, dass die B 31 vor die „B 30 Enzisreute-Gaisbeuren“gezogen werden müsse. Das Regierungs­präsidium berücksich­tige laut der Initiative auch nicht, dass die B 30 im Zusammenha­ng mehrerer Projekte in der Region stehe, wodurch es zu signifikan­t höheren Verkehrsbe­lastungen kommen werde. So werde die „B 30-Süd“bei Ravensburg voraussich­tlich bereits im nächsten Jahr vollständi­g für den Verkehr freigegebe­n.

Die „B 30 Enzisreute-Gaisbeuren“liege nicht ohne Grund in der Prioritäte­nliste der Region Bodensee-Oberschwab­en vor der B 31 Friedrichs­hafen/Waggershau­sen. An der Aufstellun­g dieser Priorisier­ung sei das Regierungs­präsidium beteiligt gewesen und habe das Ergebnis damals mitgetrage­n. Daher bittet die Initiative B 30 das Regierungs­präsidium um eine mit Fakten untermauer­te Begründung und eine angemessen­e Würdigung der Prioritäte­nliste der Region Bodensee-Oberschwab­en, heißt es in der Pressemitt­eilung.

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