Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Initiative B 30 hakt bei Regierungspräsidium nach
Franz Fischer fordert Fakten zur Begründung und Würdigung der Prioritätenliste der Region Bodensee-Oberschwaben
BAD WALDSEE (sz) - Die Initiative B 30 hat auf die Antwort des Regierungspräsidenten Klaus Tappeser reagiert, in der das Regierungspräsidium Tübingen den Planungsstart am Bedarfsplanprojekt „B 30 Enzisreute-Gaisbeuren“ab dem zweiten Halbjahr 2022 begründet hat. Doch die vorgebrachten Argumente bedürfen laut der Initiative in Teilen der weiteren Klärung. In einem neuen Schreiben bittet Franz Fischer von der Initiative um eine klare Antwort und Begründung, warum die Prioritätenliste der Region Bodensee-Oberschwaben in der Priorisierung des Regierungspräsidiums keine Berücksichtigung finde.
„In Teilen widersprechen die vom Regierungspräsidium vorgebrachten Argumente vorliegenden Fachgutachten – etwa zur Einwohnerbetroffenheit und Luftreinhaltung“, teilt Fischer mit.
Mit Einsprüchen zu rechnen
Die Bürgerinitiative weist darauf hin, dass in der Regel bei allen Maßnahmen mit Einsprüchen zu rechnen sei. Auch sei das Projekt „B 30 Enzisreute-Gaisbeuren“ebenfalls im Hinblick der Netzbedeutung zu bewerten und nicht nur als Ortsumfahrung.
Klare Worte findet der Gaisbeurer zur Vorziehung der B-31-Planung bei Friedrichshafen: Diese Straße sei vor nicht einmal 20 Jahren als Ortsumfahrung Friedrichshafen neu erbaut, 2001 fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben worden. Dabei handle es sich um eine ortsdurchfahrtsfreie Trasse außerhalb der Friedrichshafener Innenstadt mit planfreien Anschlüssen. Lärmschutzeinrichtungen, einschließlich eines Tunnels, seien vorhanden. Nicht nur die Verkehrsbelastung auf der B 31 liege in diesem Abschnitt nach Unterlagen und Gutachten des Bundes deutlich unter der Belastung der B 30, auch die Einwohnerbetroffenheit und Entlastungswirkung der B 31 sei deutlich geringer, so die Initiative. Das Projekt der B 31 habe, im Gegensatz zur B 30, zudem weder eine raumordnerische noch städtebauliche Bedeutung. „Der Anspruch des Landes sei jedoch, die wirtschaftlichsten und wirksamsten Projekte dort umzusetzen, wo die Belastungen am größten sind“, teilt Fischer mit.
Außerdem gebe es weder im Bundesgesetz noch den Prioritätenlisten des Landes und der Region eine Festlegung, dass die B 31 vor die „B 30 Enzisreute-Gaisbeuren“gezogen werden müsse. Das Regierungspräsidium berücksichtige laut der Initiative auch nicht, dass die B 30 im Zusammenhang mehrerer Projekte in der Region stehe, wodurch es zu signifikant höheren Verkehrsbelastungen kommen werde. So werde die „B 30-Süd“bei Ravensburg voraussichtlich bereits im nächsten Jahr vollständig für den Verkehr freigegeben.
Die „B 30 Enzisreute-Gaisbeuren“liege nicht ohne Grund in der Prioritätenliste der Region Bodensee-Oberschwaben vor der B 31 Friedrichshafen/Waggershausen. An der Aufstellung dieser Priorisierung sei das Regierungspräsidium beteiligt gewesen und habe das Ergebnis damals mitgetragen. Daher bittet die Initiative B 30 das Regierungspräsidium um eine mit Fakten untermauerte Begründung und eine angemessene Würdigung der Prioritätenliste der Region Bodensee-Oberschwaben, heißt es in der Pressemitteilung.