Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Mündlicher Mietvertrag wird zum Problem
Vermieter aus Allmendingen verzweifelt – Sie haben nichts Schriftliches in der Hand
ALLMENDINGEN - Ein VermieterEhepaar aus dem Raum Allmendingen weiß nicht mehr weiter. Seit Jahren ist es im Clinch mit einer Mietpartei in einem Zweifamilienhaus und streitet vor Gericht. Doch ohne Erfolg. Ein Problem bei der Auseinandersetzung: Es gibt keinen schriftlichen Mietvertrag.
Vor sechs Jahren hat das Allmendinger Paar das gesamte Haus erworben, vorher hatte sich der Vater des Mannes darum gekümmert. Die Mieterin, die den Hausbesitzern schlaflose Nächte bereitet, lebt schon lange in der Wohnung – lange ohne Probleme. Doch dann verstarb die Mieterin im oberen Geschoss – und alles wurde anders. Denn die verstorbene Nachbarin hatte keinen Platz im zugehörigen Garten beansprucht und die Mieterin unten hatte sich dementsprechend ausgebreitet. Das sollte jetzt zum Streitthema werden.
„Wie sollen wir das beweisen?“
Der Wäscheplatz und der Abstellraum hätten ausgesehen wie ein Müllberg, erzählen die Vermieter. Doch anstatt aufzuräumen, um einer neuen Mieterin im Haus etwas Platz zu machen, hätte die Mieterin ihnen über einen Rechtsanwalt mitteilen lassen, dass sie als Vermieter überhaupt kein Recht hätten, den Garten zu betreten, denn dieser sei genauso wie der Wäscheplatz mitgemietet. „Das kann man behaupten“, erklärt der Vermieter der „Schwäbischen Zeitung“. „Es gibt nämlich keinen schriftlichen Mietvertrag.“Sein Vater habe alles mündlich vereinbart, blauäugig sei das gewesen. Der Garten sei den Mietern eigentlich zur gemeinsamen Nutzung überlassen worden. „Aber wie sollen wir das beweisen?“, fragt die Vermieterin verzweifelt.
Parallel zur Auseinandersetzung um den Garten wurde 2015 erstmals vor Gericht gestritten – wegen einer Mieterhöhung. Doch gegen den Großteil der anfallenden Leistungen und Kosten hätten sich die Mieter mit „haarsträubenden Argumenten“gewehrt. Man sei verpflichtet gewesen, alles zu beweisen, sagt die Vermieterin. Eine Mieterhöhung um 50 Euro sei ihnen vom Gericht schließlich zugestanden worden.
Um den Garten ging der Streit weiter. Die Vermieter forderten die Mieterin auf, Ordnung zu machen, damit für die zweite Mietpartei auch ein wenig Platz da ist. „Am Wäscheplatz wurde später sogar gegrillt“, erzählt die Vermieterin. „Einmal wurden Kabel über Wiese und Weg für eine Fernseh-Antenne gelegt , die im Garten aufgestellt wurde.“Die Mieterin selbst habe irgendwann überhaupt nicht mehr mit ihnen geredet, sondern nur noch über ihren Rechtsanwalt oder ihre Tochter kommuniziert. Dabei würden sich die Mieterin und ihr Mann aus der Schulzeit kennen.
Die Mietpartei beruft sich auf mündliche Absprachen. „Wir mussten den mündlichen Mietvertrag mitübernehmen“, sagt die Vermieterin. Einzig die Tochter der verstorbenen Mieterin könne noch bezeugen, was bezüglich des Gartens mündlich vereinbart war. Doch dafür interessiere sich das Gericht nicht. „Nun stehen wir da und bekommen kein Recht.“
Im vergangenen Jahr versuchten die Vermieter, die Räumung des halben Gartens und des Wäscheplatzes vor Gericht durchzusetzen. Doch auch das blieb ohne Erfolg. Die Klage wurde als unzulässig und unschlüssig abgewiesen. Es gebe keinen Vertrag und keine Hausordnung, aus denen hervorgeht, welche Flächen genau geräumt werden sollen und warum gerade eine spezielle Seite. „Die Mieterin hat sich ausgebreitet. Im Garten standen ein Gewächshaus, ein großes Trampolin, ein Schildkröten-Gehege. Wir wollten ihr die Seite mit dem Gewächshaus und ihrem Sitzplatz unter dem Baum lassen“, erklärt die Vermieterin. Nach dem Urteil stünden sie aber wieder am Anfang. Die neue Mieterin könne den Garten nicht nutzen.
Klage wieder abgewiesen
Ebenfalls im vergangenen Jahr haben die Vermieter vor Gericht versucht, eine Räumung der Wohnung durchzusetzen. Der Grund: Die Mieterin war bei den Vorauszahlungen fürs Heizöl mit 1000 Euro im Rückstand. Bis 2015 hatte sich die Mietpartei ums Heizöl gekümmert und mit den Mitbewohnern abgerechnet, dann plötzlich nicht mehr. Als die Vermieter das übernahmen, zahlte die Mieterin aber nicht. Die Räumungsklage wurde wiederum abgewiesen. Es seien nach 2015 keine neue Absprachen zum Heizöl getroffen worden. Die Mietpartei beruft sich darauf, dass sie weiter dafür zuständig sei. Einen Anspruch auf Kostenerstattung sah das Gericht aber als gegeben an, „allerdings nur fürs Heizöl“, sagt die Vermieterin entsetzt nach einer Verhandlung vor wenigen Wochen. Die Mieterin müsse aber zum Beispiel nicht für die Wartung und den Kaminkehrer zahlen. Der Rechtsanwalt der Mietpartei habe erklärt, es fehle die Vertragsgrundlage. Dagegen möchte die Allmendingerin weiter ankämpfen.
Drei Ordner an Unterlagen haben sich mittlerweile angesammelt, sie liegen auf dem Tisch des Allmendinger Ehepaars. Vieles darin können sie nicht verstehen. Sie fühlen sich von der Rechtsprechung im Stich gelassen. „Ich kann schon nicht mehr schlafen, ich nehme ab“, erklärt die Vermieterin. Hoffnung habe sie eigentlich keine mehr.