Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Rund ums Erben und Vererben
ALTHEIM (sz) - Ums Erben und Vererben geht es beim Vortrag „Testament und Erbvertrag“am 12. November ab 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Altheim. Referent ist Notar Michael Kopf.
Was gilt bei gesetzlicher Erbfolge? Wie errichte ich ein Testament? Was ist ein Erbvertrag? Welche Rechte und Pflichten haben die Erben? Wer kann Pflichtteilsansprüche geltend machen? Welche Steuerforderungen kommen im Erbfall auf Angehörige zu? Wie „vererbe“ich mein Haus bei mehreren Kindern?
Wie kann man sicher gehen, dass das Vermögen nach dem Tod in die richtigen Hände gelangt? Nicht immer kommen bei der gesetzlichen Regelung diejenigen zum Zuge, die dem/der Erblasser/ in besonders nahestanden. Das können Erblasser jedoch mit einem Testament oder einem Erbvertrag erreichen. Wer seine Vermögensnachfolge regeln möchte, sollte sich daher gut informieren. Denn es ist oft nicht einfach, die richtige Regelung zu treffen.
Notar Michael Kopf mit Amtssitz in Bad Saulgau gibt in seinem Vortrag einen Überblick über das Erb- und Testamentsrecht und beantwortet die rechtlichen Fragen rund um die Erbschaft. Eine individuelle Rechtsberatung ist jedoch an diesem Abend nicht möglich.
Anmeldungen (Kurs A 2102) nimmt die VHS Riedlingen unter Telefon 07371/7691 oder die Außenstelle Altheim, Telefon 07371/933010, entgegen. Gebühr: vier Euro.