Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Kein Geld für Verfassungsfeinde
Kein Steuergeld für Straftäter, kein Zugang zum Landtag für Verfassungsfeinde: Das baden-württembergische Parlament gibt sich neue, schärfere Regeln. Das Bestreben ist zwar nachvollziehbar und gut, geht aber an manchen Stellen am eigentlichen Zweck vorbei.
Zum einen sollen Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen nicht mehr vom Landtag bezahlt werden, wenn sie vorbestraft sind. Jeder muss künftig ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Auslöser für eine solche Verschärfung war ein Mitarbeiter der AfD.
Aufschlussreicher als Führungszeugnisse sind die polizeilichen Zuverlässigkeitsprüfungen. Denen müssen sich bald alle Mitarbeiter des Landtags, der Fraktionen und der Abgeordneten stellen, wenn sie sich weiter frei im Haus des Landtags bewegen wollen. Dabei durchleuchtet die Polizei ihre Informationssysteme auf Hinweise aller Art – etwa auch auf die Nähe zu Organisationen, die unter Beobachtung stehen. Wer sich der Überprüfung verweigert, darf nicht mehr rein in den Landtag und kann damit auch nicht mehr an Sitzungen teilnehmen. Für die Beschäftigten in den Ministerien und für Journalisten soll es solche Prüfungen allerdings nicht geben. Warum sie ausgenommen werden, erschließt sich nicht.
Revolutionär sind die Vorstöße aus Baden-Württemberg nicht. Auch im Bundestag gibt es Zuverlässigkeitsprüfungen, wie sie der Landtag in seine Hausordnung nun aufnehmen will. Und in manch ostdeutschem Landesparlament müssen Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen lange schon Führungszeugnisse vorlegen. Bei ihrer Gesetzgebung hatten die Abgeordneten dort vor allem die NPD in ihren jeweiligen Parlamenten im Blick.
Die Parlamentarier im Südwesten hätten noch ein bisschen mutiger sein dürfen. Sie hätten den Lohn für die Mitarbeiter an eine bestandene Zuverlässigkeitsprüfung knüpfen können. Nur so würde klar: Wer nicht mit beiden Füßen auf dem Boden der Verfassung steht – sondern zu weit rechts oder links –, bekommt kein Steuergeld.