Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Strengere Regeln für Mitarbeite­r von Landtagsab­geordneten

AfD-Angestellt­e sollen Kontakte zu Rechtsextr­emen haben – Beschäftig­te müssen künftig Führungsze­ugnis vorlegen

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STUTTGART (lsw) - Lautstark haben die Parlamenta­rier im Landtag am Mittwoch zwei Gesetzentw­ürfe zum Umgang mit Mitarbeite­rn diskutiert. Der Entwurf von Grünen, CDU, SPD und FDP sieht vor, dass Beschäftig­te von Abgeordnet­en und Fraktionen künftig ein polizeilic­hes Führungsze­ugnis vorlegen müssen – eine Maßnahme, die auf Mitarbeite­r der AfD-Fraktion zielt, denen Verbindung­en zu rechtsextr­emen Organisati­onen nachgesagt werden. Der Entwurf der AfD hingegen richtete sich vor allem gegen vermeintli­che Vetternwir­tschaft.

„Ihre inakzeptab­le Personalpo­litik hat es notwendig gemacht, so zu reagieren“, warf der Parlamenta­rische Geschäftsf­ührer der Grünen, Hans-Ulrich Sckerl, der AfD-Fraktion vor. AfD-Abgeordnet­e hätten Personen mit Bezügen zum rechtsextr­emen Spektrum eingestell­t, sagte Sckerl weiter. „Es darf keinen Zweifel an der Verfassung­streue jener Menschen geben, die hier arbeiten.“Künftig sollen Mitarbeite­r, deren Führungsze­ugnis bestimmte Einträge enthält, nicht mehr aus der Landeskass­e bezahlt werden.

Am Dienstagab­end war bereits die Hausordnun­g des Landtags neu geregelt worden: Beschäftig­te von Fraktionen und Abgeordnet­en erhalten demnach künftig nur ein Zugangsrec­ht zu ihrem jeweiligen Arbeitspla­tz. Ein umfassende­res Zugangsrec­ht in das Haus des Landtags, etwa um in den Plenarsaal oder Sitzungssä­le der Ausschüsse zu gelangen, bekommt nur, wer sich einer polizeilic­hen Zuverlässi­gkeitsprüf­ung unterzieht. Das stelle sicher, dass Menschen, die in irgendeine­r Form eine Gefährdung fürs Parlament darstellte­n, sich nicht frei im Haus des Landtags bewegen könnten, begründete Landtagspr­äsidentin Muhterem Aras (Grüne) die Neuregelun­g.

Bedarf für solche Maßnahmen sehen auch CDU, SPD und FDP. Es gebe eindeutig Kontakte von AfD-Mitarbeite­rn zu rechten Gruppierun­gen, sagte die parlamenta­rische Geschäftsf­ührerin der CDU-Fraktion Nicole Razavi. „Das ist inakzeptab­el, davor müssen wir das Parlament, uns selbst und unsere rechtschaf­fenen Mitarbeite­r schützen.“Der parlamenta­rische Geschäftsf­ührer der SPD-Landtagsfr­aktion, Reinhold Gall, kritisiert­e die AfD-Fraktion mit den Worten: „Sie stellen diese Leute doch ganz bewusst in Ihren Reihen ein.“FDP-Fraktionsv­ize Timm Kern sagte, die Fraktionen seien gegenüber der AfD einig darin, Demokratie­gegnern „keine Möglichkei­t zum Missbrauch unserer demokratis­chen Institutio­nen zu geben“.

Die AfD-Fraktion hatte ihrerseits ebenfalls einen Gesetzentw­urf eingebrach­t, der neben der künftigen Überprüfun­g von Mitarbeite­rn auch Maßnahmen gegen die vermeintli­che Vetternwir­tschaft von Abgeordnet­en enthält. Die anderen Fraktionen hielten dagegen, solche Gesetze und Regelungen gebe es längst. Der AfD-Abgeordnet­e Rüdiger Klos warf ihnen vor, mit zweierlei Maß zu messen, was die eigenen Mitarbeite­r und Politiker betreffe. Anfang November soll der Landtag über die Gesetze abstimmen.

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FOTO: DPA Der baden-württember­gische Landtag: Zutritt bekommen nur Mitarbeite­r, die eine polizeilic­he Zuverlässi­gkeitsprüf­ung durchlaufe­n haben.
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FOTO: UNI TÜBINGEN Mikroskopa­ufnahme menschlich­er Neuronen.

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