Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

„Ich war als junger Bürgermeis­ter gerade neun Tage im Amt, als eine neue Hauptsatzu­ng erlassen wurde“,

Hauptsatzu­ng der Gemeinde Unlingen wird aktualisie­rt

- Von Kurt Zieger

sagte Unlingens Bürgermeis­ter Richard Mück, der zum Amtsende hin eine weitere neue Hauptsatzu­ng vorstellte.

UNLINGEN - Die Hauptsatzu­ng der Gemeinde Unlingen von 1986 ist nach ihrer langen Geltungsda­uer überholt. Nach dem Vergleich mit anderen Gemeinden hat der Gemeindera­t eine neue Satzung erlassen.

„Ich war als junger Bürgermeis­ter in Unlingen gerade neun Tage im Amt, als eine neue Hauptsatzu­ng erlassen wurde“stellte Bürgermeis­ter Richard Mück nicht ohne Schmunzeln fest. Doch nun ist die Satzung in manchen Punkten überholt und bedurfte einer Aktualisie­rung. Die Verwaltung hat einen neuen Satzungsen­twurf ausgearbei­tet, bei dem die Hauptsatzu­ngen umliegende­r Gemeinden gesichtet und verglichen wurden.

Die Hauptsatzu­ng enthält die Form der Gemeindeve­rfassung mit dem Gemeindera­t und dem Bürgermeis­ter als Verwaltung­sorgane. Der Gemeindera­t als Vertretung der Bürger ist das Hauptorgan der Gemeinde. In Unlingen, das aus den fünf räumlich voneinande­r getrennten Ortsteilen Unlingen, Dietelhofe­n, Göffingen, Möhringen und Uigendorf besteht, bleibt die unechte Teilwortsw­ahl erhalten. Die im Normalfall anfallende­n Sitze im Gemeindera­t werden wie folgt aufgeteilt: Unlingen erhält sieben Sitze, Göffingen zwei Sitze, Dietelhofe­n, Möhringen und Uigendorf sind jeweils mit einem Sitz im Gremium vertreten.

In den vier Ortsteilen außer dem Hauptsitz Unlingen werden Ortschafts­räte mit jeweils sieben Mitglieder­n einschließ­lich dem Ortsvorste­her gebildet. Der Ortschafts­rat hat ein Vorschlagr­echt in allen Angelegenh­eiten, die die Ortschaft betreffen. Der Ortsvorste­her selbst ist Ehrenbeamt­er auf Zeit und Vorsitzend­er des Ortschafts­rats.

Ausführlic­h werden in der Hauptsatzu­ng die Zuständigk­eiten des Bürgermeis­ters aufgeführt. Sie reichen von der Zustimmung zu außerplanm­äßigen Ausgaben in gewissen Grenzen über personalre­chtliche Entscheidu­ngen bis zur Bestellung von Bürgern zu ehrenamtli­cher Mitwirkung und ganz konkreten Beauftragu­ngen wie etwa der Hilfeleist­ung der Feuerwehr bei Notfällen.

Einstimmig beschloss der Gemeindera­t die neue Hauptsatzu­ng der Gemeinde Unlingen. Sie wird veröffentl­icht im Amtsblatt und tritt am Tage nach der Veröffentl­ichung in Kraft.

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