Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
„Ich war als junger Bürgermeister gerade neun Tage im Amt, als eine neue Hauptsatzung erlassen wurde“,
Hauptsatzung der Gemeinde Unlingen wird aktualisiert
sagte Unlingens Bürgermeister Richard Mück, der zum Amtsende hin eine weitere neue Hauptsatzung vorstellte.
UNLINGEN - Die Hauptsatzung der Gemeinde Unlingen von 1986 ist nach ihrer langen Geltungsdauer überholt. Nach dem Vergleich mit anderen Gemeinden hat der Gemeinderat eine neue Satzung erlassen.
„Ich war als junger Bürgermeister in Unlingen gerade neun Tage im Amt, als eine neue Hauptsatzung erlassen wurde“stellte Bürgermeister Richard Mück nicht ohne Schmunzeln fest. Doch nun ist die Satzung in manchen Punkten überholt und bedurfte einer Aktualisierung. Die Verwaltung hat einen neuen Satzungsentwurf ausgearbeitet, bei dem die Hauptsatzungen umliegender Gemeinden gesichtet und verglichen wurden.
Die Hauptsatzung enthält die Form der Gemeindeverfassung mit dem Gemeinderat und dem Bürgermeister als Verwaltungsorgane. Der Gemeinderat als Vertretung der Bürger ist das Hauptorgan der Gemeinde. In Unlingen, das aus den fünf räumlich voneinander getrennten Ortsteilen Unlingen, Dietelhofen, Göffingen, Möhringen und Uigendorf besteht, bleibt die unechte Teilwortswahl erhalten. Die im Normalfall anfallenden Sitze im Gemeinderat werden wie folgt aufgeteilt: Unlingen erhält sieben Sitze, Göffingen zwei Sitze, Dietelhofen, Möhringen und Uigendorf sind jeweils mit einem Sitz im Gremium vertreten.
In den vier Ortsteilen außer dem Hauptsitz Unlingen werden Ortschaftsräte mit jeweils sieben Mitgliedern einschließlich dem Ortsvorsteher gebildet. Der Ortschaftsrat hat ein Vorschlagrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. Der Ortsvorsteher selbst ist Ehrenbeamter auf Zeit und Vorsitzender des Ortschaftsrats.
Ausführlich werden in der Hauptsatzung die Zuständigkeiten des Bürgermeisters aufgeführt. Sie reichen von der Zustimmung zu außerplanmäßigen Ausgaben in gewissen Grenzen über personalrechtliche Entscheidungen bis zur Bestellung von Bürgern zu ehrenamtlicher Mitwirkung und ganz konkreten Beauftragungen wie etwa der Hilfeleistung der Feuerwehr bei Notfällen.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die neue Hauptsatzung der Gemeinde Unlingen. Sie wird veröffentlicht im Amtsblatt und tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.