Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Umsatzsteuerrecht neu geregelt
Unlingen beteiligt sich an Gemeinschaftsprojekt
UNLINGEN - Seit Januar 2017 gilt die Neuregelung der Unternehmereigenschaft juristischer Personen im öffentlichen Recht. Unlingen nimmt die Möglichkeit wahr, bis Ende 2020 nach altem Recht zu verfahren. Doch die Umstellung läuft an.
In dieser Übergangsphase, so führte Bürgermeister Richard Mück in der Gemeinderatssitzung aus, sind die nötigen Schritte zur Neuregelung betroffener Sachverhalte zu erfassen und nach der neuen Rechtslage zu bewerten. Um die ab 2021 geltenden Erklärungspflichten zu erfüllen, ist als Basis eine Beurteilung des Haushalts im Vorhinein zu erstellen. Heike Binder als neue Kämmerin der Gemeinde habe sich bereits in die neue Materie eingearbeitet.
Im Rahmen eines Gemeinschaftsprojekts mit der Firma Schüllermann wird durch Workshops, verschiedenartige Betreuung und Arbeitshilfen der Anforderungsbereich des Umstellungsprozesses abgedeckt.
Das pauschale Honrar ergibt sich aus der Anzahl der teilnehmenden Kommunen. Nach derzeitigem Stand, so Mück, nehmen 14 Gemeinden daran teil, sodass jede Gemeindekasse mit rund 2300 Euro plus Umsatzsteuer belastet wird. Zehn dieser Kommunen haben bisher das Angebot unterzeichnet, was einer aktuellen Belastung von rund 2500 Euro gleichkommt.
Als Bürgermeister Mück auf Anfrage aus dem Gemeinderat die bisher teilnehmenden Gemeinden aufzählte, war im Gremium deutliches Erstaunen feststellbar, denn außer Unlingen sind fast ausschließlich Gemeinden aus dem Raum Biberach und Laupheim vertreten. Nicht nur dies führte zu Aussagen am Ratstisch, all dies koste nur Geld, bringe vermehrt Arbeit mit sich, „doch man muss eben mitmachen.“
Bei einer Enthaltung stimmte der Gemeinderat dem Gemeinschaftsprojekt in Zusammenarbeit mit der Firma Schüllermann unter den aufgezeigten finanziellen Bedingungen zu.