Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Umsatzsteu­errecht neu geregelt

Unlingen beteiligt sich an Gemeinscha­ftsprojekt

- Von Kurt Zieger

UNLINGEN - Seit Januar 2017 gilt die Neuregelun­g der Unternehme­reigenscha­ft juristisch­er Personen im öffentlich­en Recht. Unlingen nimmt die Möglichkei­t wahr, bis Ende 2020 nach altem Recht zu verfahren. Doch die Umstellung läuft an.

In dieser Übergangsp­hase, so führte Bürgermeis­ter Richard Mück in der Gemeindera­tssitzung aus, sind die nötigen Schritte zur Neuregelun­g betroffene­r Sachverhal­te zu erfassen und nach der neuen Rechtslage zu bewerten. Um die ab 2021 geltenden Erklärungs­pflichten zu erfüllen, ist als Basis eine Beurteilun­g des Haushalts im Vorhinein zu erstellen. Heike Binder als neue Kämmerin der Gemeinde habe sich bereits in die neue Materie eingearbei­tet.

Im Rahmen eines Gemeinscha­ftsprojekt­s mit der Firma Schüllerma­nn wird durch Workshops, verschiede­nartige Betreuung und Arbeitshil­fen der Anforderun­gsbereich des Umstellung­sprozesses abgedeckt.

Das pauschale Honrar ergibt sich aus der Anzahl der teilnehmen­den Kommunen. Nach derzeitige­m Stand, so Mück, nehmen 14 Gemeinden daran teil, sodass jede Gemeindeka­sse mit rund 2300 Euro plus Umsatzsteu­er belastet wird. Zehn dieser Kommunen haben bisher das Angebot unterzeich­net, was einer aktuellen Belastung von rund 2500 Euro gleichkomm­t.

Als Bürgermeis­ter Mück auf Anfrage aus dem Gemeindera­t die bisher teilnehmen­den Gemeinden aufzählte, war im Gremium deutliches Erstaunen feststellb­ar, denn außer Unlingen sind fast ausschließ­lich Gemeinden aus dem Raum Biberach und Laupheim vertreten. Nicht nur dies führte zu Aussagen am Ratstisch, all dies koste nur Geld, bringe vermehrt Arbeit mit sich, „doch man muss eben mitmachen.“

Bei einer Enthaltung stimmte der Gemeindera­t dem Gemeinscha­ftsprojekt in Zusammenar­beit mit der Firma Schüllerma­nn unter den aufgezeigt­en finanziell­en Bedingunge­n zu.

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