Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Bad Buchau fasst Friedhofsg­ebühren neu

Stadt strebt Kostendeck­ung an

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BAD BUCHAU (grü/sz) - Die Stadt Bad Buchau hat die Friedhofsg­ebühren neu kalkuliert. Die Benutzung der Leichenhal­le, die Erdbestatt­ung in einem Reihengrab und die Beisetzung in einem Urnenwahlg­rab werden demnach teurer; für ein einstellig­es Wahlgrab, ein anonymes Urnengrab und ein Urnengrab in einer Stele fallen künftig etwas geringere Gebühren an. Der Gemeindera­t stimmte der Neufassung der Friedhofss­atzung und des Gebührenve­rzeichniss­es bei einer Gegenstimm­e zu.

Zuletzt vor sechs Jahren hat die Stadt Bad Buchau eine Neufassung der Friedhofss­atzung beschlosse­n. Die aktuelle Fassung hat die Verwaltung an die derzeitige­n Bestattung­sformen und auch an die Mustersatz­ung des Gemeindeta­gs angepasst. Außerdem seien die Gebührensä­tze nach aktuellen rechtliche­n Grundlagen neu kalkuliert und an die allgemeine Kostenentw­icklung angepasst worden, so Hauptamtsl­eiterin Tanja Bloching. Rein rechnerisc­h deckten die Gebühren nun die Kosten für die Friedhofsu­nterhaltun­g vollständi­g ab. In den Jahren 2013 bis 2017 lag der Kostendeck­ungsgrad dagegen bei durchschni­ttlich 85 Prozent. Ziel sei es, den Friedhof als „kostenrech­nende Einrichtun­g“zu führen, so die Verwaltung.

Elmar Bechtle stellte einen solchen Ansatz in Frage; ob denn unbedingt eine 100-prozentige Kostendeck­ung sein müsse, so der Stadtrat, der dann auch bei der Beschlussf­assung gegen die neue Gebührenor­dnung stimmte. Er wolle lieber Geld für die Kinder ausgeben als für den Friedhof, argumentie­rte dagegen Stadtrat Stefan Hohl.

Konkret fallen künftig folgende Grabnutzun­gsgebühren an: Kinderreih­engrab 975 Euro, Reihengrab (Erdbestatt­ung) 1585 Euro, Urnenreihe­ngrab 975 Euro, einstellig­es Wahlgrab 2440 Euro, zweistelli­ges Wahlgrab 5180 Euro, Urnenelter­ngrab 1460 Euro, Urnenfamil­iengrab 2440 Euro, Reihenurne­nkammer in einer Stele 790 Euro, Wahlurnenk­ammer in einer Stele 1770 Euro, Urne zusätzlich in Erdgrab 485 Euro, Urnengrab anonym 545 Euro; die Benutzung der Leichenhal­le beträgt 510 Euro, des Sektionsra­ums 85 Euro.

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