Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Bad Buchau fasst Friedhofsgebühren neu
Stadt strebt Kostendeckung an
BAD BUCHAU (grü/sz) - Die Stadt Bad Buchau hat die Friedhofsgebühren neu kalkuliert. Die Benutzung der Leichenhalle, die Erdbestattung in einem Reihengrab und die Beisetzung in einem Urnenwahlgrab werden demnach teurer; für ein einstelliges Wahlgrab, ein anonymes Urnengrab und ein Urnengrab in einer Stele fallen künftig etwas geringere Gebühren an. Der Gemeinderat stimmte der Neufassung der Friedhofssatzung und des Gebührenverzeichnisses bei einer Gegenstimme zu.
Zuletzt vor sechs Jahren hat die Stadt Bad Buchau eine Neufassung der Friedhofssatzung beschlossen. Die aktuelle Fassung hat die Verwaltung an die derzeitigen Bestattungsformen und auch an die Mustersatzung des Gemeindetags angepasst. Außerdem seien die Gebührensätze nach aktuellen rechtlichen Grundlagen neu kalkuliert und an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst worden, so Hauptamtsleiterin Tanja Bloching. Rein rechnerisch deckten die Gebühren nun die Kosten für die Friedhofsunterhaltung vollständig ab. In den Jahren 2013 bis 2017 lag der Kostendeckungsgrad dagegen bei durchschnittlich 85 Prozent. Ziel sei es, den Friedhof als „kostenrechnende Einrichtung“zu führen, so die Verwaltung.
Elmar Bechtle stellte einen solchen Ansatz in Frage; ob denn unbedingt eine 100-prozentige Kostendeckung sein müsse, so der Stadtrat, der dann auch bei der Beschlussfassung gegen die neue Gebührenordnung stimmte. Er wolle lieber Geld für die Kinder ausgeben als für den Friedhof, argumentierte dagegen Stadtrat Stefan Hohl.
Konkret fallen künftig folgende Grabnutzungsgebühren an: Kinderreihengrab 975 Euro, Reihengrab (Erdbestattung) 1585 Euro, Urnenreihengrab 975 Euro, einstelliges Wahlgrab 2440 Euro, zweistelliges Wahlgrab 5180 Euro, Urnenelterngrab 1460 Euro, Urnenfamiliengrab 2440 Euro, Reihenurnenkammer in einer Stele 790 Euro, Wahlurnenkammer in einer Stele 1770 Euro, Urne zusätzlich in Erdgrab 485 Euro, Urnengrab anonym 545 Euro; die Benutzung der Leichenhalle beträgt 510 Euro, des Sektionsraums 85 Euro.