Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Zum Schutze Ihrer Majestät

Wangenerin gewinnt vor Gericht gegen Zuffenhaus­ener Autobauer

- Von Peter Mittermeie­r

Der Lack ist ab – und deshalb will die britische Armee die Sturmgeweh­re ihrer Soldaten nicht nur modernisie­ren, sondern auch neu lackieren: Den Auftrag für die grundlegen­de Sanierung der seit 1987 genutzten SA80, die auch die königliche­n Wachsoldat­en von Windsor Castle (Foto: Picture Alliance) nutzen, um die Queen zu schützen, erhält der Oberndorfe­r Waffenbaue­r Heckler & Koch. Für das baden-württember­gische Unternehme­n ein Lichtblick, denn die Geschäfte laufen seit Jahren schlecht.

WANGEN - Eine Autobesitz­erin aus Wangen hat sich im Abgasskand­al gegen Porsche durchgeset­zt. Der Autokonzer­n muss einen Cayenne zurücknehm­en, den die Frau Anfang 2015 gekauft hatte. Sie bekommt den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsen­tschädigun­g erstattet. In dem Wagen war nach Ansicht des Gerichtes eine unzulässig­e Abschaltvo­rrichtung verbaut. Es spricht in seinem Urteil von einem „vorsätzlic­hen und sittenwidr­igen“Verhalten der Konzernspi­tze. Erwirkt hat das Urteil die Anwaltskan­zlei Dr. Kraft & Rudolph aus Wangen. Nach ihrem Kenntnisst­and ist es das erste überhaupt gegen Porsche im Abgasskand­al.

Die Frau hatte den Porsche Anfang 2015 erworben. In dem sogenannte­n SUV, also einem sportliche­n Geländewag­en, ist ein Drei-LiterDiese­lmotor verbaut, eingestuft als Euro-6-Norm. Der entspreche­nde Motor ist vom Abgasskand­al betroffen. Mitte 2017 erließ das Kraftfahrt­Bundesamt einen Bescheid, in dem es Porsche auffordert­e, die betroffene­n Fahrzeuge in einen zulässigen Zustand zu bringen. Drei Wochen später verlangte die Besitzerin von Porsche, den Cayenne gegen Erstattung des Kaufpreise­s zurückzune­hmen. Das lehnte der Autobauer ab. Die Besitzerin klagte.

Konzern bestreitet Manipulati­on

Noch während des Prozesses bestritt der Konzern, dass der betreffend­e Motor eine unzulässig­e Abgaseinri­chtung enthält. Genau das aber ist nach Ansicht des Gerichts der Fall. Es ging davon aus, dass in dem Fahrzeug eine Software zur Motorsteue­rung verbaut ist, die erkennt, wann sich das Auto auf dem Prüfstand befindet. Sie führt dazu, dass die Stickoxidw­erte sinken. Bei der Fahrt im normalen Straßenver­kehr liegen sie allerdings weit darüber. Damit entspricht das Auto nach Ansicht des Gerichts nicht den abgasrecht­lichen Vorschrift­en. Geholfen hat Porsche auch nicht, dass das Unternehme­n den Motor nicht selber herstellt. Ihn liefert die Konzernsch­wester Audi zu. Porsche muss sich das aber zurechnen lassen.

Nach Ansicht des Gerichtes ist der Käuferin durch das Verhalten des Autoherste­llers ein Schaden entstanden. Es habe die konkrete Gefahr bestanden, dass das Kraftfahrt-Bundesamt das Fahrzeug stilllegt. Deshalb habe die Frau mit Unterzeich­nen des Kaufvertra­ges ihr Vermögen gefährdet. Und: Sie hätte nach Überzeugun­g des Gerichts das Auto nicht gekauft, wenn sie gewusst hätte, dass die Gefahr bestand, das Auto nicht mehr im Straßenver­kehr nutzen zu können. Nach Überzeugun­g des Gerichts haben die damaligen Vorstände der Porsche AG vorsätzlic­h und sittenwidr­ig gehandelt, denn sie hätten die Schädigung zahlreiche­r Kunden in Kauf genommen, um dem Unternehme­n wirtschaft­liche Vorteile zu verschaffe­n.

Nach dem Richterspr­uch muss Porsche das Auto zurücknehm­en und den Kaufpreis erstatten. Anrechnen lassen muss sich die Klägerin aber die Nutzung des Fahrzeuges. Sie ist abhängig von der insgesamt gefahrenen Kilometerz­ahl.

Rechtsanwa­lt Tobias Honzal freut sich über das Urteil. Er hat die Klägerin vor Gericht vertreten. Das Urteil zeige, dass die Porsche AG verpflicht­et sei, geschädigt­en Autofahrer­n den Schaden zu ersetzen. Er rät Kunden, schnell zu handeln. „Je länger zugewartet wird, umso geringer ist der Anspruch auf Schadeners­atz.“Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

 ??  ??
 ?? FOTO: DPA ?? Der Auspuff eines Porsche Cayenne neben einem Logo des Fahrzeughe­rstellers: Jetzt hat ein Gericht der Klage einer Frau aus dem Allgäu, die vom Abgasskand­al betroffen ist, recht gegeben. Der Autobauer muss das Fahrzeug zurücknehm­en und die entspreche­nden Kosten erstatten.
FOTO: DPA Der Auspuff eines Porsche Cayenne neben einem Logo des Fahrzeughe­rstellers: Jetzt hat ein Gericht der Klage einer Frau aus dem Allgäu, die vom Abgasskand­al betroffen ist, recht gegeben. Der Autobauer muss das Fahrzeug zurücknehm­en und die entspreche­nden Kosten erstatten.

Newspapers in German

Newspapers from Germany