Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Zum Schutze Ihrer Majestät
Wangenerin gewinnt vor Gericht gegen Zuffenhausener Autobauer
Der Lack ist ab – und deshalb will die britische Armee die Sturmgewehre ihrer Soldaten nicht nur modernisieren, sondern auch neu lackieren: Den Auftrag für die grundlegende Sanierung der seit 1987 genutzten SA80, die auch die königlichen Wachsoldaten von Windsor Castle (Foto: Picture Alliance) nutzen, um die Queen zu schützen, erhält der Oberndorfer Waffenbauer Heckler & Koch. Für das baden-württembergische Unternehmen ein Lichtblick, denn die Geschäfte laufen seit Jahren schlecht.
WANGEN - Eine Autobesitzerin aus Wangen hat sich im Abgasskandal gegen Porsche durchgesetzt. Der Autokonzern muss einen Cayenne zurücknehmen, den die Frau Anfang 2015 gekauft hatte. Sie bekommt den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet. In dem Wagen war nach Ansicht des Gerichtes eine unzulässige Abschaltvorrichtung verbaut. Es spricht in seinem Urteil von einem „vorsätzlichen und sittenwidrigen“Verhalten der Konzernspitze. Erwirkt hat das Urteil die Anwaltskanzlei Dr. Kraft & Rudolph aus Wangen. Nach ihrem Kenntnisstand ist es das erste überhaupt gegen Porsche im Abgasskandal.
Die Frau hatte den Porsche Anfang 2015 erworben. In dem sogenannten SUV, also einem sportlichen Geländewagen, ist ein Drei-LiterDieselmotor verbaut, eingestuft als Euro-6-Norm. Der entsprechende Motor ist vom Abgasskandal betroffen. Mitte 2017 erließ das KraftfahrtBundesamt einen Bescheid, in dem es Porsche aufforderte, die betroffenen Fahrzeuge in einen zulässigen Zustand zu bringen. Drei Wochen später verlangte die Besitzerin von Porsche, den Cayenne gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen. Das lehnte der Autobauer ab. Die Besitzerin klagte.
Konzern bestreitet Manipulation
Noch während des Prozesses bestritt der Konzern, dass der betreffende Motor eine unzulässige Abgaseinrichtung enthält. Genau das aber ist nach Ansicht des Gerichts der Fall. Es ging davon aus, dass in dem Fahrzeug eine Software zur Motorsteuerung verbaut ist, die erkennt, wann sich das Auto auf dem Prüfstand befindet. Sie führt dazu, dass die Stickoxidwerte sinken. Bei der Fahrt im normalen Straßenverkehr liegen sie allerdings weit darüber. Damit entspricht das Auto nach Ansicht des Gerichts nicht den abgasrechtlichen Vorschriften. Geholfen hat Porsche auch nicht, dass das Unternehmen den Motor nicht selber herstellt. Ihn liefert die Konzernschwester Audi zu. Porsche muss sich das aber zurechnen lassen.
Nach Ansicht des Gerichtes ist der Käuferin durch das Verhalten des Autoherstellers ein Schaden entstanden. Es habe die konkrete Gefahr bestanden, dass das Kraftfahrt-Bundesamt das Fahrzeug stilllegt. Deshalb habe die Frau mit Unterzeichnen des Kaufvertrages ihr Vermögen gefährdet. Und: Sie hätte nach Überzeugung des Gerichts das Auto nicht gekauft, wenn sie gewusst hätte, dass die Gefahr bestand, das Auto nicht mehr im Straßenverkehr nutzen zu können. Nach Überzeugung des Gerichts haben die damaligen Vorstände der Porsche AG vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt, denn sie hätten die Schädigung zahlreicher Kunden in Kauf genommen, um dem Unternehmen wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen.
Nach dem Richterspruch muss Porsche das Auto zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Anrechnen lassen muss sich die Klägerin aber die Nutzung des Fahrzeuges. Sie ist abhängig von der insgesamt gefahrenen Kilometerzahl.
Rechtsanwalt Tobias Honzal freut sich über das Urteil. Er hat die Klägerin vor Gericht vertreten. Das Urteil zeige, dass die Porsche AG verpflichtet sei, geschädigten Autofahrern den Schaden zu ersetzen. Er rät Kunden, schnell zu handeln. „Je länger zugewartet wird, umso geringer ist der Anspruch auf Schadenersatz.“Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.