Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Kritik an Hartz-IV-Sanktionen
Jobcenter sieht auch Vorteile – Über 4500 Menschen im Kreis leben von Grundsicherung
BIBERACH - 4559 Menschen im Landkreis Biberach leben aktuell von Hartz IV, das heißt sie nehmen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch. Mit der umstrittenen Grundsicherung befasst sich derzeit das Bundesverfassungsgericht. Die Richter müssen darüber entscheiden, ob Beziehern von Arbeitslosengeld II – oft Hartz IV genannt – das Geld gekürzt werden darf. Sogenannte Sanktionen können zum Beispiel dann verhängt werden, wenn jemand Termine versäumt oder ein Arbeitsangebot ablehnt. In Biberach haben Vertreter sozialer Einrichtungen große Vorbehalte gegen die Sanktionen. Die Behörde sieht kaum eine andere Möglichkeit als die Kürzung von Leistungen.
„Die ursprüngliche Ausgangsüberlegung von Hartz VI war fordern
und fördern“, sagt Peter Grundler, Regionalleiter der Caritas Biberach-Saulgau. „Dieses Fördern ist letztendlich in Vergessenheit geraten, es wird eher mit Sanktionen ausgeübt.“Aus Sicht des Wohlfahrtsverbands könne es nicht sein, dass jemand ein Existenzminimum zugestanden bekommt, und ihm dann noch etwas weggenommen wird. „Von was lebt dieser Mensch dann, wenn er unter das Minimum rutscht“, sagt Peter Grundler und fragt sich gleichzeitig, ob dadurch Menschen möglicherweise in die Illegalität abrutschen.
„Aber natürlich ist das ein vielschichtiges Thema, das auch differenziert betrachtet werden muss“, so der Leiter der Caritasregion. „Wenn sich Menschenkinder nicht an die Spielregeln halten, dann ist es nachvollziehbar, das dagegen etwas getan werden muss.“Aus Peter Grundlers Sicht müssten da aber andere Sanktionen gefunden werden. „Wenn man zum
Beispiel einer alleinerziehenden Mutter das Geld kürzt, leiden logischerweise auch die Kinder darunter. Das wäre nicht gerecht.“Da müsse es eine andere Lösung geben.
Antje Trosien, Gewerkschaftssekretärin des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) aus Ulm, sieht das ähnlich: „Man muss auch mal hinterfragen, warum Menschen Termine nicht einhalten oder keiner Beschäftigung nachgehen.“Statt Sanktionen zu verhängen, sollte da „sozialpädagogisch draufgeschaut“werden. Der DGB begrüßt dennoch die aktuelle Diskussion: „Es ist gut, sich mal mit dem gesamten Thema zu befassen“, sagt Trosien. „Die Gewerkschaften waren schließlich noch nie von Hartz IV überzeugt. Das ist ein bisschen fördern und viel mehr bestrafen.“Sanktionen zu erheben sei für manche Menschen sogar existenzgefährdend. Aus Sicht der Gewerkschaften widerspreche das der Menschenwürde und
dem Sozialstaatsprinzip, welche jedem ein Recht auf Gewährung eines Existenzminimus garantieren. Harald Lämmle, Leiter des Jobcenters im Landkreis Biberach, sieht das ein bisschen anders: „Es gilt natürlich fördern und fordern. Die Menschen bekommen Leistungen vom Staat und dafür müssen sie eine Gegenleistung erbringen.“Für das Jobcenter sei es wichtig, ein Instrument zu haben, die Gegenleistung irgendwie einzufordern. „Zudem ist es gesetzlich vorgeschrieben, Sanktionen durchzuführen“, so Harald Lämmle. Er sieht in Sanktionen aber auch Vorteile: „Wenn vielleicht jemand auf dem falschen Weg ist, können wir ihn vor einem Absturz bewahren und wieder auf den richtigen Weg leiten.“Lämmle verschweigt nicht, dass Sanktionen einen gewaltigen Einschnitt für die Betroffenen bedeuten und stellt aber klar, dass der Lebensunterhalt der
Einzelnen dennoch gesichert ist. „Dann werden Essensgutscheine ausgegeben, sodass Essen, Trinken, Hygiene- und Sanitärartikel gekauft werden können.“Zudem würden die Mitarbeiter versuchen, immer auf Einzelfälle zu reagieren: „Die Personen werden auch erst einmal schriftlich belehrt und über die Konsequenzen aufgeklärt“, so Lämmle. Die Leistungsempfänger, bei denen Sanktionen zum Zug kommen, seien ein bestimmer Personenkreis, „und nicht die breite Masse“.
Für Diakoniepfarrer Peter
Schmogro hat die ganze Thematik zwei Seiten: „Die Frage, ob Sanktionen gut und angemessen sind, kann man nur sehr differenziert und auf den Einzelfall bezogen beantworten. Und man muss die Vorgeschichte kennen. Langjährige Krankheiten – psychische wie körperliche –, mangelnde Sprachkenntnisse oder fehlende Bildungsabschlüsse und persönliche Schicksalsschläge – es gibt vielerlei Ursachen, weshalb Menschen der Schritt ins Arbeitsleben nicht gelingt und sie auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind.“
Gleichzeitig dürfe man aber nicht vergessen, dass die Mittel für „Hartz IV“nicht aus der Gelddruckmaschine kommen, „sondern jeder Euro an Transferzahlung ist irgendwo in Deutschland von irgendjemandem zunächst einmal durch dessen Arbeit erwirtschaftet und dann als Steuer an den Staat abgeführt worden“, so Schmogro weiter. „Das ist das Prinzip vom Sozialstaat, auf das wir stolz sein sollten, dass die Starken die Schwachen mitunterstützen.“Allerdings sollte das nicht von einigen wenigen schwarzen Schafen ausgenutzt werden. „Deshalb muss der Staat das auch kontrollieren können, deshalb wird es nicht gehen, ganz auf Sanktionen zu verzichten.“