Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Trotz Prügel: Paar rauft sich zusammen
Richter Waitzinger stellt Verfahren wegen Körperverletzung gegen Auflage ein
RIEDLINGEN - Ein 25-jähriger Riedlinger schlägt seine Freundin grün und blau, boxt der Schwangeren in den Bauch, tritt ihr mit dem Fuß gegen den Kopf. Zweimal zeigt ihn die junge Frau bei der Polizei an. Vor dem Amtsgericht musste sich der Mann wegen Körperverletzung nun verantworten. Allerdings hatte sich das Paar bis zur Gerichtsverhandlung wieder versöhnt. Die beiden wollen gemeinsam mit der kleinen Tochter in den Urlaub fahren, sich verloben und bald heiraten. Richter Waitzinger wandelte den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in eine einfache um und stellte das Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro an den Verein „Fortschritt“ein.
Schon vor der Gerichtsverhandlung hatte die Geschädigte versucht, die Verhandlung gegen ihren Freund abzuwenden. Sie schrieb im November 2018 einen Brief an die Staatsanwaltschaft. Dort allerdings kam man zu der Überzeugung, die Einstellung des Verfahrens käme nicht in Betracht, da der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung im Raum stehe. „Sind sie verlobt?“, fragte Richter Wilfred Waitzinger eingangs der Verhandlung am Mittwochnachmittag. Das hätte der jungen Frau die Möglichkeit des Zeugnisverweigerungsrechts eingeräumt. Da sie verneinte, nahm die Verhandlung ihren Lauf.
Sascha Musch von der Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, im März 2017 seiner im fünften Monat schwangeren Freundin mit der geballten Faust in den Bauch geboxt und ihr nicht unerhebliche Schmerzen im Unterleib zugefügt zu haben. Einen zweiten Vorfall gab es zehn Monate später, im Januar 2018. Laut Staatsanwaltschaft habe sich das Opfer damals von ihrem Freund trennen wollen. Daraufhin habe er ihr mit dem unbeschuhten Fuß an den Hinterkopf getreten, mit der Faust ins Gesicht geschlagen und Tritte gegen ihren Körper verpasst. Schmerzen, Prellungen, Hämatome diagnostizierte der Arzt, als die damals 19-Jährige zwei Wochen nach dem Streit zum Arzt ging.
Der Angeklagte, der berufstätig ist und seiner Freundin und der eineinhalbjährigen Tochter Unterhalt zahlt, konnte sich nicht an den Boxschlag in den Bauch erinnern. Er habe ihr auf die Schulter geboxt. „Wir haben uns gestritten“, sagt er. Den Grund dafür wusste er nicht mehr. Auch das Opfer hatte Erinnerungslücken. „Wir haben uns oft gestritten“, sagt sie. Sie seien mit der damaligen Situation überfordert gewesen. Bessere Erinnerungen hatte der Polizist, bei dem die junge Frau ihre Anzeige gemacht hatte. Sie habe ausgesagt, ihr Freund habe sie in den Bauch geboxt, so der Polizist.
„Er hat sich entschuldigt“
Trotzdem betonten sowohl Angeklagter als auch das Opfer, dass seit einem Jahr nichts mehr passiert sei, dass sie eine gemeinsame Wohnung suchten, sich verloben und auch heiraten wollten. „Er hat sich bei mir entschuldigt“, sagte die junge Frau. Außerdem besuche er sie jeden Tag in ihrer Wohnung in Bad Saulgau. Urlaub mit der gemeinsamen Tochter hätten sie im vergangenen Jahr in der Türkei gemacht, auch für dieses Jahr sei schon wieder gebucht.
Weil der Angeklagte beim Tritt gegen den Kopf keinen Schuh trug, einigten sich Richter und Staatsanwalt, die Anklage der gefährlichen Körperverletzung in eine einfache Körperverletzung umzuwandeln. Allerdings forderte der Staatsanwalt eine „spürbare Auflage“bei Einstellung des Verfahrens. „Wir sehen es sehr ungern, wenn man Frauen so angeht“, sagte er zu dem Angeklagten. 500 Euro muss der 25-Jährige an den Verein Fortschritt überweisen, die Kosten des Verfahrens zahlt die Staatskasse.