Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Jungnarren müssen draußen bleiben
Waldhauser Vereinsvorsitzender: Hohe Auflagen bei Veranstaltungen schaden Vereinen
WALDHAUSEN - Ein „Riesenproblem“hat der Vorsitzende des Waldhauser Narrenvereins Heckaschlupfer für den Bestand der Narrenvereine ausgemacht – und beim Zunftmeisterempfang anlässlich des Narrentreffens in Neufra in wohl gereimten Worten auch kundgetan. Die Auflagen für den Jugendschutz seien in manchen Kommunen so restriktiv, dass es dem Nachwuchs die Narretei verleide, kritisierte Armin Bruggesser.
Hintergrund ist die Tatsache, dass die Narren, junge wie alte, nach dem Umzug gerne im Festzelt feiern. Das gilt nach dem Jugendschutzgesetz als Gaststätte, und dort dürfen sich beispielsweise Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten aufhalten. Wie das im Einzelfall umzusetzen ist, geben die Gemeindeverwaltungen bei der Genehmigung der Veranstaltung vor. Und da gebe es riesige Unterschiede, hat Bruggesser festgestellt: „Im Landkreis Biberach ist es schlimm, in Riedlingen schlimmer. Sobald man im Landkreis Reutlingen ist, ist alles besser.“Den Verantwortlichen der Narrenzünfte von der Alb seien diese Probleme überhaupt nicht geläufig.
Hätte man in Neufra die Vorgaben der Verwaltung umsetzen wollen, erklärt der dortige Zunftmeister Uli Hennes, hätte man das Zelt mit einem Bauzaun in zwei Bereiche teilen müssen: einen für Besucher ab 18 und einen für Minderjährige. Dies hätte aber die doppelte Menge an Sicherheitspersonal erfordert, was an einem Tag pro Person mit etwa 150 Euro zu Buche schlage. Das könne der Verein nicht stemmen und habe sich deshalb für die Ü-18-Lösung entschieden: kein Einlass für Minderjährige. Denen blieb nur der Aufenthalt bei gedämpfter Musik in der Kantine Baisch – nicht eben das, was einen Jugendlichen begeistert. Dafür habe es auch in seinem Verein wenig Verständnis gegeben, sagt Hennes: „Aber sie nehmen es hin. Es bleibt uns nichts anderes übrig.“Hennes gibt seinem Waldhauser Kollegen recht, der bereits im Oktober bei einer Verbandssitzung angeprangert habe, dass die örtlichen Auflagen „zu hoch und diffizil“seien. Die Jugend werde dadurch „ausgebremst“.
Armin Bruggesser betont, dass er das Jugendschutzgesetz nicht infrage stelle. Das habe auch in der Fasnet seine volle Berechtigung. Es müsse aber möglich sein, dass man nach einem Umzug als Gruppe auch mit den Jugendlichen des Vereins noch eine Veranstaltung besuchen könne. Immerhin 40 Prozent der Mitglieder der Heckaschlupfer seien noch minderjährig. In Neufra habe er sich dann so beholfen, dass seine jugendlichen Teilnehmer zur Fasnetsveranstaltung nach Marbach gefahren wurden: „Da durften sie rein“. Der Zunftmeister hatte zuvor abgeklärt, dass man als Gruppe eingelassen wurde. Viele seien dann aber leider schon gar nicht mehr dabei gewesen.
Bruggesser findet es ein „Glück, dass Altheim ein anderes Ordnungsamt hat“, das weniger streng sei. Es gehe ja darum, den Nachwuchs im Verein zu halten: „Mit 18 ist es zu spät. Da haben sie schon ein anderes Hobby.“Einer seiner besten Leute im Ausschuss sei 17: „Der ist von Anfang an dabei.“Für die jugendlichen Teilnehmer an Veranstaltungen stellt der Waldhauser Narrenverein auf seiner Homepage ein Formular bereit, mit dem die Eltern für eine Begleitperson einen Erziehungsauftrag erteilen können. Damit wird dem Jugendschutzgesetz Genüge getan, und ohne dieses ausgefüllte Formblatt werden Jugendliche gleich gar nicht in den Bus gelassen. „Man muss eine klare Linie haben“, sagt Bruggesser. Das bedeutet für die jungen Zunftmitglieder auch: Unter 16 gibt es gar keinen Alkohol, ab 16 nur Wein und Bier – und das in Maßen. Das sei auch Vertrauenssache mit der entsprechenden Konsequenz bei Zuwiderhandlung: „Wenn ich einen erwische, der gibt am nächsten Tag sein Häs ab.“