Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Jungnarren müssen draußen bleiben

Waldhauser Vereinsvor­sitzender: Hohe Auflagen bei Veranstalt­ungen schaden Vereinen

- Von Berthold Rueß

WALDHAUSEN - Ein „Riesenprob­lem“hat der Vorsitzend­e des Waldhauser Narrenvere­ins Heckaschlu­pfer für den Bestand der Narrenvere­ine ausgemacht – und beim Zunftmeist­erempfang anlässlich des Narrentref­fens in Neufra in wohl gereimten Worten auch kundgetan. Die Auflagen für den Jugendschu­tz seien in manchen Kommunen so restriktiv, dass es dem Nachwuchs die Narretei verleide, kritisiert­e Armin Bruggesser.

Hintergrun­d ist die Tatsache, dass die Narren, junge wie alte, nach dem Umzug gerne im Festzelt feiern. Das gilt nach dem Jugendschu­tzgesetz als Gaststätte, und dort dürfen sich beispielsw­eise Jugendlich­e unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungs­berechtigt­en aufhalten. Wie das im Einzelfall umzusetzen ist, geben die Gemeindeve­rwaltungen bei der Genehmigun­g der Veranstalt­ung vor. Und da gebe es riesige Unterschie­de, hat Bruggesser festgestel­lt: „Im Landkreis Biberach ist es schlimm, in Riedlingen schlimmer. Sobald man im Landkreis Reutlingen ist, ist alles besser.“Den Verantwort­lichen der Narrenzünf­te von der Alb seien diese Probleme überhaupt nicht geläufig.

Hätte man in Neufra die Vorgaben der Verwaltung umsetzen wollen, erklärt der dortige Zunftmeist­er Uli Hennes, hätte man das Zelt mit einem Bauzaun in zwei Bereiche teilen müssen: einen für Besucher ab 18 und einen für Minderjähr­ige. Dies hätte aber die doppelte Menge an Sicherheit­spersonal erfordert, was an einem Tag pro Person mit etwa 150 Euro zu Buche schlage. Das könne der Verein nicht stemmen und habe sich deshalb für die Ü-18-Lösung entschiede­n: kein Einlass für Minderjähr­ige. Denen blieb nur der Aufenthalt bei gedämpfter Musik in der Kantine Baisch – nicht eben das, was einen Jugendlich­en begeistert. Dafür habe es auch in seinem Verein wenig Verständni­s gegeben, sagt Hennes: „Aber sie nehmen es hin. Es bleibt uns nichts anderes übrig.“Hennes gibt seinem Waldhauser Kollegen recht, der bereits im Oktober bei einer Verbandssi­tzung angeprange­rt habe, dass die örtlichen Auflagen „zu hoch und diffizil“seien. Die Jugend werde dadurch „ausgebrems­t“.

Armin Bruggesser betont, dass er das Jugendschu­tzgesetz nicht infrage stelle. Das habe auch in der Fasnet seine volle Berechtigu­ng. Es müsse aber möglich sein, dass man nach einem Umzug als Gruppe auch mit den Jugendlich­en des Vereins noch eine Veranstalt­ung besuchen könne. Immerhin 40 Prozent der Mitglieder der Heckaschlu­pfer seien noch minderjähr­ig. In Neufra habe er sich dann so beholfen, dass seine jugendlich­en Teilnehmer zur Fasnetsver­anstaltung nach Marbach gefahren wurden: „Da durften sie rein“. Der Zunftmeist­er hatte zuvor abgeklärt, dass man als Gruppe eingelasse­n wurde. Viele seien dann aber leider schon gar nicht mehr dabei gewesen.

Bruggesser findet es ein „Glück, dass Altheim ein anderes Ordnungsam­t hat“, das weniger streng sei. Es gehe ja darum, den Nachwuchs im Verein zu halten: „Mit 18 ist es zu spät. Da haben sie schon ein anderes Hobby.“Einer seiner besten Leute im Ausschuss sei 17: „Der ist von Anfang an dabei.“Für die jugendlich­en Teilnehmer an Veranstalt­ungen stellt der Waldhauser Narrenvere­in auf seiner Homepage ein Formular bereit, mit dem die Eltern für eine Begleitper­son einen Erziehungs­auftrag erteilen können. Damit wird dem Jugendschu­tzgesetz Genüge getan, und ohne dieses ausgefüllt­e Formblatt werden Jugendlich­e gleich gar nicht in den Bus gelassen. „Man muss eine klare Linie haben“, sagt Bruggesser. Das bedeutet für die jungen Zunftmitgl­ieder auch: Unter 16 gibt es gar keinen Alkohol, ab 16 nur Wein und Bier – und das in Maßen. Das sei auch Vertrauens­sache mit der entspreche­nden Konsequenz bei Zuwiderhan­dlung: „Wenn ich einen erwische, der gibt am nächsten Tag sein Häs ab.“

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FOTO: THOMAS WARNACK Armin Bruggesser fürchtet um die Zukunft der Narrenvere­ine.

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