Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Herren des Sees
Die sogenannte Federseeherrschaft vergibt derzeit die Bootszulassungen neu
FEDERSEEREGION - Noch zeigt sich der Federsee recht winterlich und auch wenn zuletzt Tauwetter einsetzte, liegt der Gedanke an idyllische Bootstouren noch immer fern. Dennoch läuft derzeit bereits die Vergabe der Bootszulassungen. Nicht jeder verfügt nämlich über das Recht, nach Belieben die Wellen des Federsees zu kreuzen. Alle vier Jahre werden hier die Karten neu gemischt – zuständig dafür ist die sogenannte Federseeherrschaft.
Wer nach der Federseeherrschaft sucht, der landet im Rathaus Bad Buchau. Genauer gesagt: im Amtszimmer des Bürgermeisters. Hier befindet sich die Geschäftsstelle, dessen Funktion Peter Diesch als aktueller Amtsinhaber ausübt. Als „Federseeherrscher“könne er sich aber nicht bezeichnen, verneint Diesch lachend.
Der heute etwas pompös wirkende Begriff hat einen historischen Ursprung. Bis zur Säkularisierung 1803 teilten sich das Stift Buchau, die Freie Reichsstadt Buchau und das Kloster Marchtal die Seeherrschaft, so schreibt Heimathistorikerin Charlotte Mayenberger in „Bad Buchau. Meine Stadt“. Einer der bedeutendsten Herren des Sees war früher also eine Dame: die Äbtissin des Freiweltlichen Damenstifts. Nur das Reichsstift hatte die Überfahrrechte nach Oggelshausen. Die Stadt Buchau durfte aber die anderen Federseeorte ansteuern.
Heute geht es nicht mehr ganz so streng vor. Dennoch werden noch immer viele den See betreffenden Angelegenheiten von der Federseeherrschaft geregelt. Sie sei später vom Hause Thurn und Taxis an die direkt am Federsee angrenzenden Kommunen übergegangen, erklärt Bürgermeister Diesch, wobei Bad Buchau über zwei Anteile, die Gemeinden Alleshausen, Oggelshausen, Seekirch und Tiefenbach jeweils über einen Anteil an der Federseeherrschaft verfügt. Der See selbst, so Diesch, liege aber nahezu ausschließlich auf der Gemarkung Bad Buchaus.
Bestimmte Bereiche sind tabu
Heute sind es vor allem Naturschutzgründe, die gegen einen allzu regen Bootsverkehr auf dem Federsee sprechen. Bestimmte Bereiche, durch Bojen markiert, sind für die Bootsfahrer tabu. Die Anzahl der jeweiligen Bootszulassungen ist deshalb limitiert und leitet sich nach wie vor von den „Herrschaftsanteilen“ab. Demnach verfügen die vier Federseegemeinden über je zwei, Bad Buchau über vier Bootsrechte. Hinzu kommen vier Ruderboote, die touristisch genutzt werden, aber auch Nabu und Fischereiverein sind mit jeweils zwei Booten auf dem Federsee unterwegs. Und wenn die Feuerwehr auf den See ausrücken muss, dann stehen den Einsatzkräften dafür zwei Schlauchboote und ein Eisschlitten zur Verfügung.
Die Bootsrechte der Federseeherrschaft werden alle vier Jahre neu vergeben. Derzeit läuft das Verfahren für die Periode vom 1. März 2019 bis 28. Februar 2023. Die Interessierten konnten sich bis 6. Februar bei den jeweiligen Verwaltungen bewerben. Bedingung: Ihr Hauptwohnsitz muss in der Gemeinde liegen, Familienangehörige in gerader Linie können zudem nur einen Antrag stellen.
Zur Not entscheidet das Los
„In Bad Buchau gibt es in der Regel nie mehr Bewerber als Boote“, berichtet Klaus Merz, der sich in der Buchauer Verwaltung mit den Bootszulassungen befasst. Anders sehe es in den Federseegemeinden aus. Da müsse bei einer übergroßen Nachfrage schon mal das Los entscheiden.
Das ist etwa in Tiefenbach der Fall, wo die Gemeinde die eingegangenen Bewerbungen bereits ausgewertet hat. Ergebnis: zwölf Tiefenbacher hätten gerne das Recht, die schöne Federseenatur vom Ruderboot aus zu genießen – zumal der Zugang über die Tiefenbacher Bucht für sie praktisch vor der Haustür liegt. Um die Vergabe möglichst transparent zu gestalten hat Bürgermeister Helmut Müller die Bewerber zur Verlosung am Montag, 11. Februar, ab 18 Uhr ins Rathaus eingeladen. Auch in Seekirch war mit sechs Bewerbern für zwei Ruderboote die Nachfrage höher als das Angebot. Hier soll es am Mittwoch, 13. Februar, ab 19 Uhr eine Verlosung im Rathaus geben. Wer leer ausgeht, muss dann auf eine zweite Chance hoffen. Schöpfen die Kommunen der Seeherrschaft ihre Kontingente nicht aus, werden die restlichen Bootsrechte ebenfalls verlost.
Für Alleshausen trifft dies jedoch nicht zu. Zwei Bewerber gibt es hier für zwei Boote, darunter ein neuer Interessent, berichtet Bürgermeister Klaus Ulmschneider. Im Vergleich zu den Nachbargemeinden fällt das Interesse also eher bescheiden aus. Allerdings verfüge Alleshausen auch nicht über einen eigenen Bootszugang, da die Natur im Uferbereich geschützt sei, erklärt Ulmschneider. Die große Nachfrage in Tiefenbach und Seekirch könne er aber schon nachvollziehen: „Es hat natürlich einen Reiz, mit dem eigenen Boot auf dem Federsee zu fahren.“Dieses Privileg müsse man dann aber auch mehrmals im Jahr nutzen, damit sich die Pacht, laut Ulmschneider ein niederer dreistelliger Betrag, auch lohne.
Nicht nur Rechte, auch Pflichten
Eingesetzt werden die Pachtentgelte, genauso wie die Einnahmen aus der Fischereipacht, für die Grabenreinigung, erklärt der Buchauer Kämmerer Franz-Xaver Menz. Die Federseeherrschaft habe nämlich nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. So müssten die Hauteinzugsgräben zwischen Bad Buchau und Oggelshausen, an der Tiefenbacher Bucht sowie die Seekircher und Alleshauser Aach regelmäßig von Bewuchs befreit werden. Eine aufwendige Arbeit, bei der auch ein Schwimmbagger zum Einsatz komme. Die Pachteinnahmen reichten aber gerade so, um die Grabenöffnung zu finanzieren, so Menz. „Wenn nicht, müssten das die Bürger der Federseeherrschaft bezahlen.“
Das wäre natürlich wenig erfreulich. Dagegen können die „Untertanen“der Seeherrschaft noch ein besonders Privileg genießen: Von den Gebühren für den Federseesteg sind sie komplett befreit.