Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Mehr Rechte für Netzkunden
Langsames Internet: Minister fordern Entschädigungen
STUTTGART (tja) - Nur jeder zehnte Internetanschluss funktioniert so wie versprochen. Das hat die Bundnesnetzagentur gemessen. Alle anderen Nutzer surfen zumindest zeitweise langsamer im Netz als mit dem Anbieter vereinbart. Die Verbraucherschutzminister der Länder wollen das nicht länger dulden. Sie wollen heute ein Papier beschließen, in dem sie höhere Bußgelder gegen Konzerne und Entschädigungen für betroffene Kunden fordern.
Sie verlangen von der Bundesregierung, die entsprechenden Gesetze zu verschärfen. „Diese Regelungen müssen es den Kundinnen und Kunden ermöglichen, die vertraglich vereinbarte Leistung gegenüber dem Anbieter durchzusetzen oder im Fall von deutlichen Abweichungen den vereinbarten Preis entsprechend zu mindern“, sagte Baden-Württembergs Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU) der „Schwäbischen Zeitung“.
STUTTGART (lsw) - Wer Frauen heimlich unter
Röcke fotografiert, soll nach dem Willen von Justizminister Guido Wolf (CDU) einfacher bestraft werden können. Er unterstütze Forderungen, einen entsprechenden Straftatbestand zu schaffen, sagte
Wolf am Donnerstag auf Anfrage in Stuttgart. Die Polizei habe dann eine bessere Handhabe gegen die Täter, sie könne zum Beispiel Personalien aufnehmen, Platzverweise erteilen und gegebenenfalls auch Fotoapparat oder Handy beschlagnahmen. Wolf will das Thema bei der Konferenz der Justizminister des Bundes und der Länder Anfang Juni ansprechen.
„Das sogenannte Upskirting ist ein abstoßender und verletzender Eingriff in die Intimsphäre der betroffenen Frauen und Mädchen“, sagte Wolf. „Gerade in einer Zeit, in der – gerade auch bei größeren Menschenansammlungen – immer wieder über sexuelle Übergriffe auf Frauen berichtet wird, sorgt das für zusätzliche Unsicherheit.“Er lobte eine Petition, die sich für einen eigenen Straftatbestand einsetzt. „Ein großer Verdienst der Petition ist, dass sie die Öffentlichkeit für das Thema sensibilisiert. Zwei Frauen sammeln im Internet unter dem Titel „Verbietet #Upskirting in Deutschland!“Unterschriften. Sie verweisen auf England und Wales, wo das Upskirting mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden kann.
Nach Auskunft des Justizministeriums sind heimliche Aufnahmen unter den Rock in Deutschland bislang in der Regel nicht strafbar – es sei denn, das Opfer hält sich in einer Wohnung auf und die Aufnahmen verletzen den höchstpersönlichen Lebensbereich.