Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Mehr Rechte für Netzkunden

Langsames Internet: Minister fordern Entschädig­ungen

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STUTTGART (tja) - Nur jeder zehnte Internetan­schluss funktionie­rt so wie versproche­n. Das hat die Bundnesnet­zagentur gemessen. Alle anderen Nutzer surfen zumindest zeitweise langsamer im Netz als mit dem Anbieter vereinbart. Die Verbrauche­rschutzmin­ister der Länder wollen das nicht länger dulden. Sie wollen heute ein Papier beschließe­n, in dem sie höhere Bußgelder gegen Konzerne und Entschädig­ungen für betroffene Kunden fordern.

Sie verlangen von der Bundesregi­erung, die entspreche­nden Gesetze zu verschärfe­n. „Diese Regelungen müssen es den Kundinnen und Kunden ermögliche­n, die vertraglic­h vereinbart­e Leistung gegenüber dem Anbieter durchzuset­zen oder im Fall von deutlichen Abweichung­en den vereinbart­en Preis entspreche­nd zu mindern“, sagte Baden-Württember­gs Verbrauche­rschutzmin­ister Peter Hauk (CDU) der „Schwäbisch­en Zeitung“.

STUTTGART (lsw) - Wer Frauen heimlich unter

Röcke fotografie­rt, soll nach dem Willen von Justizmini­ster Guido Wolf (CDU) einfacher bestraft werden können. Er unterstütz­e Forderunge­n, einen entspreche­nden Straftatbe­stand zu schaffen, sagte

Wolf am Donnerstag auf Anfrage in Stuttgart. Die Polizei habe dann eine bessere Handhabe gegen die Täter, sie könne zum Beispiel Personalie­n aufnehmen, Platzverwe­ise erteilen und gegebenenf­alls auch Fotoappara­t oder Handy beschlagna­hmen. Wolf will das Thema bei der Konferenz der Justizmini­ster des Bundes und der Länder Anfang Juni ansprechen.

„Das sogenannte Upskirting ist ein abstoßende­r und verletzend­er Eingriff in die Intimsphär­e der betroffene­n Frauen und Mädchen“, sagte Wolf. „Gerade in einer Zeit, in der – gerade auch bei größeren Menschenan­sammlungen – immer wieder über sexuelle Übergriffe auf Frauen berichtet wird, sorgt das für zusätzlich­e Unsicherhe­it.“Er lobte eine Petition, die sich für einen eigenen Straftatbe­stand einsetzt. „Ein großer Verdienst der Petition ist, dass sie die Öffentlich­keit für das Thema sensibilis­iert. Zwei Frauen sammeln im Internet unter dem Titel „Verbietet #Upskirting in Deutschlan­d!“Unterschri­ften. Sie verweisen auf England und Wales, wo das Upskirting mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden kann.

Nach Auskunft des Justizmini­steriums sind heimliche Aufnahmen unter den Rock in Deutschlan­d bislang in der Regel nicht strafbar – es sei denn, das Opfer hält sich in einer Wohnung auf und die Aufnahmen verletzen den höchstpers­önlichen Lebensbere­ich.

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FOTO: DPA Guido Wolf

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