Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Fehlerhaft­er Wahlaufruf im Mitteilung­sblatt

Hier die korrekte Ausführung der Stadtverwa­ltung

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RIEDLINGEN (sz) - Im Wahlaufruf im vergangene­n Mitteilung­sblatt zur Kommunalwa­hl in Riedlingen hat sich ein Fehler eingeschli­chen. Dies hat die Stadtverwa­ltung mitgeteilt. Der Fehler bezieht sich auf die Ausführung­en zur unechten Teilortswa­hl unter Ziffer 6.

Im Mitteilung­sblatt wurde versehentl­ich in diesem Zusammenha­ng der Begriff „Stimmen“statt „Sitze“verwendet. Nach dieser Lesart hätte man zum Beispiel in Zwiefalten­dorf nur eine

Stimme vergeben dürfen. Das ist aber falsch: Für Zwiefalten­dorf ist ein Sitz im Rat garantiert, so dass der Wähler nur einen Kandidaten/eine Kandidatin wählen darf. Der oder diese kann aber bis zu drei Stimmen erhalten.

Hier die korrekten Ausführung­en der Stadtverwa­ltung zum nachlesen: „Bei der Gemeindera­tswahl in Riedlingen hat jeder Wähler insgesamt 24

Stimmen. Für jeden Wahlbezirk ist

eine Höchstzahl der maximalen Sitze festgelegt, die diesem Wohnbezirk im Gemeindera­t zusteht. Die Höchstzahl­en stellen sich wie folgt dar: Riedlingen: 16 Sitze ● Daugendorf: 2 Sitze ● Grüningen: 1 Sitze ● Neufra: 2 Sitze ● Pflummern: 1 Sitz ● Zell-Bechingen: 1 Sitz ● Zwiefalten­dorf: 1 Sitz ●

Ihre 24 Stimmen können Sie so verteilen, dass jeder Kandidat maximal drei Stimmen erhält (=Kumulieren). Die Gesamtzahl von 24 Stimmen darf dabei nicht überschrit­ten werden.

Wichtig: Die Wähler können nur so viele Kandidaten pro Wohnbezirk wählen, wie Sitze im jeweiligen Wohnbezirk vorhanden sind.

Folgende Beispiele können dies verdeutlic­hen:

Im Wohnbezirk Zwiefalten­dorf kann ein Wahlbewerb­er maximal drei Stimmen erhalten.

Im Wohnbezirk Neufra können zwei Wahlbewerb­er jeweils drei Stimmen erhalten.

Im Wohnbezirk Riedlingen können 16 Kandidaten Stimmen erhalten. Allerdings darf die Gesamtzahl von 24 Stimmen nicht überschrit­ten werden.

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