Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Fehlerhafter Wahlaufruf im Mitteilungsblatt
Hier die korrekte Ausführung der Stadtverwaltung
RIEDLINGEN (sz) - Im Wahlaufruf im vergangenen Mitteilungsblatt zur Kommunalwahl in Riedlingen hat sich ein Fehler eingeschlichen. Dies hat die Stadtverwaltung mitgeteilt. Der Fehler bezieht sich auf die Ausführungen zur unechten Teilortswahl unter Ziffer 6.
Im Mitteilungsblatt wurde versehentlich in diesem Zusammenhang der Begriff „Stimmen“statt „Sitze“verwendet. Nach dieser Lesart hätte man zum Beispiel in Zwiefaltendorf nur eine
Stimme vergeben dürfen. Das ist aber falsch: Für Zwiefaltendorf ist ein Sitz im Rat garantiert, so dass der Wähler nur einen Kandidaten/eine Kandidatin wählen darf. Der oder diese kann aber bis zu drei Stimmen erhalten.
Hier die korrekten Ausführungen der Stadtverwaltung zum nachlesen: „Bei der Gemeinderatswahl in Riedlingen hat jeder Wähler insgesamt 24
Stimmen. Für jeden Wahlbezirk ist
eine Höchstzahl der maximalen Sitze festgelegt, die diesem Wohnbezirk im Gemeinderat zusteht. Die Höchstzahlen stellen sich wie folgt dar: Riedlingen: 16 Sitze ● Daugendorf: 2 Sitze ● Grüningen: 1 Sitze ● Neufra: 2 Sitze ● Pflummern: 1 Sitz ● Zell-Bechingen: 1 Sitz ● Zwiefaltendorf: 1 Sitz ●
Ihre 24 Stimmen können Sie so verteilen, dass jeder Kandidat maximal drei Stimmen erhält (=Kumulieren). Die Gesamtzahl von 24 Stimmen darf dabei nicht überschritten werden.
Wichtig: Die Wähler können nur so viele Kandidaten pro Wohnbezirk wählen, wie Sitze im jeweiligen Wohnbezirk vorhanden sind.
Folgende Beispiele können dies verdeutlichen:
Im Wohnbezirk Zwiefaltendorf kann ein Wahlbewerber maximal drei Stimmen erhalten.
Im Wohnbezirk Neufra können zwei Wahlbewerber jeweils drei Stimmen erhalten.
Im Wohnbezirk Riedlingen können 16 Kandidaten Stimmen erhalten. Allerdings darf die Gesamtzahl von 24 Stimmen nicht überschritten werden.