Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Schicksalsschlag durch Stacheldraht
Gelähmter Mann kann nach Mountainbike-Sturz auf Schmerzensgeld hoffen
KARLSRUHE (dpa) - Eine Absperrung aus Stacheldraht ist einem Mountainbike-Fahrer vor sieben Jahren zum Verhängnis geworden – nun kann der vom Hals abwärts gelähmte Mann auf eine hohe Summe Schmerzensgeld hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht die Hauptschuld für den Unfall bei der für den Weg verantwortlichen Gemeinde und zwei Jagdpächtern. Die Konstruktion sei „geradezu tückisch“gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann am Donnerstag bei der Verhandlung in Karlsruhe.
Das Urteil soll am 2. April verkündet werden. Auf Anregung der Richter wollen beide Seiten in den nächsten Wochen aber auch über einen Vergleich verhandeln. Das heißt, sie würden sich untereinander auf eine Summe einigen. Ein Urteil wäre dann nicht mehr nötig.
Der Unfall passiert an einem späten Nachmittag im Juni 2012. Damals ist der Kläger Mitte dreißig und Marineoffizier in Hamburg, nach Feierabend bricht er auf zu einer Tour ins Umland. Gegen halb sechs biegt er auf dem Gebiet der Gemeinde Braak in einen Feldweg ein. Dass nach ungefähr 50 Metern quer über den Weg zwei Stacheldrähte gespannt sind, bemerkt er zu spät. Beim Bremsen stürzt er kopfüber in die Absperrung. Er wird erst zwei Stunden später gefunden.
Vor Gericht streitet der Mann, der zur Verhandlung nicht nach Karlsruhe gekommen war, um mindestens 500 000 Euro Schmerzensgeld. Außerdem geht es um lebenslange Kosten. Nach dem Bruch eines Halswirbels ist er querschnittsgelähmt. In seiner Wohnung in Rostock ist er rund um die Uhr auf Pflege angewiesen. An dem Verfahren ist auch die Bundesrepublik als Dienstherr beteiligt. Sie verlangt noch einmal rund 580 000 Euro.
Die Sperre auf dem Feldweg hatte Ende der 1980er-Jahre ein früherer
Jagdpächter errichtet – mit Zustimmung der Gemeinde. „Dass man einen Draht über einen Weg spannt, ist schon heftig“, sagte der Senatsvorsitzende Herrmann. Er sprach von einem „völlig ungewöhnlichen und gefährlichen Hindernis“. An zwei Latten in der Mitte des Wegs hatte der Pächter ein Durchfahrt-verbotenSchild für Autos und Motorräder befestigt. Dass rechts und links davon Drähte den Weg versperrten, konnte der Mountainbike-Fahrer nicht ahnen.
Die zwei Jagdpächter, die der Mann verklagt hat, hatten das Revier übernommen und den Weg regelmäßig genutzt. Die BGH-Richter deuteten an, dass sie damit wohl mitverantwortlich für den Unfall sind. Auch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) war davon ausgegangen, dass Gemeinde und Pächter Pflichten verletzt haben. Sie hätten mit Radfahrern rechnen müssen. Die Richter waren allerdings der Ansicht, dass der Kläger ebenfalls Fehler gemacht hat: Er sei auf dem unübersichtlichen Weg zu schnell unterwegs gewesen. Außerdem habe er sein neues Mountainbike nicht richtig beherrscht. Das OLG sprach dem Mann deshalb 2017 nur 25 Prozent der geforderten Summe zu.
Dieses Urteil enthalte schwere Rechtsfehler, sagte Herrmann nun. Zwar dürfe man immer nur so schnell fahren, dass man bis zum Ende der überschaubaren Strecke anhalten könne. Hier sei das Hindernis aber plötzlich im überschaubaren Bereich aufgetaucht.
Der angeregte Vergleich soll dem Kläger noch längeres Prozessieren ersparen. Weil Details unklar sind, müssten die BGH-Richter den Fall nämlich noch einmal nach Schleswig ans OLG zurückverweisen.
Herrmann sagte aber schon jetzt, der Mann könne höchstens zu 25 Prozent mitverantwortlich gemacht werden. Damit stünden ihm und der Bundesrepublik mindestens 75 Prozent ihrer Forderungen zu.