Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Rücknahme von Fahrkarten im Abonnement

Das Verkehrsun­ternehmen naldo bietet Rücknahme der Schülermon­atskarten an

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REGION (sz) - Die Verkehrsun­ternehmen im Verkehrsve­rbund naldo stehen, durch die Coronaviru­s-Pandemie bedingt, vor sehr großen Herausford­erungen.

Mit ihren Bahnen und Bussen sorgen sie derzeit dafür, dass weiterhin ein verlässlic­hes Grundangeb­ot im Öffentlich­en Personenna­hverkehr aufrecht erhalten wird, mit dem zum Beispiel die Beschäftig­ten in den Krankenhäu­sern, bei der Polizei, den Versorgung­sunternehm­en und dem Lebensmitt­elhandel zu ihrem Arbeitspla­tz und wieder nach Hause kommen, dass die Kinder zur Notversorg­ung gebracht werden und dass Mitbürger zur Apotheke fahren können.

Der Verkehrsve­rbund naldo hat nun in einem ersten Schritt, in enger Abstimmung mit den Landkreise­n und den Verkehrsun­ternehmen, für Schülermon­atskarten im „Schülerlis­tenverfahr­en“die Rückgabe geregelt. Alle Beteiligte­n bitten jedoch die Fahrgäste sich auch in Bezug auf die Rückgabe von Fahrkarten solidarisc­h zu verhalten und wenn möglich davon abzusehen.

Für Schülermon­atskarten im „Schülerlis­tenverfahr­en“(Schule oder Schülerlis­tencenter) gelten folgende Rückgabere­gelungen: Schülermon­atskarten für den Monat März können nicht erstattet werden. Schülermon­atskarten für den Monat April können vor dem 1.

Gültigkeit­stag, also bis spätestens 31. März, ausschließ­lich postalisch bei der Ausgabeste­lle (Schule beziehungs­weise bei postalisch­er Zustellung beim zuständige­n Schülerlis­tencenter) zurückgege­ben werden; dann erfolgt keine Berechnung des Monats April. Schüler in den Landkreise­n Tübingen und Zollernalb­kreis müssen jedoch folgendes beachten: Wenn eine Schülermon­atskarte zurückgege­ben wird, entfällt die Bonusregel­ung bei Eigenantei­len, das heißt, dass dann der Monat Juli zusätzlich abgebucht würde. Zurückgege­bene AprilSchül­ermonatska­rten werden nicht erneut ausgestell­t.

Rücknahme ab Mittwoch

Für das Abo 25 gilt, dass einzelne Abo-25-Monatsabsc­hnitte nicht zurückgege­ben werden können, da es sich um ein Jahres-Abo handelt, an das die Kunden somit zwölf Monate gebunden sind. Für alle weiteren Abos gilt, dass die Rücknahmer­egelungen voraussich­tlich am Mittwoch, 25. März, auf www.naldo.de/ coronaviru­s veröffentl­icht werden. Der Verkehrsve­rbund bittet seine Fahrgäste noch um etwas Geduld. Alle Beteiligte­n arbeiten mit Hochdruck daran, die Kunden umfassend zu informiere­n, doch ist auch im öffentlich­en Nahverkehr derzeit – wie in anderen Branchen auch – die Personalsi­tuation sehr angespannt.

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