Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
ZfP fordert Änderung der Personalrichtlinie
Mitarbeiter teilen SPD-Bundestagsabgeordneten Hilde Mattheis Probleme mit und wollen Nachbesserungen
BAD SCHUSSENRIED (sz) - Über die „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik- Richtlinie“und deren Folgen haben der Personalrat am Standort Bad Schussenried des ZfP Südwürttemberg und Geschäftsführer Dieter Grupp mit der Bundestagsabgeordneten Hilde Mattheis kürzlich diskutiert, um auf Probleme hinzuweisen und Nachbesserungen zu erwirken.
Statt einer dringend erforderlichen bedarfsorientierten Personalbemessung wird laut einer Pressemitteilung des ZfP seit Januar 2020 mit der neuen „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“(PPP-RL) nur eine Personalmindestausstattung entsprechend dem Stand des Jahres 1991 für die psychiatrischen Kliniken vorgegeben. Diese Entscheidung kritisieren Fachverbände, Experten sowie die Geschäftsführung und Personalräte des ZfP Südwürttemberg, heißt es weiter. Der Personalrat des ZfP am Standort Bad Schussenried lud deshalb die SPD-Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestags, zum Gespräch.
„Wir haben das Problem, dass die Teams auf den Stationen zunehmend Belastungen und Aggressionen ausgesetzt sind. Die neue PPP-RL bildet den erhöhten Bedarf in keinster Weise ab“, wird Sonja Denzel, Vorsitzende des Personalrates Bad Schussenried, in dem Schreiben zitiert.
Auf die zunehmende Gefährdungsund Überlastungssituation der Mitarbeitenden wies auch Personalratsmitglied Bruno Sing hin. Zudem kritisierte er, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) anstelle des Gesetzgebers so großen Einfluss habe. Mattheis bestätigte diese Sichtweise: „Der G-BA sollte nicht politisches Handeln ersetzen.“
Grupp beurteilte als unzureichend, dass der G-BA weder das Votum von Patientenvertretungen und Betroffenenverbänden, noch die vom ZfP erarbeiteten Schussenrieder Tabellen berücksichtigt hat. Statt zu mehr Personal führe die PPP-RL zu mehr Dokumentationsaufwand und zusätzlichen Nachweispflichten. Das führt letztlich zu einer Verschlechterung der Behandlung.
Walter Blum, stellvertretender Vorsitzender des Bad Schussenrieder Personalrates, wies gemäß dem Pressebericht auf den Kernaspekt der psychiatrischen Pflege hin: „Beziehungsarbeit ist die Grundlage der Behandlung in der Psychiatrie. Beziehung braucht jedoch Zeit und ist nach außen hin nicht messbar.“Man dürfe die erkrankten Menschen und ihre Bedürfnisse nicht außer Acht lassen.
Positiv bewerteten der Geschäftsführer und die Personalratsmitglieder, dass die stationsäquivalente Behandlung und damit mehr ambulante Versorgung in der Richtlinie berücksichtigt wurden.
Schwierige Zusammenarbeit Die Zusammenarbeit mit den Kassenverbänden bei diesen Themen beschrieb der Geschäftsführer als sehr schwierig: „Immer mehr Bürokratie, Dokumentationspflichten und Kontrolle statt Vertrauen in die Kompetenz der Mitarbeitenden vor Ort prägen die Haltung der Kassenverbände“, so Grupp. „Wir brauchen in der Psychiatrie eine neue Psychiatrie-Personalverordnung, denn es fehlt circa 20 Prozent an Personal, um eine gute leitliniengerechte Behandlung der Patienten sicherzustellen“, forderte Sing von Mattheis.
Die Bundestagsabgeordnete erklärte laut des Berichts: „Die Gesetzgebung ist vorerst abgeschlossen. Auf Grundlage der Petition besteht nun aber die Möglichkeit, dass der Bundestag noch einmal tätig wird und das Thema aufgreift.“Sie versprach, die Anliegen des ZfP und der Mitarbeitenden in die politischen Diskussionen miteinzubringen.